Lisa-Marie Jeckel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In der heutigen zweiten Beratung zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag möchte ich an unsere vorangegangenen Diskussionen anknüpfen einschließlich des konstruktiven Anhörungsverfahrens in der letzten Ausschusssitzung. Wie ich bereits in der ersten Beratung erörtert habe, steht unsere Fraktion diesem Gesetzentwurf positiv gegenüber. Transparenz ist dabei nicht nur für unsere Fraktion, sondern auch für die Bürger einer der wichtigsten Punkte. In dieser Zeit, in der nicht nur eine Krise, sondern mehrere durchgestanden wurden und noch werden müssen, stehen für die Medienanstalten neue Herausforderungen an. Eine dieser Herausforderungen ist es, den Bürgern wieder Vertrauen in die Medienanstalten und somit auch Falschmeldungen weniger Raum zu geben. Der Vertrauensverlust, den viele Bürger empfinden, wenn es um unsere Medien geht, kann nur durch Transparenz verbessert werden. Gute Anfänge sind im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag zu erkennen, aber er stellt für uns nur eine weitere Stufe auf dem Weg zu einer langfristigen und nachhaltigen Verbesserung und Absicherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anstalten dar. So würden wir uns wünschen, dass Compliance-Berichte und Verwendungsnachweise sowie Informationen über die Umsetzung und Anwendung der inneren Richtlinien klargestellt werden würden. Auch die Regelungen zur Veröffentlichung der Bezüge und geldwerten Vorteile der Intendanten und Direktoren könnten für uns ruhig weiter gehen. Hier möchte ich direkt ein Beispiel nennen: Gemäß § 31 a Abs. 1 sind die gewährten Bezüge der jeweiligen Intendanten und Direktoren unter Namensnennung zu veröffentlichen. Laut § 31 a Abs. 1 Satz 5 gehören hierzu auch Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile. In den Ziffern 1 bis 6 werden weitere Leistungen aufgelistet, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen. In der Praxis bedeutet dies aber am Beispiel des rbb-Skandals, dass mit dieser Regelung die kritikwürdigen Ausgaben für Edelbüros, Massagesessel und Ähnliches nicht unter die neue Veröffentlichungspflicht des § 31 a fallen würden. Auch Spesen zum Beispiel für teure Dienstreisen, Bewirtungen oder Repräsentationen sind darunter nicht erfasst. Während die Bereitstellung eines Dienstwagens unter die Veröffentlichungspflicht fallen kann, wäre die Bereitstellung eines Fahrers für die Intendanten und Direktoren nach § 31 a nicht zu veröffentlichen. Für eine wirkliche und wirksame Transparenz hätte die Regelung festlegen sollen, dass sämtliche Aufwendungen und Sachleistungen für die Intendanten und Direktoren zu veröffentlichen sind. Es stellt sich ebenso die Frage, wieso die Regelungen der Nebentätigkeiten von Intendanten nicht überprüfbar sind. Interessenkonflikte zwischen der Haupttätigkeit und der Nebentätigkeit werden durch den Vertrag nicht vollends sichtbar. Auch fehlt uns noch die Transparenz bei mehreren Tätigkeiten über der Einkommensgrenze von 12.000 Euro im Jahr. Vertrauen gewinnt der Bürger in Zeiten, in denen er selbst durch Inflation und Krisen weniger in der Tasche hat, so nur sehr schwer. Es ist eine weitere Verbesserung, dass nun ein Meldekanal eingerichtet werden soll, über den vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen gemeldet werden können. Hier wird ein sinnvoller Beitrag geleistet, der zu Prävention und Aufdeckung beitragen kann. Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der ebenfalls einer näheren Betrachtung bedarf, nämlich die Frequenz der Änderungen im Medienänderungsstaatsvertrag. Gefühlt erst vor kurzer Zeit haben wir den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag verabschiedet. Nun beschäftigen wir uns mit dem Vierten. Es ist gut, dass wir gerade bei den Medienänderungsstaatsverträgen in einer Welt, die sich so schnell verändert, am Puls der Zeit bleiben. Dann sollten wir aber bereits erkannte Punkte, wie zum Beispiel die Transparenz, richtig angehen, weil wir sonst nur gemächlich zu dem gewünschten Ergebnis traben und so die erhoffte Aktualität der Verträge verlieren. Zum Abschluss: Auch nach einigen Kritikpunkten stimmen wir dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag zu. Wir werden den weiteren Werdegang der Medienänderungsstaatsverträge konstruktiv begleiten und hoffen, dann im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag mehr konkrete Transparenz zu leben. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
