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Heiner Illing

SPD 08.11.2023 Sitzungen 18/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Jeckel, Sie und die FREIEN WÄHLER versuchen mit Ihrem Antrag, einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Sie bringen es fertig, den Bogen vom Tierschutz über die Wolfsprävention bis zum Klimaschutz zu spannen, und Sie verknüpfen das Ganze noch mit Fortschritt. (Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER: Das hat alles miteinander zu tun!) Ihr Antrag ist überflüssig. Die Landesregierung hat den entsprechenden Erlass schon vor rund zwei Wochen angepasst und so dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz Rechnung getragen. (Zuruf der Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER) Nun aber zum Inhaltlichen. Tierschutz ist ein hohes ethisches Gut und seit dem Jahr 2002 sogar als Staatsziel in Artikel 20 a Grundgesetz verankert. Auch in unserer Landesverfassung findet sich in Artikel 70 der Tierschutz wieder. Frau Präsidentin, ich zitiere: „Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt.“ In kaum einem anderen Bereich aber prallen Tierschutz und ethische Betrachtung auf der einen Seite und Tierleid, Effizienz, Kostendruck und Emotionalität auf der anderen Seite so aufeinander wie in der Schlachtung. Daher kann es schon naheliegend sein, darüber nachzudenken, ob man die Tiere nicht gleich auf der Weide schlachten sollte, sofern sie kein Stalldasein fristen mussten. Allerdings müssen wir aufpassen, nicht ein Tierleid durch ein anderes zu ersetzen. Ich stimme zu, jeder vermeidbare Tiertransport ist ein vermeidbares Leiden und muss unterstützt werden, allerdings bewegen wir uns nicht im rechtsfreien Raum. Hier treffen Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Waffenrecht aufeinander. Bereits im Jahr 2012 wurde dies in einem Erlass geregelt, der seither in großem Einvernehmen angewandt wurde. Wenn man sich nun im aktuellen Erlass Stellen wie die Beschreibung der Durchführung des Betäubungs- oder Tötungsschusses oder den Nachweis über die Treffsicherheit und das Training ansieht, so mag das für Außenstehende durchaus überreglementiert erscheinen, aber ich glaube, jeder in diesem Hohen Hause kann sich die Folgen eines Fehlschusses im Kopfbereich für das zu schlachtende Tier vorstellen. Außerdem folgen diese Vorgaben den Regelungen in Bayern und Hessen. Auch die Begrenzung auf maximal drei Tiere je Schlachtvorgang ergibt durchaus Sinn, schließlich sind wir hier nicht im Wilden Westen auf Büffeljagd, (Abg. Martin Haller, SPD: So sieht’s nämlich aus!) sondern sprechen von einer Form der Schlachtung, bei der unter Umständen Tiere aus einem sozial eingespielten Herdenbestand entnommen werden. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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