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Anette Moesta

CDU 25.01.2024 Sitzungen 18/58

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Anwohnerparken“, das Thema wabert seit geraumer Zeit oder genauer gesagt seit dem 3. Juli 2020, als die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes verkündet wurde, durch alle Bundesländer; denn seitdem haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Anwohnerparken. Die bis dahin geltende bundesweite Deckelung auf 30,70 Euro pro Jahr wurde aufgehoben, wenn eine andere Regelung erfolgt. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich danach erst einmal sehr viel Zeit gelassen, eine eigene Landesverordnung zu erlassen und dieses überaus schwierige Thema immer wieder geschoben. Zunächst war die Verordnung laut meiner Kleinen Anfrage für das erste Quartal 2022 vorgesehen. Danach nannte man in der Kleinen Anfrage keinen Termin mehr für diese äußerst komplexe Materie. Am 31. März 2023 war es dann auch endlich in Rheinland-Pfalz so weit, und die Landesverordnung wurde verkündet. Die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung der Gebühren wurde auf die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen übertragen. Bevor die Verwaltung dies aber macht, ist nach § 4 der Gemeinde- oder Stadtrat, der Verbandsgemeinderat und der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde, für deren Gebiet die Regelung getroffen wird, zu hören. Verkehrsstaatssekretär Andy Becht führte dazu aus: „Wir geben den Kommunen mehr Handlungsspielraum, den öffentlichen Raum in ihrer Stadt zu gestalten.“ (Abg. Steven Wink, FDP: Guter Mann! – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sei auch mit Blick auf das Thema „Innenstädte der Zukunft“ ein wichtiger Baustein. Jede Stadt habe eine andere Verkehrssituation mit unterschiedlichem Parkraumdruck. Eine Begrenzung der Gebührenhöhe ist in Rheinland-Pfalz in der Verordnung nicht vorgesehen. Wird nichts entschieden, so gilt die vom Bund vorgegebene Gebührenhöhe von 10,20 Euro bis 30,70 Euro. Wir erleben derzeit in vielen Städten lange Diskussionen und Kontroversen in den Gremien, unter den Bürgerinnen und Bürgern und – ich gehe davon aus – auch in den Verwaltungen. Die Meinungen gehen da sehr weit auseinander, auch über die steuernde Funktion von Gebühren, über den Wert des Parkraums, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Verkehrsziele. Dies möchte ich heute außer Acht lassen, denn es geht heute nur darum: Wer bestimmt? Wer kann bestimmen? Wer sollte bestimmen? Wie viel wird bezahlt? – Wir sind der Auffassung, dass es sinnvoll ist, wenn die Gebührenfestlegung von den kommunalen Gremien breit mitgetragen wird. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Allerdings sehen wir auch, dass eine Anhörung, wie sie in der Verordnung vorgesehen ist, zu noch mehr Diskussionen und Verwerfungen führt, auch zwischen Haupt- und Ehrenamt und Verwaltung. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ja!) Wenn die Kommune nach den Worten des Staatssekretärs wirklich mehr Gestaltungsspielraum bekommen soll, müssen wir die Gremien auch entscheiden lassen und nicht sagen „Wir hören dich an, aber entschieden wird es in der Verwaltung“; (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau!) denn sie darf dies rechtlich alleine. Deshalb teilen wir die Auffassung der FREIEN WÄHLER, dass es sinnvoll ist, die politisch Verantwortlichen vor Ort nicht nur anzuhören. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER –

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