landtag-rlp.de ↗

Daniel Köbler

GRÜNE 07.11.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Teilhabe und Mitwirkung von Menschen, die älteren Semesters und höheren Alters sind, ist eine sehr zentrale sozialpolitische Aufgabe und auch eine große Herausforderung. Daher bin ich dankbar, an dieser Anhörung teilgenommen zu haben, in der wir uns diesem Thema sehr umfangreich gewidmet haben. Wir haben auch gemerkt, dass wir in Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von Ansätzen haben, die in großen Teilen schon sehr gut funktionieren. Gemeindeschwesterplus ist nicht nur eingeführt, sondern mittlerweile nahezu flächendeckend in Rheinland-Pfalz ausgerollt worden. Vor allem ist sie mittlerweile auch für ältere Menschen unter 80 geöffnet worden. Das ist auch der Punkt. Sie adressieren mit Ihrem Gesetzentwurf das richtige Problem, aber Sie schaffen es nicht, eine differenziertere, nachvollziehbarere Antwort zu finden. Es gibt nämlich so viele unterschiedliche Lebenssituationen von älteren Menschen. Schon alleine bei der Altersspanne ab 60 Jahren, kann man sich, glaube ich, vorstellen, dass 60-Jährige in aller Regel noch einmal ganz andere Herausforderungen als vielleicht 90-Jährige haben und es vielleicht ein Unterschied ist, ob ich auf dem Dorf lebe oder hier in Mainz in einem dicht besiedelten Stadtteil. Das heißt nicht, dass die Probleme kleiner oder größer sind. Sie sind nur anders, und deswegen müssen auch die Lösungen passgenau und anders sein. Das geschieht mehr in sozialräumlichen Konzepten, wie sie in der Gemeindeschwesterplus angesiedelt sind. Das geschieht durch Handlungskonzepte, die vor Ort entwickelt werden, zum Beispiel auch über Seniorenbüros, die wir in Rheinland-Pfalz in 80 Kommunen haben und in allen Kreisen und Städten, mit Ausnahme von drei Kreisverwaltungen und einer kreisfreien Stadt. Ich glaube, hier gilt es, zielgenau hineinzugehen und zu sagen: Macht das hier vor Ort auch. In den anderen Kommunen funktioniert das sehr, sehr gut, um die Angebote zusammenzubringen. Es ist nicht immer die fehlende Zahl an Angeboten für ältere Menschen, sondern es sind die fehlenden Zugänge von älteren Menschen zu diesen Angeboten oder dass die Angebote nicht zu den älteren Menschen kommen. Das ist die ganz wesentliche Aufgabe von Seniorenbüros, Gemeindeschwesterplus und vielen anderen. Wir haben in der Anhörung viele gute Beispiele gehört – in Kommunen und Kreisen, im ländlichen Raum wie im städtischen Gebiet –, die sich früh aufgemacht und vor Ort aufgestellt haben und das Thema systematisch angehen. Leider schafft das Ihr Gesetz nicht. Von den Experten in der Anhörung ist deutlich gemacht worden, dass das Ziel richtig formuliert ist, allerdings die Instrumente nicht zu überzeugen vermögen und vor allem auch, dass Sie die gewachsenen und funktionierenden Strukturen in Rheinland-Pfalz aus dem Blick verloren haben. Viel wichtiger ist es, die Kommunen vor Ort weiterhin daGemeindeschwesterplus bei zu unterstützen, solche Angebote aufzunehmen, beispielsweise und Seniorenbüros weiter aufzubauen, und das systematisch, auch von Landesseite, zu unterstützen. Wenn ich einen Wunsch äußern dürfte, wäre es, dass wir auch auf Bundesebene darüber diskutieren sollten, ob wir in den Sozialgesetzbüchern diese sozialplanerischen Aufgaben, welche die Kommunen bisher schon haben, gezielt auf das Thema der Teilhabe von Seniorinnen und Senioren ausweiten. Ich bin der Überzeugung, wenn wir Inklusion ernst nehmen, und zwar unabhängig vom Alter und dem Status der Menschen, und wenn wir Sozialräume, Dörfer, Stadtteile und Quartiere schaffen, die von Anfang an inklusiv gedacht und gelebt werden, dass das am Ende auch älteren Menschen und Seniorinnen und Senioren zugutekommt und sie bis ins hohe Alter an unserer Gesellschaft teilhaben können. Das ist das gemeinsame Ziel, das uns hoffentlich alle eint. Da Ihr Gesetzentwurf dafür keine überzeugende Antwort findet, werden wir ihn leider ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Alle Reden von Daniel Köbler Protokoll ↗