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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 24.01.2024 Sitzungen 18/57

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Auch wir begleiten dieses Gesetz positiv und, was die Bundesebene und die Umsetzung betrifft, kritischer. Zivilcourage ist nicht erst in diesen Wochen in unserer Gesellschaft mehr denn je gefragt. Aufstehen und Hinweise auf Missstände geben ist auch Zielrichtung des sogenannten Whistleblowing bezogen auf Unternehmen, Verwaltungen oder etwa auch auf Hochschulen. Der Hinweisgeber berichtet aus eigenen Erfahrungen und riskiert als Mitarbeiter oft Benachteiligungen in seinem beruflichen Umfeld, seien es Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung oder Schädigung seines Rufs und das Karriereende. Dem Schutz dieser Hinweisgeber dient die Richtlinie des Europäischen Parlaments und das Hinweisgeberschutzgesetz aus dem Jahr 2023. Von den 27 EU-Mitgliedstaaten haben mittlerweile 25 Staaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Lediglich Polen und Estland verzögern die Umsetzung noch. In Deutschland war es am 2. Juli 2023. Mit dem vorliegenden Landesgesetz geht es die ergänzende Umsetzung der Richtlinie auch für den kommunalen Bereich in Rheinland-Pfalz an. In anderen Bundesländern, etwa Hessen, ist dies bereits erfolgt. Dort ist auch ein Fall bekannt geworden, dass in der Stadt Frankfurt eine Anzeige erfolgte und sich der anonyme Hinweisgeber anschließend selbst einer Anzeige ausgesetzt sah. Der Complianceund Forensikexperte Kristof Wabl von Transparency International Österreich sprach damals gegenüber der F.A.Z. von einem Präzedenzfall für kommunale Verwaltungen und einem Paradebeispiel für negative und abschreckende Auswirkungen auf Whistleblower. Da erkennt man es wieder. Dass die öffentliche Hand es schafft, mittlerweile besser mit dem Schutzcharakter der Hinweisgeber umzugehen, ist zu hoffen. Wir Freien Wähler begrüßen im vorliegenden Gesetzentwurf besonders die sinnvolle Ausgestaltung der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit, um unsere Kommunen nicht noch mehr als ohnehin schon zu belasten; denn die Kosten, die durch die Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie bei kommunalen und kommunal kontrollierten Unternehmen entstehen, belasten die kommunalen Haushalte mit schätzungsweise kumulierten Einrichtungskosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro und kumulierten jährlichen Betriebskosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro. Die einmaligen Einrichtungskosten und die jährlichen Betriebskosten in Höhe von 8.500 Euro nach Schätzung des Bundes haben unsere Kommunen zusätzlich zu tragen. Ob diese Kostenschätzung belastbar ist, muss man in Zweifel ziehen. Zwar würden 193 Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz die maßgebliche Einwohnerzahl von 100.000 überschreiten, so die Landesregierung; ob aber auch das Zweitkriterium der maßgeblich regelmäßigen Zahl der Beschäftigten ebenfalls für den Anwendungsbereich überschritten ist, bleibt offen, da – ich zitiere – keine belastbaren Daten vorliegen. Diese gilt es meines Erachtens schnellstens zu erheben, um eine tragfähige Kostenschätzung vornehmen zu können. On top der obigen Kosten für Gemeinden und Gemeindeverbände kommen die Kosten bei Zweckverbänden und kommunalen und kommunal kontrollierten Unternehmen in Privatrechtsformen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine Anwendung des Konnexitätsprinzips ist leider nicht möglich; denn die EU gibt die Regeln vor, und unsere Kommunen müssen die finanzielle Belastung tragen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, es geht wirklich um den besseren Schutz der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber. Dieser steht im Vordergrund. Wir kritisieren den privatrechtlichen Bereich, den ich en passant nennen darf. Daneben soll ab 50 Beschäftigten eine Meldestelle eingerichtet werden. So wie sie in Deutschland ausgeführt wird, ist das eine weitere bürokratische Belastung. Wenn man sich Österreich anschaut, wird dort die gleiche EURichtlinie in einem ganz schmalen Verfahren umgesetzt. Wenn man dann nach Deutschland schaut, wie sehr auch Privatunternehmen die Straftaten verschiedenster Art nicht nur anzeigen, sondern auch mit einem gewaltigen Aufwand an Dokumentation und Verfolgung begleiten müssen, dann ist das schon bedenklich; denn grundsätzlich sind die Strafverfolgungsbehörden für diese Dinge da. Nicht staatliche Einrichtungen in die Strafverfolgung derart einzubinden, ist ein Dammbruch und ein Offenbarungseid des Staats. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Das entspricht nicht mehr dem Gedanken, Schutz der Hinweisgeber, sondern das ist die Ausweitung der staatlichen Strafverfolgung auf Private. Es kann nicht sein, dass der private Unternehmer zum Büttel des Staats gemacht wird. Das hiesige Landesgesetz dient jedoch der Ausführung des Hinweisgeberschutzes für den kommunalen Bereich in Rheinland-Pfalz und hält sich in den rechtlichen Möglichkeiten, aber auch in den Grenzen der EU-Richtlinie und der bundesrechtlichen Regelung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Das Ziel für Rheinland-Pfalz muss es sein, die Einrichtung von internen Meldestellen effizient und ressourcenschonend zu ermöglichen. Deshalb werden wir den Gesetzgebungsprozess positiv begleiten. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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