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Martin Louis Schmidt

AfD 08.11.2023 Sitzungen 18/53

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Für Schulklassen, Jugendgruppen, Familien und die Rucksackreisenden sind Jugendherbergen eine beliebte Übernachtungsadresse. Jugendherbergen im deutschen Jugendherbergswerk DJH sind gemeinnützig. Unser Staat fördert sie mit hohen Geldsummen und damit, dass dort Übernachtung und Verpflegung grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind. Inzwischen werden günstige Herbergen immer stärker nachgefragt. Dadurch sind kommerzielle Anbieter auf den Markt getreten. Diese müssen Gewinne erzielen und ihre Kosten vollständig selbst decken. Andernfalls machen ihre Häuser früher oder später dicht. Der Staat hat nicht direkt zugunsten eines einzelnen Anbieters in den Wettbewerb einzugreifen, wie die FREIEN WÄHLER das wollen. Das gehört zu den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft, die bei diesem Antrag offensichtlich ignoriert werden. Im Antragstext wird die Jugendherberge Sargenroth erwähnt. Diese hat aus dem Corona-Fördertopf für Jugendherbergen mehr als 44.000 Euro erhalten. Inzwischen ist sie geschlossen. Das viele Steuergeld hat dieser Herberge nicht geholfen, den Betrieb aufrechtzuerhalten, was nicht nur mit Blick auf die nun fehlenden Übernachtungsplätze bedauerlich ist, sondern auch wegen des letztlich nutzlos verpufften Steuergelds. Auch gemeinnützige Einrichtungen können längerfristig nur überleben, wenn es betriebswirtschaftlich stimmt. Gut begründete Ausnahmen von dieser marktwirtschaftlichen Maxime dürfen nicht zur Regel werden. Schon gar nicht darf es, wie dies die FREIEN WÄHLER in Bezug auf die rheinland-pfälzischen Jugendherbergen fordern, zu einer politischen Selbstverpflichtung, zum „daunen unsere Jugendherbergen bereits jetzt von Landesfördermitteln für den Tourismus profitieren. Geld ist also grundsätzlich vorhanden. Die Summe der bereitgestellten und nicht verausgabten Haushaltsmittel in der Titelgruppe „Maßnahmen im Bereich Tourismus“ betrug im Jahr 2021 immerhin 2,5 Millionen Euro und im Jahr 2022 von Januar bis September sogar 9,2 Millionen Euro. Das Problem sind wohl eher die schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dass die Förderprogramme nicht zielgruppengerecht sind. Wenn es aber Betriebs- oder Investitionszuschüsse für Jugendherbergen gibt, dann muss sichergestellt sein, dass die geförderte Einrichtung nicht kurze Zeit später schließt; denn wir sind den Bürgern und Betrieben einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Steuern schuldig. Offenbar schaffen es die meisten Jugendherbergen, wirtschaftlich zu arbeiten, da sie eine gute Wettbewerbsposition besitzen. Viele der 36 DJH-Herbergen in Rheinland-Pfalz sind hochmodern und bieten attraktive Angebote für Schülergruppen bis hin zu Familien. Längst haben die Zimmer eigene Bäder und Duschen, und es gibt keine Schlafsäle mehr. Dennoch sind die Preise relativ niedrig. Zu den niedrigen Preisen trägt auch unser Staat bei; denn die Übernachtung und Verpflegung in Jugendherbergen ist umsatzsteuerfrei für Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre, für Schülergruppen und „wandernde Familien mit Kindern“, wie es im Umsatzsteuerhandbuch heißt. Investitionszuschüsse von Bund und Land sowie die Mehrwertsteuerbefreiung sind starke direkte und indirekte Subventionen. Wer unter diesen Umständen nicht am Markt bestehen kann, dem kann und muss der Staat nicht helfen; denn es existieren schließlich genügend Alternativen. So gab es im Jahr 2007 nur 33 Jugendherbergen bei uns in RheinlandPfalz, heute sind es 36. Neue kommen hinzu, andere schließen. Das ist der Lauf der Zeit und liegt im Wesen von Angebot und Nachfrage. Die Folgen der Corona-Pandemie und der mehr als fragwürdigen Lockdown-Strategien haben die Jugendherbergen wie die gesamte Hotellerie und Gastronomie schwer getroffen. Wenn wir den Jugendherbergen und anderen gemeinnützigen Trägern gerade auch vor diesem Hintergrund helfen wollen, um gegebenenfalls solche Situationen künftig besser zu überstehen, sollten wir im Steuerrecht ansetzen. Die Jugendherbergen müssen nach § 62 der Abgabenordnung ihre Rücklagen zeitnah verwenden. Mittelfristig wäre dem kapitalintensiven gemeinnützigen Träger besser geholfen, wenn wir an dieser Regelung ansetzen und Rücklagenbildungen erlauben – gerne mit Rendite –, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Die AfD-Fraktion würdigt die große Bedeutung der Jugendherbergsidee, so wie sie deren Urheber, der Lehrer Richard Schirrmann, beginnend mit der Gründung der ersten Herberge auf der Burg Altena im Jahr 1909 verstanden wissen wollte, nämlich mit dem wichtigsten Ziel, einen Teil der Jugenderziehung ins Freie zu verlagern – Zitat Schirrmann –, „damit die Natur, die Heimat und das Vaterland zum wahren Schulhaus werde“. Doch den Antrag der FREIEN WÄHLER lehnen wir wegen seines unübersehbaren Mangels an realpolitischem, marktwirtschaftlichem Sachverstand ab. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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