Heiner Illing
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 20. September 2022 darf ich als Vorsitzender dem Petitionsausschuss und der Strafvollzugskommission vorstehen. Dieses Amt habe ich mit großem Respekt von meinem Kollegen Jörg Denninghoff, der im letzten Jahr Landrat im Rhein-Lahn-Kreis wurde, übernommen. Denninghoff hat dieses Amt mit Leib und Seele gelebt und wurde nie müde, uns darauf hinzuweisen, dass der Petitionsausschuss für viele Bürgerinnen und Bürger die letzte Instanz ist, von der sie sich in oft ausweglosen Situationen noch Hilfe und Unterstützung erhoffen. An dieser Stelle möchte ich Herrn Denninghoff meinen allerherzlichsten Dank für sein allseits anerkanntes fraktionsübergreifendes Wirken im Dienst unserer Bürgerinnen und Bürger aussprechen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie der Abg. Karina Wächter und Petra Schneider, CDU) Im Berichtszeitraum hat der Petitionsausschuss insgesamt sechsmal, davon zweimal digital, getagt. Außerdem fanden am 22. und 23. Juni eine Informationsfahrt zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und am 11. und 12. September in Wiesbaden eine Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder sowie der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten statt. Daneben hat die Strafvollzugskommission, ein Unterausschuss des Petitionsausschusses, insgesamt viermal, davon einmal digital, getagt. Zu meinem Bericht gehören natürlich auch Statistiken. Im Jahr 2022 gab es insgesamt 2.093 neue Eingaben und somit etwas weniger als im Vorjahr. Dies entspricht aber dem langjährigen Durchschnitt. Zulässige Neueingaben hatten wir insgesamt 1.764 und somit 3,6 % mehr als im Jahr 2021. Die 329 unzulässigen Eingaben gingen um 7,8 % zurück. Gründe für die Unzulässigkeit waren zum Beispiel bei 37,4 % keine Zuständigkeit, bei 13 % zivilrechtliche Angelegenheiten, aber es waren auch 3 % dabei, die keine Sinnhaftigkeit hatten. Bei den zulässigen Eingaben wurde in 857 Fällen eine Auskunft erteilt, 264 Eingaben wurden einvernehmlich bzw. 29 teilweise einvernehmlich erledigt. 114 Eingaben wurden zurückgezogen, und 313 Eingaben wurden nicht einvernehmlich abgeschlossen. Somit beträgt die Rate der Eingaben, bei denen keine Abhilfe geschaffen werden konnte, gerade 17,7 %. Ich glaube, dies dokumentiert eindrucksvoll die Arbeit, den Einsatz und die Hartnäckigkeit, mit der unsere Bürgerbeauftragte Frau Schleicher-Rothmund und Ihr Team jeder Petition nachgehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Wie eigentlich jedes Jahr betrifft der Löwenanteil der Eingaben den Justizbereich, vor allem aus der JVA. Hier hatten wir 432 Eingaben, gefolgt von Ordnungsverwaltung und Verkehr mit 224 und Soziales und Gesundheit mit 177 Eingaben. Insgesamt werden die Eingaben vom Büro der Bürgerbeauftragten in insgesamt 26 Unterbereiche geclustert. Wenn man sich wiederum den Grund der Eingaben anschaut, so stechen hier gesetzliche Änderungen wie die Grundsteuerreform oder der Zensus 2022 ebenso hervor wie Personalmangel bei Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen oder Bewältigung der Corona-Pandemie. Auffällig ist die Steigerung der öffentlichen Petitionen mit Mitzeichnungsmöglichkeit. Hatten wir im Jahr 2021 noch 22 Petitionen, so waren es im Jahr 2022 bereits 41, was eine Steigerung von 86 % bedeutet. Hier wäre zu erwähnen, dass mit der Petition zur Polizeizulage mit 7.345 Mitzeichnenden erstmals das Quorum von 2.500 erreicht wurde und infolge die Petition in diesem Jahr öffentlich behandelt wurde. Wer sich zu den öffentlichen Petitionen weiter informieren möchte, dem sei die Seite unserer Bürgerbeauftragten empfohlen. Unter www.diebuergerbeauftragte.rlp.de kann man die aktuellen und bisherigen öffentlichen Petitionen einsehen. Der Petitionsausschuss beschäftigt sich aber nicht nur mit den großen und kleinen Anliegen und Problemen der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger, sondern auch mit deren Legislativeingaben. Jeder Rheinland-Pfälzer und jede Rheinland-Pfälzerin hat das Recht, eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz vorzuschlagen. Im Jahr 2022 haben wir uns mit insgesamt 139 Legislativeingaben beschäftigt. Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Legislativeingaben sagen. Alle Legislativeingaben werden auf Grundlage einer vom fachlich zuständigen Ressort angeforderten Stellungnahme im Ausschuss behandelt. Der Ausschuss hat dann zu entscheiden, wie er den Wunsch nach einer konkreten landesgesetzlichen Gesetzgebung bewertet. Er kann dabei natürlich nicht für den Landtag entscheiden, dass ein bestimmtes Gesetz erlassen oder von der Landesregierung vorgelegt werden solle. Er kann aber gegenüber der Landesregierung anregen, sich bei künftigen Regelungen mit den von der Legislativeingabe aufgeworfenen Argumenten auseinanderzusetzen. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn eine Materie absehbar zur Novellierung ansteht. Hierzu kann der Ausschuss diese Eingabe der Landesregierung etwa als Material oder zur Erwägung überweisen. Auch in den Fällen, in denen der Ausschuss das gesetzgeberische Anliegen der Petenten nicht unterstützt, fließen die vorgetragenen Gesichtspunkte dennoch in die Arbeit der Fraktionen ein und können so bei späteren Debatten zur jeweiligen Materie noch Wirkung zeigen. Legislativeingaben direkt zum Parlament bieten damit den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit, ohne dazwischengeschaltete Institutionen unmittelbar dem Gesetzgeber ihre Argumente vorzutragen und so auf den politischen Prozess einzuwirken. Auch im Jahr 2022 ist der Petitionsausschuss wieder seiner Aufgabe gerecht geworden, Anlaufstelle hilfesuchender Bürgerinnen und Bürger zu sein, aber auch die Rückkopplung zum Parlament funktioniert. Der Ausschuss wird über alle Eingaben durch die Bürgerbeauftragte informiert, und durch die Vorlage des Jahresberichts kann sich jeder ein Bild machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nicht schließen, ohne den vielen helfenden Händen vor und hinter den Kulissen, ohne die der ganze Apparat nicht funktionieren würde, meinen Dank auszusprechen, dabei an erster Stelle unserer Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei, Frau Barbara Schleicher-Rothmund, und ihrem Stellvertreter Herrmann Linn. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Bedanken möchte ich mich aber auch bei der Landtagsverwaltung, bei Herrn Dr. Hardt und vor allem der guten Seele im Hintergrund, Frau Nugdalla, die im Sekretariat des Petitionsausschusses bei der Vielzahl der Petitionen immer alles im Blick behält und die administrative Bearbeitung hervorragend managt. Aus dem Bereich der Justiz gilt mein Dank Herrn Justizminister Mertin, Herrn Staatssekretär Dr. Frey und Herrn Abteilungsleiter Messer für die hervorragende und kooperative Zusammenarbeit. Wir werden immer zeitnah und vollumfänglich über Vorkommnisse in den Justizvollzugsanstalten informiert und haben Gelegenheit, uns vor Ort ein Bild zu machen. Ich möchte mich aber auch bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die kollegiale und offene Zusammenarbeit bedanken. Es erfüllt mich mit Freude, diesem Ausschuss vorstehen zu dürfen, bei dem das Wohl der Menschen im Vordergrund steht, an der Sache gearbeitet und nur äußerst selten die Fraktionsbrille aufgesetzt wird. Ich danke Ihnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER)
