Jutta Blatzheim-Roegler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Entschließungsantrag der FREIEN WÄHLER „Kugelschussmethode als tierschonende Methode fördern“. Solch einen Halbsatz zur Überschrift eines Entschließungsantrags zu machen, hat mich schon verwundert, als ich den Antrag zum ersten Mal gelesen habe, weil das ohne Aussage ist. Immerhin erschließt es sich im ersten Satz: „Das Kugelschussverfahren ist eine besonders schonende Methode zur Tierbetäubung.“ Darum geht es nämlich. Zum Zweiten, sozusagen als Intro meiner Rede: Ich habe mich schon gefragt, was dieser Antrag heute für einen Sinn hat. Ursprünglich wollten Sie den Antrag ins vergangene Plenum einbringen. Damals war das Verfahren noch im Rollen. Ich hätte dann noch eingesehen, dass Sie es thematisieren wollen. Inzwischen ist das Verfahren aber abgeschlossen. Das Ministerium hat die entsprechende Vorschrift geändert. Das ist jetzt vergeudete Lebenszeit. Wir reden über etwas, was hinterm Pflug ist. Aber schön, ich rede natürlich immer gerne auch über Themen wie „hofnahe Schlachtung“; denn das steht dahinter. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die hofnahe Schlachtung ausdrücklich, weil sie Möglichkeiten bietet, belastende Tiertransporte zu vermeiden, den Arbeitsschutz zu verbessern und die regionale Wertschöpfung gerade für kleinere Betriebe in Rheinland-Pfalz zu steigern. Selbstverständlich hat das zuständige Umweltministerium den gleichen Ansatz. Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen, warum wir die hofnahe Schlachtung unterstützen. Erstens: Belastende Tiertransporte und der Stress im Schlachthof können vermieden werden; denn bei den Transporten müssen die Tiere oft kilometerlang eng zusammengepfercht transportiert werden, und das verursacht bei den Tieren großen Stress. Zudem entfallen Transportwege und die damit verbundenen Emissionen und Belastungen. Zweitens: die regionale Wertschöpfung steigern. Die hofnahe Schlachtung erfolgt dann nämlich meist in Metzgereibetrieben in der direkten Umgebung, welche dazu sowohl befähigt sind als auch über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Darüber hinaus gibt es mietbare mobile Schlachtanlagen. Der dritte Punkt, der uns für die hofnahe Schlachtung einnimmt, ist, dass kleine Betriebe dadurch weitere Vermarktungsmöglichkeiten erhalten. Sie können auch ohne großen Transportaufwand die Schlachttiere halten und verarbeiten. Es wurde schon erwähnt, leider sind kleinere Schlachtbetriebe in den vergangenen Jahren weggefallen, und damit sind auch die Vermarktungsmöglichkeiten eingeschränkt worden. Durch die hofnahe Schlachtung und gegebenenfalls eine eigene Direktvermarktung – man kann es auch innerhalb einer Regionalmarke betreiben – können auch kleinstrukturierte Betriebe am Markt weiter bestehen. Egal ob Bolzenschuss oder Kugelschuss, beide Varianten, welche zur hofnahen Schlachtung führen, sind unserer Ansicht nach also tierschutzkonformere Alternativen im Vergleich zu einem Tiertransport zu einem Großschlachthof. Nichtsdestotrotz stellt der Kugelschuss eine sehr hohe Anforderung an den Schützen und birgt ein nicht zu unterschätzendes Risiko für das Tier, aber auch für alle Beteiligten. Sie haben vorhin moniert, dass der Tierschutzbeirat nicht gehört wurde. Der Tierschutzbeirat tagte aber am 25. Mai dieses Jahres zu diesem Thema, und das Ergebnis war, dass die von der Landesregierung vorgesehene hofnahe Schlachtung ausdrücklich unterstützt wird und es sich bei der Entscheidung zwischen Bolzen- und Kugelschuss ausschließlich um die Art der Betäubung vor der Tötung im Rahmen der hofnahen Schlachtung handelt. Im Verlauf der Sitzung des Tierschutzbeirats wurde deutlich, dass der Tierschutzbeirat den Bolzenschuss und den Kugelschuss als gleichwertige Methoden zur Betäubung vor der Tötung im Rahmen der hofnahen Schlachtung ansieht, allerdings mit einer Tendenz zur Bevorzugung des Bolzenschusses. (Glocke der Präsidentin) – Letzter Satz. Der von den FREIEN WÄHLERN bemängelte Erlass wurde vom zuständigen Ministerium aufgrund des Urteils des VG Koblenz überarbeitet. Wir lehnen Ihren Antrag ab, da die Landesregierung bereits tätig wurde und der Kugelschuss zur Betäubung nicht immer das tierschonendste Verfahren darstellt. Das möchte ich noch gesagt haben. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
