Martin Louis Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Wer den Menschen in unserem Land zuhört, weiß, dass viele von ihnen das Thema „Gendern“ beschäftigt. Nicht nur das, sie sind entsetzt darüber, wie hier eine hochideologische Agenda ohne mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung mit aller Macht vorangetrieben wird (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und uns ins sprachpolitische Absurdistan führen soll. Zur aktuellen Lage. Die Experten des Rats für deutsche Rechtschreibung haben auf ihrer Tagung in Eupen am 14. Juli 2023 eine wegweisende Entscheidung getroffen, nämlich orthografische Zeichen im Wortinnern – gemeint sind der Genderstern, der Genderunterstrich oder der Genderdoppelpunkt – nicht in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr vernünftig!) Bereits zuvor, verstärkt aber nach dieser Weichenstellung des Rechtschreibrats, beginnt endlich auch die Politik zu reagieren. In Sachsen-Anhalt untersagte die dortige Bildungsministerin Eva Feußner die Nutzung von Genderstern, Genderunterstrich, Genderdoppelpunkt und Binnen-I sowohl im Unterricht als auch im offiziellen Schriftverkehr. In Sachsen wurden Wörter mit Genderstern, Genderunterstrich oder Genderdoppelpunkt bei Diktaten an den Schulen schon länger als falsch angestrichen. Der MDR berichtete am 14. Juli über eine weitere Maßnahme. Ich zitiere: „Wegen dieser Vorbildwirkung hat das Ministerium nun ein Verbot für Genderform in schriftlicher Kommunikation erlassen – für die Verwaltung und das Schulamt, aber auch für Vereine, Stiftungen und Verbände, mit denen das Kultusministerium gemeinsam nach außen auftritt.“ In Hamburg reichte die Volksinitiative „Schluss mit der Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ am 20. Juli weit über 10.000 Unterschriften ein, um die hamburgische Bürgerschaft zu einer sprachpolitischen Kursänderung zu zwingen. (Abg. Michel Frisch, AfD: Sehr gut!) Die Initiative könnte auf einen Volksentscheid im Herbst 2025 hinauslaufen. In Thüringen hat die CDU-Fraktion erst vor Kurzem einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, demzufolge Gendersonderzeichen für unzulässig erklärt werden sollen, da diese zu kulturellen Konflikten führten, die – ich zitiere – „das tradierte binäre Geschlechtersystem von Männern und Frauen infrage“ stellen. – Dieser Vorstoß könnte mit den Stimmen der bürgerlichen Opposition eine Mehrheit finden. Wir als AfD-Fraktion sehen jetzt ganz klar auch Rheinland-Pfalz unter Handlungsdruck, sprich, durch konsequente Beachtung bzw. Anmahnung geltender Regeln der allgemeinen sprachpolitischen Verunsicherung wirksam entgegenzuwirken und die Einheitlichkeit unserer Schriftsprache zu wahren. (Beifall der AfD) Immerhin hatte Bildungsministerin Hubig am 19. Januar 2022 laut Protokoll im Plenum anlässlich der Debatte zum AfD-Antrag „Keine ,geschlechtergerechte Sprache‘ an Schulen und in der Landtagsverwaltung“ erklärt – ich zitiere –: „Maßgeblich für die Festlegung der deutschen Rechtschreibregeln orientiert sich natürlich auch die Landesregierung, (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) und daran orientieren sich auch unsere Schulen.