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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 06.12.2023 Sitzungen 18/54

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über die Berichterstattung unabhängiger Medien in unserem Land. Freie und unabhängige Medien sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie und all ihrer Institutionen. Dabei sollten wir losgelöst von dem konkreten Anlass zunächst zwei grundlegende Prinzipien der Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland in den Blick nehmen, nämlich Vielfalt und Transparenz. Das Gebot der Staatsferne ist untrennbar mit dem Ziel der Vielfaltsicherung verbunden. Insbesondere in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kommt der Staatsferne als Ausdruck der Vielfaltsicherung besondere Bedeutung zu. Staatsferne ist Ausdruck von Vielfalt; denn es soll gerade nicht die Meinung des Staats und seiner Institutionen sowie deren Vertreterinnen und Vertreter vorherrschen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum ZDF-Fernsehrat diesen Grundsatz hervorgehoben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenzuführen.“ In der Praxis bedeutet dieser Grundsatz, dass in den Gremien der Anstalten Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, von Verbänden, religiöser Gemeinschaften und sowie aus Parlamenten und staatlichen Institutionen gemeinsam die Kontrolle ausüben. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausdrücklich klargestellt, dass der Staat im Rahmen der Vielfaltsicherung berücksichtigt werden muss. Wörtlich heißt es dazu im Fernsehrat-Urteil – ich zitiere weiter –: „Vielfaltsicherung meint hier nicht die Abschirmung einer dem Staat gegenübergestellten eigenen gesellschaftlichen Sphäre, die vor Einflussnahme staatlicher Vertreter so weit wie möglich zu schützen ist, dann wäre die Mitwirkung jeglicher staatlicher Akteure inkonsequent, sondern das Zurgeltungbringen der verschiedenen Perspektiven des Gemeinwesens insgesamt.“ Die Mitwirkung der staatlichen Vertreterinnen und Vertreter in den Anstalten ist somit verfassungsrechtlich ausdrücklich vorgesehen und nicht zu beanstanden. Gleichwohl muss der Einfluss staatlicher Akteurinnen und Akteure durch die Ausgestaltung der Gremien als Sachwalter des Interesses der Allgemeinheit wirksam begrenzt werden, so das Bundesverfassungsgericht weiter. Dabei seien die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so auszuformen, dass eine Beeinflussung der Berichterstattung durch staatliche und staatsnahe politische Akteure zur Durchsetzung eigener Interessen oder bestimmter, insbesondere parteipolitischer Agenden wirksam verhindert wird. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Schon die Zusammensetzung der Gremien, so das Verfassungsgericht, müsse die Möglichkeit einer derartigen Instrumentalisierung wirksam ausschließen, und genau das muss doch der Maßstab für unsere Diskussion sein. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Das machen Sie aber nicht!) Wenn uns dieser Fall doch eines gezeigt hat, dann, dass genau diese Konzeption funktioniert hat. Einige Stimmen, die sich in der Diskussion zu Wort gemeldet und einen Skandal heraufbeschworen haben, lassen nach meiner Wahrnehmung den Glauben an diesen Grundsätzen vermissen. Deshalb, lassen Sie uns noch einmal auf die Fakten und Tatsachen blicken. Wir müssen nüchtern festhalten, dass die selbstbewusste Reaktion des SWR von einer Auseinandersetzung in der Sache geprägt war. Das zeigt sich nicht nur an der Reaktion der Landessenderdirektorin Ulla Fiebig als Adressatin des Briefs. Ulla Fiebig hat sich sehr sachlich der Kritik angenommen. Sie wird in einer dpa-Meldung vom 17. November mit den Worten zitiert: „Wir sind ja nicht eingeschüchtert gewesen. Wir haben uns ganz normal mit diesem Vorgang auseinandergesetzt.“ Mit Blick auf die allgemeinen Programmbeschwerden und Kritik an der Berichterstattung des SWR merkte sie an: „Von Briefköpfen lassen wir uns nicht beeindrucken.