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Ralf Schönborn

AfD 27.09.2023 Sitzungen 18/50

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was haben der Wassercent und die meisten Asylbewerber ohne Pass gemeinsam? (Zurufe aus dem Hause: Oh!) Ich sage es Ihnen gerne, den Geburtstag am 1. Januar. Am 1. Januar 2013 trat das Wasserentnahmeentgeltgesetz in Kraft. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist nicht auszuhalten!) Zehn Jahre alt ist das Gesetz geworden. (Abg. Martin Haller, SPD: Sie hätten mal besser Wasser getrunken!) Dazwischen liegen knapp 270 Millionen Euro Einnahmen und rund 162 Millionen Euro Ausgaben. Die Sparbüchse ist also in Form von Haushaltsresten gut gefüllt. Dennoch will die Landesregierung die Entgeltpflicht auf Land- und Forstwirtschaft ausweiten. Anläßlich der zehnjährigen Erhebung des Wasserentnahmeentgelts haben wir von der AfD-Fraktion eine Große Anfrage gestellt. In ihrer Antwort gibt die Landesregierung mehr oder weniger unumwunden zu, dass der Wassercent keine Lenkungswirkung auf die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser hat. Das wichtigste Ziel, weniger Wasser zu nutzen, verfehlt der Wassercent. Warum verfehlt der Wassercent sein wichtigstes Ziel? – Dafür gibt es mehrere Gründe. Der wichtigste Grund dürfte sein, dass Industrie und Verbraucher stets sorgsam mit dem Gut Wasser umgehen. Es wird nicht sinnlos verschwendet. Schließlich ist Wasser in der Industrie, zum Beispiel in der Chemie, ein Rohstoff. Entsprechend wird Wasser, wie jeder andere Rohstoff, natürlich abgestimmt auf den gesamten Produktionsprozess eingesetzt. Bereits der Unternehmenszweck, wettbewerbsfähige Gewinne zu erzielen, führt zu einem effizienten Wassereinsatz. Den Wassercent braucht es dazu nicht. Meine Damen und Herren, wir sind davon überzeugt, dass es in der Landwirtschaft genauso ist. Bauern verschwenden derzeit kein Wasser durch eine unnötige oder übermäßige Bewässerung ihrer Felder. Sie wollen ihr Obst und Gemüse optimal bewässern, aber nicht ertränken. Auch die Wasser- und Bodenverbände weisen darauf hin, dass die Landwirtschaft auch ohne Entgelt für einen schonenden, effizienten Wassereinsatz eintritt. Apropos Effizienz, bereits heute liegen die Personalkosten der öffentlichen Verwaltung zum Vollzug des Wassercents bei rund 1,25 Millionen Euro pro Jahr. Durch die geplante Änderung kommen noch einmal rund 10 % oben drauf. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Was kommt rein?) Meine Damen und Herren von der Regierungsbank, im Sinne des Bürokratieabbaus frage ich Sie: (Abg. Nico Steinbach, SPD: Wie ist die Einnahmeposition?) Wo im Bereich Landwirtschaft möchten Sie einsparen, nicht nur an Kosten, sondern an Regelungen? (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Die Gegenfinanzierung durch die Mehreinnahmen beim Wassercent decken bestimmt die Mehrkosten. Wo findet aber die Entbürokratisierung statt? Was im Gesetzentwurf fehlt, ist sozusagen die Gegenfinanzierung der Bürokratie. Meine Damen und Herren, die Inflation in Deutschland ist weiterhin hoch. Auch die Lebensmittelpreise sind stark gestiegen. Steigen die landwirtschaftlichen Produktionskosten, schlägt sich das natürlich in den Verbraucherpreisen nieder. Diesen Zusammenhang befürchten wir auch beim Wasserentnahmeentgelt. Ausgerechnet heimisch produzierte Lebensmittel werden staatlich bedingt verteuert. Das muss doch nicht sein. Meine Damen und Herren, bitte überlegen Sie sich, ob das Gesetz wirklich schon 2024 in Kraft treten muss. Die Inflation belastet unsere Bürger sowieso schon über Gebühr, und im System Wassercent ist derzeit genug Geld, wie die Haushaltsreste, also das Sparguthaben, von mehr als 90 Millionen Euro beweisen. Der Wassercent hat keine Lenkungswirkung auf die Wasserentnahme, aber drückt die Lebensmittelpreise weiter nach oben. Hinzu kommt Bürokratie. Deshalb steht die AfD-Fraktion der geplanten Änderung kritisch gegenüber. Das ist noch so eine Gemeinsamkeit mit Sie wissen schon, was ich meine. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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