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Michael Wäschenbach

CDU 08.11.2023 Sitzungen 18/53

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen waren wir mit den Sozialpolitikern beim parlamentarischen Frühstück des Roten Kreuzes. Wir haben aus aktuellem Anlass dort mitnehmen können, dass sich das Rote Kreuz auf den Weg gemacht hat und gerade die Aktiven im Jugendrotkreuz in Sachen Kinderschutz ertüchtigt und Regelungen geschaffen hat, dass Schutzkonzepte beim Roten Kreuz umfassend verankert werden. Dafür, dass hier beispielhaft vorangegangen worden ist, bedanken wir uns beim Roten Kreuz. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir haben hier am 1. März im Plenum einen Gesetzesantrag zur Änderung des Schulgesetzes eingebracht, der verpflichtende Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch an Schulen vorsah. In einer ausführlichen Expertenanhörung am 13. Juli im Bildungsausschuss wurde dieses Vorhaben von allen Anzuhörenden als sinnvoll und wichtig erachtet. Der Tenor war, dass wir zum Schutz unserer Kinder klare Verbindlichkeiten schaffen müssen. Ich danke an dieser Stelle noch einmal allen angehörten Expertinnen und Experten. Im Ergebnis waren wir uns, wie Kollege Teuber schon erwähnt hat, also alle einig, mehr für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen zu tun. Lediglich über das Wie und das Tempo der gesetzlichen Verbindlichkeiten gab es andere, zügigere Vorstellungen in unserer Fraktion. Nach Auswertung der Anhörung wurde am 7. September im Bildungsausschuss unser Gesetzesantrag wegen diesem Tempo mehrheitlich abgelehnt. Dann kam der 11. September 2023. Es geschah der schlimme Vorfall mit dem Missbrauch einer Schülerin in Edenkoben, und das Thema bekam eine traurige öffentliche Aktualität. Diese unfassbare Tat eines Kinderschänders hat die Menschen aufgewühlt, bis heute. Eine Ablehnung unserer Gesetzesänderung zur Verbesserung des Kinderschutzes in der kurz darauf folgenden Plenarsitzung im September wäre in der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar gewesen. Nach der klaren und eindeutigen Bewertung aller Experten in der Ausschussanhörung, dass Verbesserungen notwendig seien, kam die Koalition dann auf die CDU-Fraktion zu und bot an, die Erstellung von Schutzkonzepten nun gemeinsam in diesem Plenum im November einzubringen. Wir haben das Gesprächsangebot der Regierungsfraktionen angenommen und einen Kompromiss mit erarbeitet. Für diesen parlamentarischen Schulterschluss und für die kollegiale Zusammenarbeit im Sinne unserer Kinder danke ich den Kollegen Sven Teuber, Daniel Köbler und Helge Schwab. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Ich bedanke mich aber auch bei meinem Fraktionsvorsitzenden Gordon Schnieder für die Verhandlungen auf Ebene der Fraktionsspitze. Dieser Kompromiss sah zum einen vor, unseren Gesetzesantrag zurückzuziehen und zum anderen eine Zeitschiene zu eröffnen, die der Regierung und den Schulen die Möglichkeit gibt, eine verbindliche rechtliche Regelung bis Ende nächsten Jahres, 2024, zu schaffen. Ziel ist es, die bisherige Freiwilligkeit von Schutzkonzepten durch eine verbindliche rechtliche Regelung für alle öffentlichen und auch privaten Schulen ab dem kommenden Schuljahr zu ersetzen. Ziel ist es, im Ergebnis den Schutz von Kindern in Schulen deutlich zu erhöhen, um präventiv gegen Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung vorzugehen; denn wir haben – das muss man sich immer vor Augen führen – statistisch in jeder Klasse zwei betroffene Kinder oder Jugendliche, die durch sexuellen Missbrauch geschädigt werden. Ein Kinderschutzkonzept wird dazu