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Cornelia Willius-Senzer

FDP 24.01.2024 Sitzungen 18/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schriftsteller Paulo Coelho hat einmal gesagt: Manchmal zeigt sich der Weg erst, wenn man anfängt, ihn zu gehen. – Der Bundeskanzler und die Regierungsoberhäupter der Länder hatten im November 2023 einen Beschluss gefasst. Dieser sah unter anderem eine Pauschale von 7.500 Euro pro Person mit Asylerstattung vor. In nicht einmal fünf Wochen hatten wir diesen Beschluss in Landespolitik umgesetzt und Ihnen im Dezember 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt. In diesem Gesetzesvorhaben leiten wir die Bundesmittel vollständig an die Kommunen durch. Unser Entwurf hatte vom Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und vom Rechtsausschuss die klare Beschlussempfehlung erhalten, er soll angenommen werden. Damit lag der Weg klar vor uns. Bei den ersten Schritten haben wir nun gemerkt, dass wir noch eine Kurve mehr zu nehmen haben. Wir lassen Umsicht walten und zahlen nicht wie ursprünglich geplant sofort die ganzen 3 Millionen für die Kommunen mit AfA-Standort aus. Wir möchten uns vielmehr in die Lage versetzen, die unterjährige Entwicklung in den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen abzuwarten. Die Zahlung der zweiten Tranche in Höhe von 1,5 Millionen erfolgt sicher, aber erst später, spätestens bis zum 30. November 2024. Dies erscheint uns nicht nur hilfreich, um auf Unvorhersehbares reagieren zu können, es erscheint uns auch als deutliche Verbesserung gegenüber dem ersten Entwurf. Wir als Land müssen unterjährig auf unvorhersehbare Entwicklungen reagieren können. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Diesen Verpflichtungen können wir nun mit der vorliegenden Neufassung gut nachkommen. Wir als FDP sind große Fans von Verbesserungen. Deshalb findet der Gesetzentwurf mit diesem Update unsere Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, sowie bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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