Ralf Schönborn
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass alle in diesem Saal einen Beitrag zum Tierschutz leisten möchten. Nun gibt es unterschiedliche Ansätze, und ich denke, wir sind uns auch darüber einig, dass dafür niemals bürokratische Hürden im Wege stehen dürfen. Es ist erfreulich, dass sich die Landesregierung für die hofnahe Schlachtung ausspricht. Die dadurch entstehende Stärkung regionaler landwirtschaftlicher Betriebe ist gerade in der wirtschaftlichen Krise immens wichtig. Die Weideschlachtung bzw. -tötung ist darüber hinaus eine seit Jahren bewährte und genehmigte Praxis in Rheinland-Pfalz. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. In erster Linie kann der Transport des noch lebenden Tieres zum Schlachthaus unterbleiben, was gut ist, weil damit immer ein ganz enormer Stress für die Tiere einhergeht. Die Tiere ahnen ihren bevorstehenden Tod, sie haben Angst beim Gang in die Schussbox. Im Idealfall tritt der Tod schnell ein, doch Fluchtversuche und qualvolles Sterben kommen vor. Der Stress der Tiere wirkt sich dann auch negativ auf die Qualität des Fleischs aus. Meine Damen und Herren, in Artikel 3 Abs. 1 der Tierschutzschlachtverordnung der EU, unserer rechtlichen Grundlage, steht, dass die Tiere so zu betäuben, zu schlachten oder zu töten seien, dass – ich zitiere – „bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung oder Schäden verursacht werden“. Die Methode der Weidetötung kommt diesem Grundsatz, wenn rechtlich möglich, aus meiner Sicht näher. Das Koblenzer Verwaltungsgericht stellte in einem Urteil vor Kurzem erfreulicherweise die Gleichwertigkeit beider Methoden fest. Klar ist aber auch, wer einen Kugelschuss setzt, der sollte eine sehr gute Schussfähigkeit und umfassende anatomische Kenntnisse über die Tiere besitzen. Dieses Verfahren hat sich, wenn man einmal mit Praktikern spricht, als überwiegend sehr positiv, als stressfrei und artgerecht erwiesen. Pauschal zu behaupten, dass der Bolzenschuss per se die bessere Methode sei, greift zu kurz und ist auch schlicht nicht korrekt, lieber Herr Illing; denn auch hier gibt es Tücken, und man kann Fehler machen. Wird der Apparat fehlerhaft angesetzt, oder es ist nicht ausreichend Druck im System, kann es passieren, dass der Bolzen nicht tief genug eindringt und das Rind nicht einmal das Bewusstsein verliert, oder es wacht später beim Schlachtvorgang auf. Ein Nachbetäuben gestaltet sich dann oft schwierig. Ja, es gibt auch Risiken beim Kugelschuss; aber genau deshalb ist eine umfassende Abwägung geboten, die das Ministerium und im Speziellen die Verwaltung des Rhein-Lahn-Kreises zunächst nicht zuließen. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass die Landesregierung zumindest beim Tierschutz eine kritische Reflexion der eigenen Standpunkte zulässt; denn die Entscheidung, den angesprochenen Erlass entsprechend abzuändern und den Antrag auf Berufung durch den Kreis zurückzuziehen, war richtig. Ganz besonders herzlich bedanken möchte ich mich bei Frau Jeckel für ihr Engagement und ihre Hartnäckigkeit in dieser Sache. Vielen Dank. (Beifall der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN)
