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Christof Reichert

CDU 28.09.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2021 seinen formellen Abschluss. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Entlastungsverfahrens dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß vollzogen sowie mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde. Insoweit stellt die Entlastung als Kernstück der demokratischen Staatskontrolle das Korrelat des parlamentarischen Budgetbewilligungsrechts dar. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2021, der Vermögensübersicht und dem Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung wurde das Verfahren eingeleitet. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft, in seinem Jahresbericht Feststellungen zu den Prüfungsgegenständen getroffen und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen. Auf dieser Basis sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht und die Beschlussempfehlung liegen Ihnen als Drucksache 18/7526 vor. Die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung wurde in dessen Sitzung am 21. September 2023 einstimmig, bei Enthaltung der AfD, gefasst. Schwerpunkt der Beratungen war traditionell die Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“. Im Haushaltsjahr 2021 verzeichnete das Land gegenüber dem Vorjahr einen außergewöhnlichen Zuwachs von 21 % bei den Einnahmen. Es konnte dadurch ein Finanzierungsüberschuss von 2,3 Milliarden Euro erzielt werden, von dem unter anderem Schulden in Höhe von 1,5 Milliarden Euro netto getilgt werden konnten. Die Brutto-Haushaltsausgabereste stiegen erneut um 362,5 Millionen auf 2,8 Milliarden Euro an, wodurch der letztjährige Höchstwert nochmals übertroffen wurde. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Ausgabereste mehr als verdreifacht. Der Rechnungshof weist in seinem Bericht ausdrücklich auf die damit verbundenen Risiken im künftigen Haushaltsvollzug hin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, betrachten wir uns einige Haushaltskennziffern näher. Der konsumtive Teil des Haushalts, die sogenannte laufende Rechnung, schloss im Jahr 2021 mit einem Überschuss von 4,6 Milliarden Euro ab. Die Personalausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 237 Millionen auf 7,3 Milliarden Euro. Die Personalausgabenquote betrug somit 35 %. Unter Berücksichtigung der ausgelagerten Einheiten, der Landesbetriebe und Hochschulen mit Globalhaushalt betrug die Personalausgabenquote 40 %, die Steuerbelastungsquote liegt bei 47 %. Das heißt, nahezu die Hälfte der Steuereinnahmen waren somit für Personalkosten gebunden. Die Investitionsausgaben lagen bei rund 1,1 Milliarden Euro, was einer Investitionsquote von 5,5 % entspricht. Damit liegt Rheinland-Pfalz auch im Jahr 2021 deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer von 9,5 %. Mit dem damit einhergehenden anwachsenden Investitionsstau warnt der Rechnungshof erneut eindringlich vor einem Vermögensverzehr und mahnt an, die Investitionstätigkeit zu erhöhen. Die Zinsausgaben – das ist erfreulich – reduzierten sich im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 um 42 Millionen auf 332 Millionen Euro. Im Vergleich der Länder lagen wir damit je Einwohner um 12 % unter dem Durchschnittswert, eine erfreuliche Entwicklung, allerdings müssen wir auch sehen, dass die Zinsausgaben im Jahr 2022 wieder angestiegen sind und nunmehr bei 370 Millionen Euro liegen. Für die kommenden Jahre – die Eckdaten sind bekannt – ist mit einem Anstieg der Zinsbelastungen zu rechnen, zum einen durch die hälftige Übernahme der Kassenkredite der Kommunen in Höhe von 3 Milliarden Euro und zum anderen aufgrund der aktuellen Zinssituation, die wir haben. Der Gesamtschuldenstand des Landes verringerte sich auf 31,2 Milliarden Euro. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 6.985 Euro, die den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 17 % übersteigt. Für die kommenden Jahre sind weitere Belastungen absehbar. Aus Sicht des Rechnungshofs müssen neue finanzielle Handlungsspielräume durch mehr Effizienz und Effektivität im Verwaltungshandeln jetzt erarbeitet werden. Öffentliche Aufgaben, auch im Landesbereich, können dauerhaft nur gewährleistet werden, wenn alle Möglichkeiten zur Optimierung und Automation von Verwaltungsprozessen sowie eine regelmäßige Aufgabenkritik konsequent und vor allem zügig genutzt werden. Auch der in der öffentlichen Verwaltung mittlerweile längst angekommene Fachkräftemangel bedingt eine Optimierung im Verwaltungshandeln. Werte Damen und Herren, gerne möchte ich nun noch auf einige Einzelfeststellungen eingehen, die in der Rechnungsprüfungskommission detailliert erörtert wurden. Ausführlich diskutierte die RPK über die Organisation und den Personalbedarf des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB). Der Rechnungshof hatte empfohlen, die dort verwendete Matrixorganisation durch eine Linienorganisation zu ersetzen. Zudem hatte der Rechnungshof in seinem Jahresbericht festgestellt, dass durch eine bessere Organisation insgesamt 335,5 Stellen der vorhandenen Planstellen entbehrlich seien. Die Rechnungsprüfungskommission war sich einig, dass beim LBB Optimierungspotenzial besteht, das gehoben werden muss, allerdings herrschte