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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 24.01.2024 Sitzungen 18/57

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage Ähnliches in Grün, aber nur Ähnliches und nicht das Gleiche. Sagt Ihnen der Name Brigitte Heinisch etwas? Brigitte Heinisch arbeitete Anfang der 2000er-Jahre als Altenpflegerin in einem Berliner Pflegeheim. Laut Brigitte Heinisch führte die unzureichende Personalausstattung des Pflegeheims im Jahr 2004 dazu, dass die hygienische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Heims nicht mehr gewährleistet war. Ich denke, wir alle hier sind uns einig, dass wir unsere Angehörigen niemals in einer Einrichtung untergebracht wissen möchten, in der sie mehr verwahrt als versorgt werden. Weil Brigitte Heinisch die damaligen Zustände nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnte, verlangte sie eine schriftliche Erklärung der Geschäftsleitung über die Missstände und wie diese beseitigt werden sollten. Die Geschäftsleitung wies die Vorwürfe zurück. Brigitte Heinisch erstattete daraufhin Strafanzeige und verlor ihren Job. Gegen diese Kündigung klagte Brigitte Heinisch. Vor den deutschen Gerichten klagte sie erfolglos. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihr aber schließlich recht. In einem wegweisenden Urteil entschied das Gericht, dass die Aufdeckung von Missständen im Interesse der Öffentlichkeit und durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Menschen wie Brigitte Heinisch sind zu Unrecht unpopulär. Als vermeintliche Nestbeschmutzerinnen und Netzbeschmutzer verunglimpft werden viel zu oft jene, die in Wahrheit darauf hinwirken, dass sich ihre Arbeitgeber gesetzeskonform verhalten, mehr noch, ohne ihren Mut ist die Beseitigung von Missständen oftmals kaum möglich. Es ist daher gut, dass die EU bereits im Oktober 2019 zum Schutz sogenannter Whistleblowerinnen und Whistleblower eine Richtlinie auf den Weg gebracht hat. Heute gehen wir also hier den letzten Weg auf der Etappe zu einem wirklich umfassenden Schutz von hinweisgebenden Personen und erledigen den Teil, der die kommunale Ebene betrifft. Dieser muss – das hatte Kollege Herber schon richtig gesagt – durch ein Landesgesetz geregelt werden. Konkret – das wissen Sie jetzt auch schon – geht es um die Einrichtung von internen Meldestellen für die Mitteilung von Informationen über Verstöße. Das ist keine überflüssige Bürokratie. Das Beispiel von Brigitte Heinisch macht deutlich, dass wir diese Meldestellen brauchen. Wir brauchen sie in den Unternehmen, und wir brauchen sie in den Behörden. So beheben wir Missstände und bekämpfen Korruption. Zweitens haben wir als Land alles dafür getan – das haben wir schon sowohl vom Kollegen Oster als auch vom Kollegen Herber gehört –, vorhandene Spielräume zu nutzen und so zu einer kommunalfreundlichen und ressourcenschonenden Umsetzung der Richtlinie zu kommen. Konkret bedeutet dies, dass nur Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnenden und in der Regel mindestens 50 Beschäftigten interne Meldestellen einrichten müssen. Über die anderen Wege haben wir schon gesprochen. Wir als Grüne finden dieses Gesetz heute gut und finden gut, dass wir es auf den Weg bringen. Ich freue mich auf die positiven Beratungen im Ausschuss. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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