Dirk Herber
Herr Kollege Oster hat es in Rot gesagt. Ich sage Ähnliches jetzt noch einmal in Schwarz. Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf um eine ergänzende Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments. Der Bund hat die EU-Richtlinie im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz bereits durch das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 grundlegend in nationales Recht umgesetzt. Das gilt für die Länder und somit auch für Rheinland-Pfalz. Da dem Bund aber die unmittelbare Aufgabenübertragung an den kommunalen Bereich nicht möglich ist, muss die ergänzende Umsetzung der Richtlinie durch den Landesgesetzgeber erfolgen. Das machen wir heute. Eines ist vollkommen klar: Wenn wir wollen, dass Menschen auch in Zukunft auf Missstände konsequent aufmerksam machen, dann müssen sie sich sicher sein können, dass sie die entsprechende Rückendeckung erhalten und sie, wo es nötig wird, geschützt und auch umfassend vor Benachteiligungen bewahrt werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass Hinweisgeber auch im behördlichen Umfeld regelmäßig eine wichtige Rolle, wenn nicht sogar die entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Korruption, Vetternwirtschaft, Missmanagement und anderen rechtswidrigen Handlungen spielen. Viele Fälle kommen gerade im behördlichen Umfeld überhaupt erst ans Licht der Öffentlichkeit, weil couragierte Hinweisgeber eben nicht wegsehen, sondern die Missstände benennen. Insofern ist der Gegenstand dieser Debatte auch explizit nicht als geschütztes Anschwärzen zu verstehen, sondern als Schaffung eines Rahmens, der ein aktives und gelebtes Aufmerksammachen auf Missstände erst ermöglicht. Die Meldeangst, also die Furcht vor Repressalien und die Sorge, mit der Meldung nichts zu bewirken, wird damit reduziert. Auch die Befreiung von der Verpflichtung zur Einhaltung des Dienstwegs für den Fall von Meldungen und Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz durch unmittelbare und mittelbare Landesbeamtinnen und -beamte ist schlüssig. Wie soll ich auch sonst auf von Personen verursachte untragbare Missstände hinweisen, wenn ich an ihnen über den regulären Dienstweg nicht vorbeikomme? Vorgesehen sind die Einrichtung und der Betrieb von internen Meldestellen. Kollege Oster hat es bereits beschrieben. Ich muss es nicht noch einmal wiederholen. Auch die Eröffnung von Kooperationsmöglichkeiten bei der Einrichtung und dem Betrieb der internen Meldestellen sowie die Möglichkeit der Beauftragung Dritter sind mit Blick auf die ohnehin für die kommunale Ebene zusätzlich entstehenden Kosten zu begrüßen. Zwar können so die auf die in Teilen ohnehin mehr als klammen Kommunen zusätzlich hinzukommenden Kosten nicht verhindert, aber es können Synergien erzeugt und Ressourcen und Kosten eingespart werden. Ob und in welchem Umfang von den zu betreibenden Meldestellen Gebrauch gemacht wird, wird sich in den kommenden Jahren zeigen und sollte aus unserer Sicht fortlaufend evaluiert werden. Wir werden diesen Gesetzentwurf positiv begleiten. Danke schön. (Beifall der CDU und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
