Helge Schwab
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Hinter uns liegen acht Monate parlamentarische Arbeit zu diesem wichtigen Thema „Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch an Schulen“. Bevor ich auf den vorliegenden Antrag eingehe, möchte ich noch einmal den Blick auf unseren Arbeitsprozess richten. Im März-Plenum brachte die CDU einen Gesetzentwurf ein, der an den Bildungsausschuss überwiesen wurde. Für diese Initiative möchte ich mich vor allem bei Michael Wäschenbach im Namen der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER sehr herzlich bedanken. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Von Beginn an stimmten wir damit überein, dass es eine strukturelle und verbindliche Verankerung, also ein sogenanntes Schutzkonzept, braucht. Es gab aber zu diesem Thema unsererseits noch Beratungsbedarf. Wie können Schulen in die Lage versetzt werden, Schutzkonzepte zu entwickeln? – Unbestritten sind dazu zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen notwendig. Woher kommen diese? Diese Fragen waren auch zentraler Bestandteil der Expertenanhörung im Juli. Ich bedanke mich für die Anhörung, den konstruktiven Austausch und jeden einzelnen Anzuhörenden, der das Thema „Schutzkonzepte“ aus seiner Perspektive beleuchtet hat. Ich erlaube mir zu sagen, es war für uns alle sehr aufschlussreich. Das Ergebnis dieser konstruktiven parlamentarischen Arbeit liegt nun vor uns. Es ist ein Erfolg und gleichzeitig, wie Michael Wäschenbach es schon nannte, ein Kompromiss. Es ist ein Erfolg, weil so der Kinderschutz konsequent gedacht und weiterentwickelt wird. Alle Betreuungs- und Bildungseinrichtungen nehmen in Sachen „Kinderschutz“ eine zentrale Bedeutung ein. Sie sind Schutzort gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch, und gleichzeitig sollen diese Schutzräume nicht zum Tatort werden. Mit der Reform des SGB VIII wurden Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereits in den Fokus gerückt. Sie sind in erlaubnispflichtigen Einrichtungen obligatorisch vorzuhalten. Bei unseren Schulen fehlte dieser Schritt leider noch. Dieser Antrag wird zudem dem Umstand gerecht, dass ein Schutzkonzept nichts ist, das ausgedruckt und abgeheftet werden kann. Hier stimme ich Herrn Teuber zu. Die Entwicklung von Schutzkonzepten ist ein individueller Prozess, für den es Verantwortung und Ressourcen braucht. Wesentlich ist dabei die Einbeziehung der gesamten Schulgemeinschaft. Ein weiterer Baustein ist eine Handlungssicherheit für Lehrkräfte. Die Signale für eine mögliche Gefährdung müssen erkannt und beachtet werden. Gut ausgebildete und sensibilisierte Lehrkräfte sind dafür ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Kinderschutz muss daher für alle, die mit Kindern arbeiten, ein fester Bestandteil der Ausbildung und des Studiums werden. Auf der anderen Seite steckt in dem Antrag ein Kompromiss. Ein Kompromiss, weil wir heute nicht über eine Veränderung des Schulgesetzes entscheiden, sondern uns lediglich auf den Weg dorthin begeben. Bereits in den Ausschusssitzungen haben wir um die Frage der Verbindlichkeit gerungen. Für mich war die Aussage der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Frau Kerstin Claus, richtungsweisend. Sie sagte – ich darf zitieren –: Wir brauchen die Verpflichtung. Das ist gewünschter Standard. – Aus diesem Grund freue ich mich über die Verbindlichkeit des letzten Spiegelstrichs. Bis Ende des Jahres 2024 ist die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit alle Schulen bis spätestens im Schuljahr 2028/2029 ein Schutzkonzept gegen sexualisierte und andere Gewalt erstellen. Das ist der richtige Weg, auf dem wir uns befinden. Kinderschutz muss sich immer weiterentwickeln und sich den veränderten gesellschaftlichen wie sozialen Bedarfen anpassen. Wir, die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER, werden uns hierbei immer kooperativ zeigen und auch künftig unseren Beitrag leisten; denn wir sind es unseren Kindern, den Schwächsten unter uns, schuldig, dass sie ohne Gewalt und sexuellen Missbrauch aufwachsen dürfen. Ich danke Ihnen allen für das konstruktive Miteinander im Namen der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER und der vielen Kinder, die wir durch diese Maßnahme schützen können. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)
