Hans Jürgen Noss
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Rheinland-pfälzische Kommunen haben einen Investitionsstau, so der wortgewaltige Einstieg im Antrag der AfD. Wenn diese Feststellung vielleicht den Eindruck erwecken sollte, dass dies völlig unbekannt und ein Alleinstellungsmerkmal von Rheinland-Pfalz sei, so muss dies verneint werden; (Abg. Michael Frisch, AfD: Wir haben aber den größten Investitionsstau!) denn nicht nur für Rheinland-Pfalz wird ein Investitionsstau behauptet, sondern für alle Bundesländer. So bemerkt beispielsweise der Städtetag, dass der Investitionsstau für die kommunale Infrastruktur bei etwa 150 Milliarden Euro liegt und zahlreiche Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Sportstätten und sonstige Einrichtungen hiervon betroffen und sanierungsbedürftig sind. Das Kommunalpanel der KfW geht von einem Investitionsstau in Höhe von 166 Milliarden Euro aus, der lediglich um ca. 4 % ansteigen wird, was bei Betrachtung der höheren Preissteigerungen positiv vermerkt werden sollte. Allein diese beiden Zahlen, die einander gegenüberstehen, macht deutlich, dass nicht einfach lapidar geprüft werden kann, wie es denn tatsächlich ist; denn wir müssen die Zahlen in der Form zusammenbringen mit dem Geld, das wir haben. Weiterhin wird immer wieder behauptet, dass der kommunale Finanzausgleich durch die Landesregierung verfassungswidrig unterfinanziert sei. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja!) Tatsache ist aber, dass der VGH sowohl im Jahr 2012 als auch im Jahr 2020 festgestellt hat, dass der kommunale Finanzausgleich keineswegs unterfinanziert ist. Lediglich das System des kommunalen Finanzausgleichs soll dahin gehend geändert werden, dass ähnlich wie in Hessen der kommunale Finanzbedarf die Grundlage für die Verteilung der Gelder im Finanzausgleich bilden soll. Ebenfalls wird immer wieder die angeblich fehlende Konnexität genannt. Sollten diesbezüglich Fälle vorliegen, haben die Kommunen die Gelegenheit zu klagen. Schätzen Sie einmal, wie viele Klagen bis jetzt eingetroffen sind. Ich kann es Ihnen sagen, Sie wissen es nämlich nicht: lediglich eine, und das war im Jahr 2015 die Stadt Neustadt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Die eingereichte Klage wurde vom VGH abgewiesen. Dies sei aber nur am Rande erwähnt. Die beiden letztgenannten Absätze machen aber deutlich, dass der Vorwurf der AfD ins Leere greift, wenn diese behauptet, dass die Landesregierung aufgrund einer verfassungswidrigen strukturellen Unterfinanzierung des kommunalen Finanzausgleichs und der Missachtung des Konnexitätskonzepts maßgeblich für den kommunalen Sanierungs- und Investitionsstau verantwortlich sei. Dass Sie bei Ihrer Betrachtung natürlich – das war nicht anders zu erwarten – auch den Bau von Asylunterkünften oder die Pflicht zur Wärmeplanung als Grund für den Investitionsstau mit aufführen, war zu erwarten. Alles andere hätte uns verwundert. Wie weiter oben bereits erwähnt, wird für Rheinland-Pfalz wie für alle Länder ein Investitionsstau behauptet. Die verschiedenen Institute – der Rechnungshof, Ministerien und sonstige Stellen, die sich mit Fragen des Investitionsstaus befassen – kommen bei ihren Untersuchungen und Erhebungen bezüglich der Höhe des Investitionsstaus meist zu unterschiedlichen Ergebnissen, was zeigt, dass eine genaue Ermittlung wohl sehr schwierig ist. Eine Feststellung kann man allerdings treffen, nämlich dass reichere Länder bezüglich der Höhe ihres Investitionsstaus meist günstiger dastehen als ärmere Länder, da sie meist eher in der Lage sind, die erforderlichen Investitionen zu finanzieren. Insgesamt dürften in nächster Zeit die Investitionsstaus weiter steigen; denn höhere Baukosten für kommunale und staatliche Anlagen und Einrichtungen, Zinssteigerungen, steigende Energiepreise, die erforderlichen Ausgaben für die Erreichung der gesetzten Ziele werden den staatlichen und kommunalen Behörden in nächster Zeit sicherlich einiges abverlangen. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. Sie sollten vielleicht ein Lied einstimmen: Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld? – Vielleicht werden Sie dann schlauer. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