auch Einigkeit, dass es nicht Aufgabe des Parlaments sein kann, in die konkrete Ablauforganisation einzugreifen und eine bestimmte Organisationsform vorzuschreiben. Wichtig ist – darauf sollten wir als Parlament gemeinsam achten –, dass die Aufgaben sparsam und wirtschaftlich erledigt werden, wobei mögliche Einsparpotenziale zu nutzen sind. Ein weiterer Beitrag war jener zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und zum Planungswettbewerb für den Neubau des Amtsgerichts Bitburg. Hier wurde deutlich, dass dem wichtigen Thema „Nachhaltigkeit beim Bau“ bei Bauvorhaben durch bessere Methodik und künftig einheitlichen Maßstäben bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ein höherer Stellenwert beigemessen werden muss. Insbesondere ist es wichtig, dass Bewertungskriterien zum nachhaltigen Bauen, die zur Klimaneutralität beitragen, bei künftigen Wettbewerbsverfahren ein entscheidendes Gewicht erhalten und als bindende Vorgaben in der Auslobung definiert werden sollen. Das Thema „Nachhaltigkeit und Klimaschutz“ wurde auch in einem Beitrag aus dem Vorjahr nochmals thematisiert, nämlich bei Zuwendungsmaßnahmen im Hochbau. Die Rechnungsprüfungskommission bekräftigte hierbei ihren Beschlussvorschlag aus dem vergangenen Jahr. Um die Ziele der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass in einem endgültigen Leitfaden ressortübergreifende Mindeststandards für das nachhaltige Bauen definiert und die diesbezüglichen Bewertungsmaßstäbe so konkretisiert werden, dass auf dieser Grundlage über Förderanträge entschieden werden kann. Der Berichtsbeitrag zum Thema „Förderung kleiner kommunaler Hochbaumaßnahmen“ macht deutlich, wie wichtig solche einheitlichen ressortübergreifenden Standards sind. Bei 23 Bauprojekten wären klimaschützende Maßnahmen umsetzbar gewesen, aber nur bei einem Projekt wurden derartige Maßnahmen vollumfänglich umgesetzt. Die Ziele des Klimaschutzes wurden im Bewilligungsverfahren selbst dann nicht berücksichtigt, wenn es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten angebracht gewesen wäre. Als quasi „Dauerläufer“ beschäftigte sich die RPK auch mit zwei Berichtsbeiträgen zur Universitätsmedizin in Mainz. Der Rechnungshof hatte zum einen ein unzureichendes Instandhaltungsmanagement festgestellt und zum anderen Fehler bei der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauunterhaltungsarbeiten moniert. So waren zum Beispiel die Organisation und die Geschäftsprozesse des Servicecenters Technik ineffizient und unzweckmäßig. Insbesondere fehlte eine Instandhaltungsstrategie, und das vorhandene Energiemanagementsystem war unzureichend. Die Fehler im Bereich der Vergabe und Abrechnung von Bauunterhaltungsmaßnahmen waren eklatant. Die Vergabe von Einzelaufträgen aus Rahmenvereinbarungen erfolgte regelmäßig ohne vorherige Festlegung des Leistungsumfangs, sodass sich in vielen Fällen die Kosten bis zur Abrechnung um durchschnittlich 400 % erhöhten. Rechnungen bezahlte die Universitätsmedizin regelmäßig ungeprüft, mit der Folge, dass Rechnungen teilweise zwischen 12 und 42 % überzahlt wurden. Gerade mit Blick auf die wirtschaftliche Situation muss sichergestellt werden, dass die Vergabe- und Rechnungsprüfverfahren künftig optimiert und rechtskonform durchgeführt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen verweise ich gerne auf den umfassenden Jahresbericht des Rechnungshofs und die Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Zum Abschluss möchte ich auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass die aus vorherigen Prüfungen noch vorhandenen Restanten durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung zeitnah abgearbeitet werden sollten. Teilweise handelt es sich um sechs, sieben Jahre zurückliegende Vorgänge. Sicherlich – das habe ich schon im vergangenen Jahr gesagt – gibt es immer Themenfelder, bei denen aufgrund der Notwendigkeit des Mitwirkens Dritter Verzögerungen entstehen. Der Begriff „zeitnahe Erledigung“ für die Berichterstattung darf dennoch nicht zu weit ausgelegt werden. Deshalb hat die Rechnungsprüfungskommission in diesem Jahr ihr Verfahren geändert und die Restanten im Anschluss an die aktuellen Fälle ressortbezogen erneut aufgerufen; ein Verfahren – das hat sich gezeigt –, das sich bewährt hat, konnten doch dadurch einige Restanten erledigt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich mit einigen Worten des Dankes schließen. Ihnen, Herr Präsident Berres, Ihrem Kollegium sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank. Ihre Arbeit und Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Dr. Mayer, der in gewohnter hervorragender Manier die Arbeit der Kommission unterstützte. Ich danke selbstverständlich auch den Vertretern der Ressorts der Landesregierung, stellvertretend Herrn Staatssekretär Dr. Weinberg und Herrn Ministerialdirektor Dr. Stahl vom Finanzministerium, die die Sitzungen vollumfänglich begleitet haben. Außerdem gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses für das konstruktive fraktionsübergreifende gute Miteinander. Die Beratungen wurden stets sachlich, ernsthaft und kollegial geführt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei den FREIEN WÄHLERN sowie der Abg. Iris Nieland, AfD)

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