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Lisa-Marie Jeckel

FREIE WÄHLER 08.11.2023 Sitzungen 18/53

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns alle darüber einig, wenn es schneller geht, es keine Verluste bei der Qualität und keine Abzüge bei der Transparenz gibt, dann sollte es gemacht werden. In einer Zeit, in welcher der Bürger nicht nur die Möglichkeiten einer digitalen Welt erkennt, annimmt und sogar einfordert, kann es nicht sein, dass unser Land bis zum Jahr 2030 warten soll. Wie im Antrag richtig festgestellt, sollten Experten Gesetzentwürfe auf ihre digitale Tauglichkeit prüfen, neben den hoffentlich immer berücksichtigten Expertenmeinungen zum eigentlichen Thema. Das Vertrauen, das aber durch dieses Prozedere gestärkt wird, ist nicht das in unsere Demokratie, sondern das in die Handlungsfähigkeit und die Verlässlichkeit unserer Republik. Verwaltung und Bürger gleichermaßen profitieren also von diesem Prozedere. Es schadet nicht, neben dem Angebot, in persona im Amt vorstellig zu werden, sein Anliegen auch digital einreichen und bearbeiten lassen zu können. Das sollte dann aber auch funktionieren. Die Entlastungen auf beiden Seiten könnten enorm sein. Allein der Beamte, der seine Zeit besser einteilen kann, und der Bürger, der eventuell einen Vorgang digital zu jeder Zeit einreichen und weiterbearbeiten kann, wären deutliche Verbesserungen. Ich möchte nur betonen, dass die Fachkompetenzen und die Vor-Ort-Kompetenzen der Behörden, also der Mitarbeiter, dringend in diesen Prozess einbezogen werden müssen. Was nutzt uns Digitalisierung, wenn die handelnden Akteure es für umständlich oder nicht praktikabel halten? Wir müssen auch, wie der Antrag es richtigerweise fordert und Herr Moskopp ausgeführt hat, das Rad nicht neu erfinden. Wenn die anderen 15 Bundesländer bereits Erfahrungen gesammelt haben, sollten wir auf diese Erfahrungen aufbauen und sie für uns nutzbar machen. Eine regelmäßige Konsultation und eine Inspektion, ob die eigenen Regelungen und Prozesse noch technisch auf dem Laufenden sind, gehören für mich dazu. Nutzen wir an dieser Stelle den föderalen Austausch. Die Arbeit beginnt für mich nicht erst mit dem Schritt, nur den Digitalcheck in Rheinland-Pfalz einzuführen. Datenschutz, Datensicherheit und die Infrastruktur müssen auch dazu bereit sein. Was nutzt es, wenn wir alle Behördengänge irgendwann digital bearbeiten können, wenn diese drei Voraussetzungen nicht erfüllt sind? Nicht leistungsstarke und belastbare Internetverbindungen sind in Teilen des Landes Alltag. Wenn Behörden mit neuen Programmen nicht richtig arbeiten können, weil Grafikkarten nicht die Leistungen erbringen, welche die Arbeit erfordert, oder die Geräte gar ungeeignet für den Zweck sind, für den sie angeschafft wurden, und wenn Beamte mit veralteten Endgeräten oder Programmen arbeiten oder ein Hacker ganze Behörden ausschalten kann, dann bringen uns die Digitalisierung der Prozesse und die Entbürokratisierung gar nichts. Daher sehe ich einen Gleichschritt. Neben den Digitalchecks gehören der Ausbau der Infrastruktur und die Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten dazu. Wir haben das Potenzial, unser Land durch die Digitalchecks voranzubringen. Hoffen wir, dass dieses Potenzial richtig genutzt wird. Daher stimmen wir dem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Thomas Barth und Jennifer Groß, CDU)

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