Claus-René Schick
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute spreche ich zu einem Gesetzentwurf zu den Verträgen zwischen dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz, der Jüdischen Kultusgemeinde Mainz-Rheinhessen und dem Land Rheinland-Pfalz, den wir beraten und dann beschließen sollen. Es geht um die künftige Mittelverteilung an die jüdischen Kultusgemeinden, Mittel, mit denen sich das Land an den laufenden Ausgaben der jüdischen Kultusgemeinden für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und an den Verwaltungskosten der Gemeinden beteiligt. Neben diesen Aufgaben kommt ein weiterer Aspekt zu den vorgenannten dazu: Die Sicherheitslage der jüdischen Kultusgemeinden verschlechtert sich durch die aktuelle Lage leider zusehends und belastet die Gemeinden neben der emotionalen, der gefühlten Bedrohung auch finanziell. Ich muss Ihnen allen nicht sagen, dass es für uns Demokraten ein nur schwer, nein, ein eigentlich nicht zu ertragender Zustand ist, dem die jüdischen Gemeinden ausgesetzt sind; ein Zustand, der uns alle nur beschämt, betroffen und bestürzt zurücklässt. Die Feststellung, dass es wieder salonfähig zu werden scheint, dem jüdischen Leben in Deutschland seine Berechtigung und seine Zugehörigkeit zu Deutschland abzusprechen, kann man nicht akzeptieren. Ich kann es nicht ertragen, dass es jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die in der Öffentlichkeit nicht als Juden erkannt werden wollen und den Davidstern oder die Kippa nicht offen tragen, da sie befürchten müssen, Opfer von verstecktem und immer öfter auch von offenem Antisemitismus und Gewalt zu werden, aus welch gearteter Motivation auch immer. Ob aus rechtsradikaler Motivation oder aus der Motivation heraus, die Konflikte der Welt in Deutschland austragen zu wollen, soll unseren jüdischen deutschen Mitbürgern das Recht, Teil unserer pluralen, weltoffenen und grundgesetztreuen Gesellschaft zu sein, abgesprochen werden, und das, obwohl jüdisches Leben in Deutschland und vor allem in Rheinland-Pfalz eine jahrtausendlange Geschichte hat, wie man beispielsweise an den SchUMStätten wie hier in Mainz und an vielen anderen Stellen in Rheinland-Pfalz sehen kann. Wir müssen allen, die bei uns leben und leben wollen, klar ins Buch schreiben, dass unser Grundgesetz für alle Menschen gilt und nicht beliebig für Einzelne einmal mehr oder weniger gelten kann. Zurück zu den Verträgen zwischen den jüdischen Gemeinden und dem Land. Da die Jüdische Kultusgemeinde Mainz-Rheinhessen aus dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz ausgetreten ist, hat sich ein neuer Regelungsbedarf ergeben, sodass weiterhin alle jüdischen Gemeinden ihren Teil der Landesmittel erhalten. Es wurden zwei neue Verträge unterzeichnet, und die bedürfen der Zustimmung des Landtags. Die Landesleistungen werden ab diesem Jahr mit dem Haushaltsjahr 2023 auf insgesamt 1,1 Millionen Euro erhöht. Die Mittel verteilen sich auf die drei Mitgliedsgemeinden der jüdischen Gemeinden Rheinland-Pfalz und die der jüdischen Gemeinde Mainz-Rheinhessen. Die Zuweisungshöhe ergibt sich durch die Zahl der Mitglieder in den Gemeinden. So entfallen auf den Landesverband Rheinland-Pfalz 774.730 Euro und 325.270 Euro auf die Jüdische Kultusgemeinde Mainz-Rheinhessen. Die Ausgaben für diese Neuregelungen sind im Doppelhaushalt 2023/2024 dargestellt und bereits beschlossen. Somit sollte die Anpassung des Gesetzes bzw. die Zustimmung zu den Verträgen in diesem Haus nur noch eine Formsache sein. Für mich ist die Zustimmung zu diesen Verträgen aber nicht nur Formsache, sondern auch eine Verpflichtung, eine Verpflichtung zur unverbrüchlichen Unterstützung des jüdischen Lebens in Rheinland-Pfalz und eine Verpflichtung zur Erinnerungskultur in unserem Land, die für uns alle ebenso wie der Schutz jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie jüdischer Gebäude eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
