Michael Hüttner
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die außerhalb der Feuerwehr und Leitstellen tätig sind, gilt aktuell eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Nach dem Landesbeamtengesetz ist die auf 60 Jahre abgesenkte besondere Altersregelung lediglich den Beamtinnen und Beamten im Einsatzdienst der Feuerwehr und in Leitstellen vorbehalten. Vor dem Hintergrund der Möglichkeiten, sieben Jahre früher in den Ruhestand treten zu können, entscheiden sich immer mehr Feuerwehrleute dazu zu wechseln. Das ist jetzt in diesem Gesetz eingebracht, um diesen Missstand zu beheben. Dazu haben wir eine Anhörung im Innenausschuss durchgeführt. Bei dieser Anhörung im Innenausschuss war der Bund der Steuerzahler, der seine üblichen Grundbedenken hatte, nicht anwesend. Ein Anzuhörender, nämlich der Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds, war dagegen, aber er konnte auch nicht erklären, wie man die Situation verhindern könnte, dass die Leute alle abwandern. Interessanterweise hat Frau Diener vom Städtetag ganz klar geäußert, dass es eine total fatale Situation ist, die die Kommunen haben. Sie hat von Gemeinden oder Städten berichtet, die teilweise bis zu einem Drittel ihrer Feuerwehrleute auf diese Art und Weise verloren haben und dass dadurch dieses ganze Instrument, die ganzen Arbeitsmöglichkeiten letztendlich eingeschränkt waren. Wenn man die weiteren Anzuhörenden dabei betrachtet, dann war das eine durchaus ähnliche Situation. Alle – das waren insbesondere auch Feuerwehrleute – haben exakt bestätigt: Ja, das ist so, man wandert ab. – Sieben Jahre – das ist nachvollziehbar – sind eben ein langer, gewichtiger Zeitraum, und dementsprechend ist dieser Regelungsbedarf notwendig. Vor diesem Hintergrund, der die Feuerwehr betrifft, haben wir im Gesetz gleichermaßen die Situation, dass wir im gleichen Zug auch noch den Vollzugsdienst für den Abschiebebereich in der Justiz mitnehmen. Dementsprechend war die Anhörung eigentlich eine recht einfache Situation; denn alle haben dem Gesetzentwurf insoweit zugestimmt. Die CDU hat sich enthalten. Ich glaube, sie war ein bisschen von der Eindeutigkeit der Anhörung überrascht. Jetzt haben wir aber – sonst hätte man das schließlich mit 2 Minuten Redezeit bewendet sein lassen können – einen Entschließungsantrag der CDU bekommen. Dieser Entschließungsantrag der CDU ist eigentlich meines Erachtens nur darauf zurückzuführen, dass man mit der Anhörung oder in der Gesamtthematik keinen Punkt gesetzt hat, in dem Ganzen nichts bewirken konnte. Dann hat man wohl dem Anzuhörenden Bohland zugehört, der sich später selbst dafür entschuldigt hat, dass er einmal einen Rundumschlag all seiner Wünsche dargestellt hat. Er hat ausdrücklich gesagt: Ich habe nur einmal die Möglichkeit, vor diesem Gremium all das zu äußern, was ich mir vorstelle; es tut mir leid, dass ich das auf diese Art und Weise gemacht habe. – Er hat all die Punkte genannt, die jetzt im Entschließungsantrag der CDU genannt sind. Herr Junk, Sie schauen mich so schön an und sind derjenige, der wahrscheinlich auch gleich reden wird. Das ist eine Ansammlung, ein Sammelsurium, das ist unvorstellbar. Darin ist nichts Nachvollziehbares. Warum geht man jetzt bei der Zulage auf 228 Euro? Die gab es übrigens einmal bei der Polizei des Bundes, bei der zwei Zulagen zusammengefasst waren. Warum geht man beim DuZ auf 5 Euro? Dafür gibt es überhaupt keine Beispielsituation. All diese Sachen sind einfach einmal als Sammelsurium zusammengefasst worden, und es wurde gesagt, wir wollen damit ein bisschen Oppositionsarbeit machen, wir wollen ein bisschen populistisch mit der ganzen Sache umgehen, wir wollen auch noch einen Punkt machen, weil wir ansonsten in diesem Gesetz keinen Punkt machen können. Herr Junk – oder liebe CDU –, Sie werden mit dem Punkt auch keinen machen können; denn dieser Entschließungsantrag ist auf diese Art und Weise nur abzulehnen. Ansonsten stimmen wir der Gesetzesvorlage so zu, wie sie eingebracht worden ist. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
