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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 28.09.2023 Sitzungen 18/51

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Schmitt, als wir FREIE WÄHLER das Thema „Mehrwertsteuer in der Gastronomie“ im Rahmen der Aktuellen Debatte auf die Tagesordnung des vergangenen Plenums haben setzen lassen, ließen Sie sich alle Türen offen. Ihre Rede ließ nicht eindeutig erkennen, ob Sie eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes über das Jahr 2023 hinaus befürworten oder ob Sie letztlich den Fokus auf andere Maßnahmen legen. Anders die Triererin Verena Hubertz, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, die sich für eine Verlängerung aussprach. 2.500 Unternehmensschließungen in den Corona-Jahren nur in RheinlandPfalz in der Gastronomie, stark steigende Energiepreise im Jahre 2022 und eine damit verbundene historische Teuerungsrate – 12 % bei Lebensmitteln und 7 % bei Speisen –, all das hat die Bundesregierung zu Recht bewogen, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % zu senken. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz läuft nach aktuellem Stand zum Jahresende aus. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion teilt die Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, dass eine Rückkehr zu den vormals üblichen 19 % gravierende Folgen für die Branche hätte. Die Ministerpräsidentinnen Anke Rehlinger und Manuela Schwesig teilen diese Meinung. Durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz war es den Gastronomen möglich, die massiven Preissteigerungen bei Personal, Energie und Lebensmitteln nicht eins zu eins an die Kunden weiterzugeben. Finden wir allerdings keine gemeinsame Lösung, sehen sich beide Seiten der Theke mit unzumutbaren Preisen konfrontiert. Zum einen die Gastwirte, die weitere Umsatzeinbrüche aufgrund ausbleibender Gäste befürchten, zum anderen in der Konsequenz auch das Aus für viele ohnehin gebeutelte Betriebe. Das gilt für Einheimische, aber das gilt im Ergebnis auch für Touristen, die ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für unser Land sind. Der Tourismus wird geschwächt, kommen die 19 % Mehrwertsteuer auf Speisen. Ferner hätte die Erhöhung der Mehrwertsteuer gesellschaftspolitische Folgen, die wir nicht einfach ignorieren können. Wenn Menschen nicht mehr zu ihrem Gastwirt gehen werden oder Familien bestimmte Traditionen nicht länger pflegen können – nehmen wir nur den klassischen Restaurantbesuch zu Jubiläen oder Feiertagen –, dann verweigern wir vor allem den Bürgern mit geringem Einkommen ein Stück soziale Teilhabe; denn der Besuch des Gasthauses ist nämlich genau das: Ausdruck, am öffentlichen Leben teilnehmen zu wollen. Diese Möglichkeit darf auch dem „kleinen Mann“ nicht verwehrt werden. Es gibt aber ein weiteres Argument grundsätzlicher Natur, das für die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf Speisen in der Gastronomie ausschlaggebend ist. In 23 europäischen Staaten existiert überhaupt keine Differenzierung zwischen der Lieferung von Essen, dem Essen aus dem Supermarkt, dem Essen im Gehen und dem Essen in Restaurants. Das sollte auch im Sinne des Wettbewerbs in Deutschland möglich sein. Warum sollen letztlich Speisen, die ich mitnehme, nur mit 7 % besteuert werden, und dort, wo die Leistung des Gastronomen höher ist, nämlich im Restaurant mit Tischdecke und Toilette, soll der Steuersatz von 19 % gelten und der Gastronom und der Kunde höher besteuert werden? Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie einzusetzen. Da die Zeit drängt, sollten Sie sich jetzt schnell an die Arbeit machen. Jenseits Ihrer Entscheidung bekennt sich die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion jedoch uneingeschränkt zu den 7 % auf Speisen. Wir sind es unseren Gastronomen, aber auch den Bürgern schuldig, die Lebensqualität in unserem Land in allen Facetten aufrechtzuerhalten. Die Berliner Ampel hat sich unlängst mit Verweis auf die anstehende Haushaltsdebatte einem Bekenntnis zur Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes verwehrt. Unsere Landesregierung sollte sich nicht hinter dieser Entscheidung verstecken, sondern mit dem Saarland und MecklenburgVorpommern einen anderen Weg einschlagen; denn die meisten Menschen in Deutschland bekommen die Inflationsprämie nicht. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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