“ Das weist in Richtung Anerkennung der Realitäten, ist aber in der Ampelregierung und den sie tragenden Fraktionen offenbar alles andere als unumstritten, hatte sich doch beispielsweise der Kollege der Grünen-Fraktion Josef Winkler in der jüngsten Sitzung des Kulturausschusses wortreich bemüht, die von ihm negativ bewertete Erklärung des Rats für Rechtschreibung als lediglich vorläufig hinzustellen. Eine gesellschaftspolitische Durchsetzung der Genderbinnenzeichen gegen alle anderslautenden Regeln und entgegen der Meinung des weit überwiegenden Teils der Bevölkerung sei wünschenswert, so die unmissverständliche Zielrichtung, und das trotz des von mir auch im Kulturausschuss vorgebrachten Hinweises, dass der Rechtschreibrat eine weitere, dann möglicherweise endgültige Bewertung der Genderbinnenzeichen erst in voraussichtlich drei Jahren vornehmen wolle und wohl keiner ein Interesse an einem langen Schwebezustand und maximaler Verunsicherung der Bevölkerung haben könne. Wir als AfD-Fraktion fordern demgegenüber mit unserem Antrag die Landesregierung auf, der Entscheidung des Rechtschreibrats sowohl in den Schulen als auch in den Landesbehörden durch eindeutige Vorgaben Rechnung zu tragen. Liebe Kollegen, was spricht eigentlich dagegen, im Interesse aller unserer Bürger der Forderung dieses Antrags zuzustimmen? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wo leben Sie eigentlich?) Nichts, sollte man annehmen, während sehr vieles dafür spricht; denn das generische Maskulinum in der deutschen Sprache sagt eben nichts über das Geschlecht des Bezeichneten aus. Man kann also problemlos der Lehrer, der Experte, der Bürger oder der Bürgermeister sagen und damit weibliche wie männliche Mitmenschen meinen oder auch solche inkludieren, die sich keinem dieser biologischen Geschlechter zuzuordnen meinen. Wollte man die Gendersprache konsequent und damit für alle am Sprachgebrauch Beteiligten nachvollziehbar durchsetzen, müsste aus Perspektive der Grünen dann wohl von Bürger:innen, Meister:innen die Rede sein. Erst recht absurd wird es in diesem sprachlichen Wolkenkuckucksheim, wenn ich mich künftig beim Arzt verarzten möchte oder im mutmaßlichen Grünsprech dann verärzt:ind werde. Die angeblich inklusive Sprache wird leider vielfach längst zur missmutig ertragenen oder sogar zur erzwungenen Sprache. Noch etwas: Was ist eigentlich inklusiv daran, wenn ich integrationswilligen ausländischen Mitbürgern das Erlernen der für Fremdsprachler ohnehin schon schwierigen deutschen Sprache durch Genderbinnenzeichen zusätzlich verkompliziere? Ich bin sicher, dass eine repräsentative Meinungsumfrage zu diesem Thema gerade bei Personen mit Migrationshintergrund ein noch deutlicheres Unverständnis als bei der Stammbevölkerung ergeben würde. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: So ist es!) Werte Kollegen der Ampelfraktionen, (Zuruf der Abg. Susanne Müller, SPD) die Gendersprache ist nicht nur wenig demokratisch, da sie sich nicht von unten aus der Alltagssprache heraus entwickelt, sondern entgegen der mehrheitlichen Opposition von oben verordnet wird, sie ist auch nicht sozial und nicht inklusiv; denn sie grenzt ältere Menschen und beeinträchtigte Mitbürger, zum Beispiel Sehbehinderte, tendenziell aus. Abschließend noch einige Worte zum von der Ampel bestimmt auch heute strapazierten Hinweis, dass sich Sprache eben verändere (Glocke der Präsidentin) und man bestimmte bisher geltende Regeln nicht zementieren dürfe. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Das ist nichts anderes als eine Binsenweisheit; denn selbstverständlich verändern sich die Sprache und der allgemeine Sprachgebrauch im Laufe der Zeiten. Die Frage ist nur, ob und wie die jeweils Mächtigen darauf reagieren. (Glocke der Präsidentin) Da ist mir die bisherige deutsche Praxis des Beobachtens der Sprachentwicklung in der breiten Bevölkerung (Zuruf der Abg. Benedikt Oster und Sven Teuber, SPD) und die Abbildung in Rechtschreibform erst nach deren erwiesener Akzeptanz sehr viel lieber – –
