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Daniel Köbler

GRÜNE 28.09.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beste Bildung für alle Kinder, gleiche Teilhabechancen an der Gesellschaft für alle Kinder, das ist genau das, was in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 mit Inklusion gemeint ist. Das bedeutet, unabhängig von der Frage des Bildungsorts gleichberechtigte Chancen auf beste Bildung an allen Schulen. Das steht in der UN-Behindertenrechtskonvention, das steht nicht zuerst in der Inklusionsverordnung. Diese Konvention ist von der UN im Jahr 2006 und wenige Jahre später im Deutschen Bundestag verabschiedet worden, liebe Kollegin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dieser ebenfalls zugestimmt. Es ist keine Erfindung des Ministeriums oder dieser Verordnung, dass alle Schulen in Rheinland-Pfalz inklusiven Unterricht anbieten und aufbauen müssen, sondern das steht seit nunmehr über neun Jahren im rheinlandpfälzischen Schulgesetz. Deswegen ist es gut und richtig, dass nun endlich eine Verordnung kommt, die das näher spezifiziert. Man kann mit Sicherheit über viele Details diskutieren – es ist schließlich die erste Inklusionsverordnung, die wir in Rheinland Pfalz machen –, aber sich hier hinzustellen und zu sagen, dass durch diese Verordnung Bildungschancen von Kindern schlechter würden als sie sind oder Inklusion mit der Brechstange gemacht würde, das ist erstens nicht zutreffend und zweitens (Abg. Joachim Paul, AfD: Mögen wir das nicht!) zeigt es ein Verständnis davon, dass Sie Inklusion noch nicht so ganz verstanden haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Zurufe von der CDU und der AfD) Inklusion wird nicht irgendwie umgesetzt, sondern Inklusion ist ein völkerund menschenrechtlicher Anspruch auf die Gestaltung von Gesellschaft und damit auch von Schule, dass ich die bestmöglichen Bildungschancen unabhängig vom Förderort bekomme. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Kollegin, diese Inklusionsverordnung schafft nicht die Förderschulen ab, nein, diese Inklusionsverordnung setzt einen Meilenstein dafür, dass die Voraussetzungen für inklusive Beschulung an allen Schulen besser, nachvollziehbarer und vor allem im Sinne der besten Bildung für alle Kinder – für alle Kinder – gegeben werden. Deswegen ist es ein ganz großer Schritt in die richtige Richtung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Das bedeutet eben auch, ja, dass die Regelschule die Regel wird für alle Kinder. Es bedeutet aber nicht, dass die Förderschulen abgeschafft werden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau das bedeutet es aber am Ende!) Ich sage Ihnen auch, wir müssen uns schon die Frage stellen, was die Aufgabe von Schule ist. Ich glaube, die Aufgabe von Schule ist, neben der Heranführung der jungen Menschen an die Gesellschaft, Kinder und Jugendliche – das werden Sie kaum bestreiten – auf ein eigenständiges Leben, ein eigenständiges Arbeitsleben nach der Schule vorzubereiten. Wenn Sie sagen, dass es Kinder gibt, für die die Förderschule das Beste ist, dann ist das erstens nicht Inklusion, weil das am Ende das ist, was die Kinder und Jugendlichen selbst entscheiden sollen und nicht Sie oder irgendeine Behörde, aber dann müssen Sie auch dazu sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, wenn Sie heute ein Kind in eine Förderschule einschulen, bei über drei Viertel und bei über 75 % liegt, dass dieses Kind am Ende keinen berufsqualifizierenden Abschluss machen wird. Das müssen Sie dann auch dazu sagen. Das ist ein Unterschied zum Regelschulsystem, auch beim Thema „Inklusion“. Deswegen finde ich es richtig und unterstützt meine Fraktion mit Nachdruck den Grundansatz, dass, soweit das möglich ist, alle Kinder so lange wie möglich im Regelschulsystem beschult werden und Kinder im Förderschulsystem immer wieder eine Möglichkeit bekommen, in das Regelschulsystem zu kommen, gerade wenn es um den Abschluss geht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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