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Pia Schellhammer

GRÜNE 28.09.2023 Sitzungen 18/51

Ich verlange nur einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung! – Weiterer Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zurück zur eigentlichen Sache, zum Gesetzentwurf der CDUFraktion. Im Hinblick auf diesen Entwurf gibt es für uns zwei entscheidende Fragen: Kann er das durch die unzureichende Asylkostenerstattung bestehende Defizit ausgleichen? Zweitens: Kann er die Unterfinanzierung über den kommunalen Finanzausgleich beenden? In beiden Fällen ist die Antwort: Leider nein. Bildlich gesprochen: Was nutzt es, wenn ein Schreiner ein Bett herstellt, aber ein Schreibtisch benötigt wird? Dieser Gesetzentwurf ist das Bett, schön anzusehen, aber für den benötigten Zweck untauglich; denn die Kommunen würden auch weiterhin schlaflose Nächte wegen klammer Kassen haben. Was wir brauchen, ist ein Schreibtisch, an dem wir mit spitzer Feder die Unterdeckung der Asylkosten, des ÖPNV und der Kitas ausrechnen können. Das Konnexitätsprinzip einzuhalten, ist oberste Landespflicht. Der KFA kann zu diesem Zweck nur die Kür sein. Meine Damen und Herren, derzeit schustern arme Kommunen noch ärmeren Kommunen Geld nach dem Motto zu „Der Einäugige ist unter den Blinden König“. Dieses Motto setzt sich im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion fort. Zwei Beispiele dafür: Sie fordern einen Härteausgleich für Landkreise, aber der Härteausgleich erhöht nicht die gesamte Schlüsselmasse. Er verteilt lediglich zwischen den Kommunen um. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Richtig lesen! Er soll vom Land zusätzlich kommen! –

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