“ Auch SWR-Intendant Kai Gniffke hat in der Sitzung des Landesrundfunkrats unterstrichen, dass er Kritik am Sender als legitim ansieht. So viel zu der Frage, wie der Brief beim Empfänger aufgenommen wurde. Eine andere Frage, die juristische Frage, ob eine möglicherweise unwahre Tatsachenbehauptung, wie von Heike Raab vorgetragen, noch von der Meinungsfreiheit, wie vom SWR ins Feld geführt, gedeckt ist, gehört eher zu den schwierigeren juristischen Auseinandersetzungen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Wäre der Programmausschuss für diese juristische Diskussion das richtige Gremium gewesen? – Natürlich, hier sitzen schließlich die Vertreterinnen der gesellschaftlichen Gruppen, Verbände, religiösen Gemeinschaften und auch die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen aus unserem Haus, um über Programmbeschwerden zu befinden. Kollegin Demuth und Kollege Baldauf hätten hier ebenso Gelegenheit gehabt, ihre Sichtweise kundzutun. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Die Frage, ob die Anrufung des Programmausschusses als Drohung verstanden werden kann, müssen letztlich die Journalistinnen und Journalisten selbst beurteilen. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Zumindest in den zitierten öffentlichen Äußerungen haben sie den Programmausschuss nicht als Bedrohung empfunden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Warum wohl?) Eine Befassung in den Gremien der Anstalten, namentlich im Programmausschuss, garantiert ein maximales Maß an Transparenz. Das Bundesverfassungsgericht hat auch dies für die Gestaltung der Gremien, die Grundsätze in der oben genannten Entscheidung, festgeschrieben. Ich zitiere nochmals mit Erlaubnis des Präsidenten: „Zum erforderlichen Mindestmaß gehört es jedoch, dass die Zusammensetzung der Gremien und Ausschüsse sowie die anstehenden Tagesordnungen ohne weiteres in Erfahrung gebracht werden können und dass zumindest dem Grundsatz nach die Sitzungsprotokolle zeitnah zugänglich sind oder die Öffentlichkeit über Gegenstand und Ergebnisse der Beratungen auf anderem Weg in substantieller Weise unterrichtet wird.“ Als Demokratinnen und Demokraten tun wir gut daran, die Möglichkeiten der Diskussion und der Mitwirkung auszuschöpfen. Politik und Medien befinden sich seit jeher in einem Spannungsfeld. Das liegt in der Natur der Sache. Kritische Berichterstattung ist Ausdruck einer demokratischen Grundhaltung und ausdrücklich erwünscht. Gleichermaßen gehört auch die Kritik an der Kritik zum Lebenselement der Demokratie; denn der demokratische Prozess lebt von ständiger geistiger Auseinandersetzung. Meinungen müssen nicht unwidersprochen hingenommen werden, sondern können und müssen diskutiert werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Heike Raab hat sich seit jeher für Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Medien eingesetzt. Wir haben das sehr gut gehört von der Kollegin Bätzing-Lichtenthäler. In diesem Kontext verstehe ich auch die fachliche Diskussion über den Kommentar von Georg Link. Meiner persönlichen Meinung nach hätte eine solche Diskussion in den Gremien sachlich und für alle nachvollziehbar geführt werden können. Die nicht erfolgte Befassung im Programmausschuss hat auch Heike Raab als Fehler eingeräumt. Der Rückzug aus dem SWR-Verwaltungsrat ist deshalb konsequent. Die Gremien der Anstalten sind politischem Druck gewachsen. Wir haben zu garantieren, dass zum einen die institutionellen Voraussetzungen und zum anderen transparente Verfahren diese und andere Auseinandersetzungen ermöglichen und absichern. Lassen Sie uns diese Diskussion über die wichtige und zentrale Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dazu nutzen, die Institutionen und die Verfahren zu stärken. Mit Blick auf die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden wir uns Reformen nicht verschließen. Wir wollen ausreichende Staatsferne in den Gremien garantieren und die Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien bei der Ausübung ihrer Mandate künftig stärker unterstützen. Lassen Sie uns konstruktiv über die bestehenden Vorschläge streiten. Überlassen wir das Feld nicht den Populisten, die das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt infrage stellen. Als Konsens aller demokratischen Vertreterinnen und Vertreter möchte ich in diesem Zusammenhang den Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herausstellen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Voraussetzungen für eine objektive und vielfältige Berichterstattung auch in Zukunft bestehen können. Genau das wird unsere Rolle und Verantwortung für eine Berichterstattung unabhängiger Medien sein. Vielen Dank. (Anhaltend starker Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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