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Martin Louis Schmidt

AfD 28.09.2023 Sitzungen 18/51

Herr Kollege Teuber, Sie haben jetzt sehr weit ausgeholt. Es gibt viel zu sagen, aber ich fange einmal damit an, Sie haben gesagt, ich hätte in meiner Rede „Sprachpolizei“ erwähnt. Das habe ich an keiner Stelle. (Abg. Sven Teuber, SPD: Haben Sie!) Das ist für das Protokoll. Das kann man nachsehen. Das ist nicht der Fall. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja, das lesen Sie nach!) Stichwort „Sprachpolizei“: Ich möchte gern den Spieß umdrehen, so wie es nämlich richtigerweise ist. Sie geben Vorschriften vor, die die Mehrheit der Bevölkerung – Zweidrittel bis Dreiviertel der Bevölkerung – nach allen Umfragen ablehnt. Sie geben etwas vor, das gar nicht akzeptiert wird. Sie haben ein Plädoyer für eine demokratische Gesellschaft, ein demokratisches Verfahren gehalten. Das ist alles andere als demokratisch. Das ist gerade nicht demokratisch, wie Sie vorgehen. (Beifall der AfD – Zurufe des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Teuber, außerdem möchte ich eine Frage doch beantwortet wissen. Sie haben mit viel Begeisterung davon gesprochen, dass man den Menschen ihre individuelle Freiheit lassen soll. Sie sind aber auch ein Bildungspolitiker. Heißt das jetzt für den Schulunterricht, dass dann jeder so schreiben soll und darf, wie er möchte, oder gibt es nicht doch die Notwendigkeit für verbindliche Regeln? Das steht im Zentrum unseres Antrags. Wir sagen, nach den Entscheidungen des Rechtschreibrats muss man die Regeln auch durchsetzen. Die Regellage ist klar. Sie steht im Duden. Die Gendersonderzeichen sind nicht dabei. Die Entscheidung ist bis auf Weiteres gefallen. Wir wollen, dass in den Schulen eine einheitliche Schriftsprache gelehrt wird. Sind Sie etwa nicht dieser Meinung? Soll jeder so schreiben, wie er möchte? Danke. (Beifall der AfD)

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