Christof Reichert
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes haben wir bereits in der Plenarsitzung vom 14. Dezember 2023 ausführlich ausgesprochen. Damals haben wir als CDU-Landtagsfraktion Zustimmung signalisiert. Die CDU begrüßt die vom Land neben den Bundesmitteln zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für die Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme in den Kommunen ausdrücklich. Das sind Mittel, die vor Ort dringend benötigt werden. Mit dem heutigen Änderungsantrag soll die Auszahlung der vorgesehenen Mittel für die Kommunen, die Standorte von zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind, anstatt wie ursprünglich vorgesehen, nicht in einem Betrag, sondern in zwei hälftigen Raten bezahlt werden, eine Rate quasi sofort, eine Rate bis zum 30. November dieses Jahres. Dies soll vor dem Hintergrund erfolgen, dass eine eventuell unterjährige Entwicklung der einzelnen Aufnahmeeinrichtungen angemessen berücksichtigt werden kann. Dieses Vorgehen ist sinnvoll und kann am Schluss zu einer gerechteren Verteilung der Mittel führen. Insofern stimmen wir dem Änderungsantrag und dem angepassten Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes gerne zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