beitragen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention und zur Intervention zu entwickeln. Die rechtliche und nach unserer Auffassung am liebsten gesetzliche Verankerung hebt künftig die Bedeutung dieser Thematik hervor, ebenso die Notwendigkeit, sowohl pädagogisches Personal an Schulen als auch Kinder und Jugendliche hierfür zu sensibilisieren, um präventiv und bei Bedarf adäquat reagieren zu können. Da sich die Ampelfraktionen zunächst einer gesetzlichen Verankerung versperrten, werten wir als CDU-Opposition die Neupositionierung als großen Erfolg für den Kinderschutz an unseren Schulen in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht uns allein um die Sache, um mehr nachhaltigen Kinderschutz. Durch die Umsetzung des gemeinsamen Antrags wird heute ein konkreter Auftrag an die Landesregierung erteilt. Der Landtag fordert nämlich die Landesregierung in 16 Spiegelstrichen auf, den Kinderschutz in Schulen zu verbessern. Von diesen 16 Festlegungen ist für uns die letzte die wichtigste. Diese lauschaffen, damit alle Schulen spätestens im Schuljahr 2028/2029 ein Schutzkonzept gegen sexualisierte und andere Gewalt in der Schule zu erstellen haben. An der Erarbeitung des Schutzkonzeptes soll die gesamte Schulgemeinschaft mitwirken.“ Sehr geehrte Damen und Herren, ja, es gibt noch Vorbehalte: Was kommt auf die Schulen zu? Welche Mehrarbeit haben Schulleitungen und Lehrer? Was kostet es? – Wir werden die Arbeitssituation der Schulen beachten und respektieren und niemanden überfordern. Das ist der Kompromiss. Unser ausdrückliches Lob geht an die Schulen, die sich schon auf den Weg gemacht haben und Schutzkonzepte im Alltag anwenden. An dieser Stelle danken wir auch den engagierten Lehrerinnen und Lehrern für die Erledigung vieler Aufgaben, die nicht durch Curricula, sondern durch gesamtgesellschaftliche Entwicklungen aufgebürdet sind. Wir sagen Ihnen: Die Schulen bekommen Zeit, um die notwendigen Ressourcen und die erforderliche Kinderschutzexpertise zu entwickeln. Sehr geehrte Zuhörer, wir sind aber damit noch nicht am Ende. Wir brauchen Prävention und Aufklärung in den Schulen jetzt. Täglich gibt es Straftaten mit kinderpornografischem Hintergrund und Cybermobbing. Das aktuelle BKABundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ – Kollege Teuber hat es auch erwähnt – gibt erschreckende Zahlen dazu. Kinder und Jugendliche wissen meist gar nicht, dass sie sich mit diesen Handybildern und Nacktdarstellungen strafbar machen. Was dieses Mobbing mit den Kinderseelen macht, brauche ich hier nicht weiter zu erklären; und die Entwicklung geht weiter. Die KI erschafft Kinderpornos. Die sexuellen Tabugrenzen scheinen keine Rolle mehr zu spielen. Wir brauchen daher ein Bündel an Maßnahmen, um mehr Kinderschutz zu verwirklichen, und werden in den nächsten Wochen und Monaten weitere konkrete Vorschläge, die wir als Fraktion in der Öffentlichkeit schon präsentiert haben, parlamentarisch aufgreifen. (Beifall der CDU) Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die Betroffenenperspektive eingehen. Beklemmend konnte eine Schülerin ihre Hilflosigkeit und Verzweiflung beim parlamentarischen Abend des Landesverbands Rheinland-Pfalz des Deutschen Kinderschutzbunds schildern. Deshalb danken wir auch den Akteuren des Kinderschutzbunds, die schon angeregt haben, im Vorfeld des Pakts gegen sexualisierte Gewalt durch das Bildungsministerium ein Zeichen zu setzen, indem verpflichtende Schutzkonzepte verlangt werden. Wir machen das hier heute. Wir lassen die schutzbefohlenen Kinder und Schüler nicht im Stich. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER)

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