Martin Louis Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Die CDU-Fraktion verweist in dem vorliegenden Antrag auf einen früheren Antrag aus dem Jahr 2018. Damals hat sie unter anderem gefordert – ich zitiere – „die Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch ein gesondertes Stellenprogramm für den akademischen Mittelbau zur Verstetigung und zum Ausbau der Transferund Innovationsarbeit zu unterstützen“. – Zitat Ende. Diese Forderung findet sich im aktuellen Antrag wortwörtlich wieder. Die AfD-Fraktion hatte schon vor dem CDU-Antrag vom August 2018 mehr feste Stellen im akademischen Mittelbau gefordert. Wir haben dem CDU-Antrag damals zugestimmt und werden dies auch heute tun. Desgleichen finden weitere im Antrag formulierte Forderungen unsere Unterstützung. Das heißt konkret, wir bejahen ein eigenes Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und sind auch dafür, sich bei der Ausgestaltung des Promotionsrechts an den Erfahrungen und Evaluationsergebnissen aus anderen Bundesländern zu orientieren. Desgleichen treten wir als AfD-Fraktion für mehr Flexibilität für die Hochschulen mit forschungsstarken Fachbereichen ein, damit diese Professoren, die Promotionen betreuen, durch eine Verringerung ihres Lehrdeputats entlastet werden können. Das Promotionsrecht für die HAW ist deshalb so wichtig, weil es steuert, wer Forschungsgelder erhält. Allerdings dürfen die Abhängigkeiten von den Gebern aus der Wirtschaft nicht derart groß werden, dass die Freiheit der Forschung substanziell in Gefahr gerät. Professor Alexander Löser von der Berliner Hochschule für Technik im Bereich Deep Learning und Textmining begründet die Notwendigkeit der Stärkung der HAW samt eigenem Promotionsrecht folgendermaßen – Zitat –: „In Anbetracht der großen multinationalen Märkte müssen wir feststellen, dass Deutschland auf den meisten Business-to-Customer-Märkten mittlerweile das Nachsehen hat.“ – Zitat Ende. Es geht hier also ganz wesentlich um Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere bei der Überführung von Innovationen mit Praxispartnern. Die Etablierung des Promotionsrechts an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz war am 23. Mai dieses Jahres Thema im Wissenschaftsausschuss. Zuvor hatte die Landesregierung angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode forschungsstarken HAW ein eigenständiges Promotionsrecht zuzugestehen. Im Rahmen der Aussprache im Ausschuss hatte ich für die AfD-Fraktion angemerkt, dass sehr vieles für ein eigenständiges Promotionsrecht spreche, nicht zuletzt die Tatsache, dass eine unabhängige wissenschaftliche Kommission im Jahr 2022 feststellte, dass die hessischen HAW das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen erfolgreich ausgestaltet haben. Hessen hatte seinen HAW bereits im Jahr 2016 als erstes Bundesland ein eigenständiges Promotionsrecht ermöglicht. Wenn wir Forschung und Anwendungsorientierung zusammendenken wollen – das möchte der CDU-Antrag offenkundig –, dann müssen wir den Ansatz allerdings weiten. Wir müssen zusätzlich Hochschulausgründungen und Gründungsprofessuren stärken. (Beifall der AfD) Die AfD-Fraktion hatte hierzu im Juli 2023 einen Antrag eingebracht. Unter der Drucksache 18/6983 können Sie unsere 14 Forderungen dazu nachlesen. Drei davon will ich an dieser Stelle nennen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sehr gut!) Erstens: Ein landesweites und vom Land gefördertes Pilotprojekt zur Einrichtung von Gründungsprofessuren. Zweitens: Eine strukturelle Stärkung der Vergabe von Gründungsfreisemestern an Professoren durch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel. Drittens: Eine Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Hochschulausgründungen, indem finanzielle, gesetzgeberische und infrastrukturelle Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen aus dem Wissenschaftsbetrieb angestoßen werden. Derzeit existieren 16 Professuren an rheinland-pfälzischen Hochschulen, die seitens der Landesregierung den Inhalten Entrepreneurship, Existenzgründung und Gründungsmanagement zuzuordnen sind. Explizit der Unternehmensgründung gewidmet sind jedoch nur drei Professuren, und zwar an der TH Bingen eine Professur für Existenzgründung und Unternehmensführung, an der Hochschule Kaiserslautern eine Professur für Innovations- und Gründungsmanagement und an der Hochschule Mainz eine Professur für interdisziplinäres Gründungsmanagement und kreatives Unternehmertum. Liebe Kollegen, das ist eindeutig zu wenig. Der vorliegende CDU-Antrag bleibt in dieser Angelegenheit leider blank. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
