Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Junk, ich glaube, Sie waren in einer anderen Anhörung als ich. Ich will nur eines sagen, wenn Sie sagen, Sie tun so viel für die Feuerwehrleute. Der BKI Koblenz, der Leiter der Feuerwehr Koblenz, Herr Maxeiner, war für diese Gesetzesvorlage. Er ist ein Feuerwehrmann, ein sehr guter Feuerwehrmann, und er spricht für die Feuerwehr, und er weiß doch, was er tut, (Beifall der Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER, und Philipp Fernis, FDP) wenn er sagt: Ich gehe diesen einen Schritt, und ich verweigere mich nicht diesem einen Schritt, den Sie nicht machen wollen. – (Zurufe der Abg. Dennis Junk und Dirk Herber, CDU) Wir können über andere Schritte reden, aber wir können doch nicht sagen, wir machen nicht einen Schritt, sondern ganz andere, über die wir gar nicht reden. Im Übrigen noch eines, bevor ich zu meiner Rede komme. Wir reden vier Monate über einen Gesetzentwurf, und am letzten Abend bringen Sie einen Entschließungsantrag dazu ein. (Abg. Jens Guth, SPD: Ja!) Den hätten wir doch in der Anhörung schon mit bereden können, und dieser Entschließungsantrag beruht auf einer Person in der Anhörung, die Vorschläge gemacht hat, die wir erst einmal sachlich erörtern müssen. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Das ist Ihre Art von Politik. Sorry, die kann ich nicht mittragen. Das kann ich nicht verstehen. Ich komme zu meiner Rede. (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) Dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Arbeitsbedingungen für Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst außerhalb der Feuerwehr und der Leitstellen und in der Abschiebehafteinrichtung des Landes gezielt verbessern, freut mich sehr. Wir tun dies, indem wir die Regelaltersgrenze für diese Personen absenken. Was die Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst der Abschiebehafteinrichtungen angeht – deswegen verstehe ich Ihre Ablehnung auch nicht –, so handelt es sich um eine Angleichung an den Justizvollzugsdienst. Hier beträgt die Regelaltersgrenze bereits 60 Jahre. Nun also auch im Vollzugsdienst der Abschiebehafteinrichtungen des Landes. Ich denke, diese Angleichung leuchtet jedem ein, außer der CDU. (Heiterkeit des Abg. Jens Guth, SPD) Im Bereich der Feuerwehr ist es derzeit so, dass Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes im Einsatzdienst der Feuerwehr und in den Leitstellen mit 60 in den wohlverdienten Ruhestand gehen dürfen. Dies ist gerecht, weil diese Personen einer sehr hohen Arbeitsbelastung mit Schichtdiensten und hohen Wochenarbeitsdiensten unterliegen. Bei 35 Jahren Dienstzugehörigkeit haben Feuerwehrleute mit einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) bereits mit 60 Jahren so viele Arbeitsstunden geleistet wie Personen mit 40 Wochenarbeitsstunden bis zum 67. Lebensjahr. Nun dürfen wir nicht übersehen, dass auch Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst außerhalb der Feuerwehr und der Leitstellen zuvor vielfach über Jahrzehnte umfassende Praxiserfahrung im Einsatzdienst und in den Leitstellen gesammelt haben. Das betrifft auch die Lehrerinnen und Lehrer an der Katastrophenschutzakademie. Diese praktische Erfahrung ist auch ganz wesentlich dafür, dass etwa an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie das notwendige Wissen aus der Praxis vorhanden ist. Nun ist es jedoch nicht sonderlich attraktiv, nach Jahrzehnten in der Praxis an die LFKA zu wechseln, wenn der Preis dafür ist, sieben Jahre später in den Ruhestand zu gehen. Die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Mehrarbeit fällt in diesem Fall einfach unter den Tisch. Das ist nicht gerecht. Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, nach Gustav Radbruch ist das Recht der Wille zur Gerechtigkeit. Da uns als Koalition dieser Wille zur Gerechtigkeit antreibt, ändern wir an dieser Stelle das Gesetz. Wir schließen eine Gerechtigkeitslücke und machen zugleich für erfahrene Feuerwehrleute den Wechsel an die LFKA, zur ADD und ins Ministerium des Innern attraktiver. Wer bereits 25 Jahre Einsatzdienst in der Feuerwehr oder den Leitstellen geleistet hat und dann an die LFKA, zur ADD oder ins Ministerium des Innern wechselt, darf künftig mit 62 in den Ruhestand gehen. Für die übrigen Beamtinnen und Beamte gilt die Regelalterszeit von zunächst 64 Jahren, die dann in einem weiteren Schritt auf 63 Jahre abgesenkt wird. Die moderate Absenkung der Regelaltersgrenze ist im Übrigen wichtig, weil in den benachbarten Bundesländern teilweise ebenfalls niedrigere Regelaltersgrenzen gelten und wir einer Abwanderung dorthin entgegenwirken müssen. Dies wurde insbesondere in der Anhörung – ich habe es schon gesagt – im Innenausschuss klar und deutlich gesagt. Deshalb noch einmal, ich verstehe Sie nicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass Sie selbst sagen, es ist ein Schritt in eine richtige Richtung, aber Sie gehen diesen Schritt nicht mit. Das ist meines Erachtens nicht richtig. Ich bin der Meinung, dass wir eine sehr vernünftige und faire Regelung im Sinne der Beamtinnen und Beamten gefunden haben. Mit dieser Auffassung stehe ich, wie gesagt, nicht allein. Selten habe ich bei einer Anhörung im Innenausschuss erlebt, dass ein Gesetzentwurf eine solch breite Zustimmung erhalten hat. In diesem Sinne stimmt die Grüne-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zu. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
