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Michael Frisch

AfD 08.11.2023 Sitzungen 18/53

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag für einen besseren Kinderschutz in unseren Schulen basiert auf einem von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf, den Ergebnissen der dazu durchgeführten Expertenanhörung und einer intensiven Diskussion im Familienausschuss. Die im Antrag gezogenen Schlussfolgerungen sind aus Sicht meiner Fraktion nachvollziehbar und werden daher unsere Zustimmung erhalten. Uns ist der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und anderen Formen physischer und psychischer Misshandlung ebenfalls ein überaus wichtiges Anliegen. Umso mehr bedauern wir, dass wir wieder einmal von einer fraktionsübergreifenden Initiative ausgeschlossen worden sind, obwohl wir ausdrücklich unsere Mitarbeit angeboten hatten. Nachdem im Ausschuss noch Einigkeit darüber herrschte, dass gerade dieses Thema viel zu bedeutsam sei, um zum Spielball parteipolitischer Interessen zu werden, ist genau das jetzt passiert. Den selbsternannten demokratischen Fraktionen war es wichtiger, einen ihnen unliebsamen Mitbewerber herauszuhalten, als ein starkes Zeichen des gesamten Parlaments gegen sexuellen Missbrauch und für den Kinderschutz zu setzen. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Das ist beschämend, meine Damen und Herren von SPD, Grünen, FDP, CDU und FREIEN WÄHLERN, und es zeigt einmal mehr, welche Prioritäten Sie setzen. Offensichtlich brauchen Sie noch ein wenig mehr von solchen Umfragen wie in der vergangenen Woche, um endlich zu erkennen, dass die Bürger und Wähler Ihre selbstgerechte Ausgrenzungspolitik nicht honorieren. Zurück zum Inhalt Ihres Antrags. Als zentrale Orte im Leben junger Menschen stehen unsere Schulen in einer besonderen Verantwortung. Sie sollen Schutzraum für ein gewalt- und angstfreies Miteinander sein, und sie sollen Hilfe und Unterstützung geben, wenn Schüler gegenteilige Erfahrungen machen. Um diesen Anforderungen besser gerecht zu werden, ist die Einführung verbindlicher Schutzkonzepte grundsätzlich sinnvoll. Anders als im ursprünglichen CDU-Vorschlag vorgesehen, soll jetzt bis Ende 2024 zunächst die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden. Erst danach, zum Schuljahr 2028/29, sollen dann die eigentlichen Konzepte von den Schulen vorgelegt werden müssen. Dieser verlängerte Zeithorizont ist eines der Kernergebnisse der Expertenanhörung. Hier wurde sehr deutlich, dass wirkungsvollen Schutzkonzepten komplexe Entwicklungsprozesse vorausgehen müssen, die sich von Schule zu Schule erheblich unterscheiden und daher auch unterschiedlich lange dauern können. Vielfach schon vorhandene Erfahrungen und Strukturen können ein erster Ansatz sein und sollten unbedingt in die Entwicklung neuer und umfassender Schutzkonzepte einfließen. Bei allem wird es notwendig sein, die gesamte Schulgemeinschaft, aber auch Eltern, externe Netzwerke und Beratungsstellen sowie die Schulaufsicht einzubinden, um solche Konzepte am Ende mit Akzeptanz und Leben zu füllen. Das braucht angemessene Zeit- und Personalressourcen und ist daher nicht kurzfristig umsetzbar. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil es die Landesregierung in der Vergangenheit versäumt hat, geeignete Rahmenbedingungen an unseren Schulen zu schaffen. Schon heute reicht die Zahl der Lehrkräfte vielerorts nicht aus, um auch nur die bestehenden Aufgaben angemessen zu bewältigen. Ohne zusätzliche Verfügungsstunden und einen dementsprechenden Personalaufwuchs wird die Umsetzung von Schutzkonzepten in der vorgesehenen Form daher nicht zu bewältigen sein. Insofern steht aus unserer Sicht zunächst einmal die Landesregierung in der Pflicht. Sie muss schnellstmöglich die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Schulen in Rheinland-Pfalz überhaupt in die Lage versetzt werden, Schutzkonzepte erfolgreich zu entwickeln und in den schulischen Alltag zu implementieren. Dazu gehören nicht nur geeignete Strukturen in unseren Bildungseinrichtungen, sondern auch mehr und bessere professionelle Strukturen in deren unmittelbarem Umfeld. Weder Pädagogen noch Schulangestellte sind von Haus aus Profis im Umgang mit sexuellem Missbrauch oder anderen Gewalttaten. Guter Wille und Empathie allein genügen jedoch gerade bei diesem Thema nicht. Es braucht Fortbildungsmöglichkeiten und vor allem ein kurzfristig verfügbares Netz an externer Hilfe, damit es nicht zu Verunsicherung und Überforderung kommt. Ein Schulpsychologe mit dem nächsten Termin in acht Wochen ist da eindeutig zu wenig. Der vorliegende Antrag stellt hier die richtigen Forderungen. Die Schulung einzelner Lehrkräfte zu kompetenten Ansprechpartnern bei Fällen von sexuellem Missbrauch ist sinnvoll. Die geforderte Ausweitung des Fortbildungsund Beratungsangebots sowie die enge Einbindung sämtlicher Akteure von der Schulsozial- und Präventionsarbeit bis hin zur Schulaufsicht ist ebenso zu begrüßen. Nun liegt es an der Landesregierung, diese Punkte auch umzusetzen und die Schulen nicht im Regen stehen zu lassen. Wir als AfD-Fraktion werden jedenfalls genau beobachten, ob und inwieweit es hier die versprochene Unterstützung auch wirklich geben wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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