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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 06.12.2023 Sitzungen 18/54

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit am 3. Mai 2022 hat Ministerpräsidentin Dreyer einen Beitrag in den sozialen Medien erstellt, dem ich inhaltlich nur zustimmen kann. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich: „Wenn die mich auf allen Ebenen dafür ein, dass Journalist:innen frei und ohne Angst berichten können, denn unabhängige Medien sind essenziell für die Demokratie. Für mich steht fest: Medienpolitik ist Demokratiepolitik!“ Das sind unbestritten wahre Worte. Allerdings gilt dann im Umkehrschluss Folgendes: Wenn sich die einflussreichste Medienpolitikerin des Landes an Artikel 5 des Grundgesetzes vergreift, dann hat die rheinland-pfälzische Demokratie Schaden genommen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU) Daran hat auch unsere schweigende Ministerpräsidentin einen Anteil. Genau dieser Sachverhalt zwingt uns heute in diese Runde, in dieses Sonderplenum. Ich erspare mir die detailgenaue Rekonstruktion von Briefgängen, Unterschriften und widersprüchlichen Behauptungen und möchte stattdessen die großen Linien des Versagens in der Causa Raab beleuchten. Der mit der Versendung des Briefs ausgeübte Machtmissbrauch von Multifunktionärin Raab ist ein Zeichen mangelnder, aber verfassungsrechtlich notwendiger Distanz zwischen den bekleideten Ämtern und dem öffentlichrechtlichen Rundfunk. Wenn man im Verwaltungsrat und dem Finanzausschuss des SWR sowie im Landesprogrammausschuss und im Landesrundfunkrat sitzt und gleichzeitig Bevollmächtigte des Landes für Medien ist, dann ist nicht nur ein gewisses Feingefühl im Umgang mit der Presse ob der eigenen Wirkmacht angebracht, sondern die Staatsvertreter müssen die sogenannte Staatsferne verteidigen. Das ist die im Grundgesetz dem Staat vorgeschriebene Ferne zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Staatsferne heißt, es gibt nur eine begrenzte Rechtsaufsicht, aber keine Fachaufsicht, und sich inhaltlich einzumischen, ist ein absolutes Tabu. Deshalb muss man, selbst wenn der Brief nicht die Signatur der Staatskanzlei getragen hätte, den Versuch eines Stellvertreters der Landesregierung, Druck auf den SWR auszuüben, um einem Parteifreund zu helfen, als verfassungswidrig werten, (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU) ganz einfach deswegen, weil man Staatsferne nicht erreicht, indem man die Privatperson Raab in dieser Angelegenheit von der Staatssekretärin Raab trennt. Sich vor, während und nach diesem Fehltritt im Recht zu wähnen, ist ein Zeichen von Hybris. Es ist ein Zeichen von übergriffiger Vermessenheit. Ein solcher Fehler darf einer Staatssekretärin für Medien nicht unterlaufen. Frau Raab, unabhängig davon, ob Sie im Medienausschuss vorsätzlich gelogen haben oder nicht, Sie müssen sich in diesem Zusammenhang eine Vorhaltung machen lassen, die nicht weniger schwer wiegt. Die Notwendigkeit, Ihre Aussagen zur Versendung des Briefs im Nachgang zu korrigieren, ist ein Zeugnis mangelnder Vorbereitung auf einen medien- und demokratiepolitischen Sachverhalt von elementarer Bedeutung für die Glaubwürdigkeit freier Berichterstattung in Rheinland-Pfalz. Die Staatssekretärin hat den Sachverhalt zu diesem Zeitpunkt offenbar immer noch völlig falsch eingeschätzt, was im Übrigen auch ihr Auftritt im besagten Ausschuss dokumentiert. Unrechtsbewusstsein? – Fehlanzeige. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU –

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