Johannes Zehfuß
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wasser ist Leben. Dies wird besonders in der Landwirtschaft deutlich; denn ohne Wasser können keine Lebensmittel produziert werden. Laut der Begründung, die wir gerade gehört haben, soll mit dem Gesetz dem politischen Willen Rechnung getragen werden, im Sinne einer ökologischen Lenkungswirkung Anreize zu bieten, schonend und effizient mit den Wasserressourcen umzugehen. Das unterstellt per se, dass bis dato die Landwirte nicht verantwortungsbewusst mit Wasser umgegangen sind. Das ist eine Behauptung, die faktisch nicht untermauert ist und nicht nach wissenschaftlichen Erhebungskriterien geprüft wurde. Stattdessen, weil dies scheinbar obsolet ist, wird das einfach nur so in den Raum gestellt. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Darüber, welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung haben wird, gibt es keine Auskunft. „Von einer Gesetzesfolgenabschätzung“ – ich zitiere aus der Begründung – „wird abgesehen, da das Gesetzesvorhaben weder eine große Wirkungsbreite noch erhebliche Auswirkungen aufweist.“ Das heißt bei nüchterner Betrachtung – nüchtern nicht im Sinne von nicht alkoholisiert, sondern mit nicht durch Ideologie getrübtem Blick –, das Gesetz ist unnötig. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Eigentlich könnte damit meine Rede zu Ende sein. Da ich jedoch nicht an die sofortige Einsicht der Landesregierung glaube, werde ich trotzdem auf die einzelnen Details eingehen. Verbundlösungen in Form von Wasser- und Bodenverbänden sollen durch einen reduzierten Abgabesatz gefördert werden. Im Ansatz ist es ein richtiger, ein guter Gedanke, der die seit Langem bekannte Position der CDU-Fraktion zur Stärkung der Wasser- und Bodenverbände widerspiegelt. Bei genauerer Betrachtung des Entwurfs zeigt sich aber, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Große Boden- und Wasserverbände können aufgrund des Vorhandenseins hauptamtlicher Strukturen die neuen administrativen Änderungen mit ihren Organisationsstrukturen meistern. Für die vielen kleinen, meist auf ehrenamtlichen Säulen betriebenen Verbände ist das der bürokratische Knock-out. Die Entnahmemenge soll digital erfasst werden. Das ist eine gute, praxisfreundliche Forderung, die aber nicht berücksichtigt, dass der Markt an digitalen Zählern mit den notwendigen Querschnitten oberhalb von 2,5 Zoll – das ist ungefähr so – (Der Redner illustriert die Größe des Querschnitts mittels Gestik) leer geräumt ist. Die Verwaltungskosten sollen aus dem Wassercentaufkommen bestritten werden. Sind damit dann nur die Kosten auf Behördenseite gemeint, oder werden die gesamten Kosten, die dem Wasserverbraucher durch die Umsetzung entstehen, berücksichtigt? Zu dem geschätzten Wassercentaufkommen: Im Ausschuss für Umwelt und Forsten am 16. Juni 2023 haben Sie, Herr Manz, gesagt, nach nur grob möglichen Schätzungen werde die vorgesehene Einführung der Entgeltpflicht im Landeshaushalt zu jährlichen Nettoeinnahmen von 400.000 bis 800.000 Euro führen. Erlauben Sie mir ein Praxisbeispiel, dieses Mal im Gegensatz zum Regierungsentwurf mit belastbaren Zahlen. Ein Beregnungsverband in Rheinland-Pfalz plant, seine Wasserentnahmepunkte mit digitalen Zählereinrichtungen auszustatten. Entstehende Kosten: 7,7 Millionen Euro. Ich überlasse es jetzt der Administration umzurechnen, für wie viele Jahre dazu eine Wassercenterhebung nur zur Deckung dieses Invests notwendig ist. (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Wasserverbrauch zu minimieren und zu optimieren ist der richtige Ansatz, um Klimaanpassungsstrategien zu entwickeln. Auch die Erhebung eines Wassercents kann bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe ein nützliches Werkzeug bei der Bewältigung dieser Zukunftsanforderung sein. In dieser Vorlage zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes kann ich jedoch diese Absicht nicht einmal ansatzweise erkennen. Herr Manz, Ihr Vorgehen ist unkoordiniert, Sie machen den dritten vor dem ersten Schritt. (Beifall der CDU) Es hätte zuerst der Generalplan Wasser erstellt werden müssen. Der heute vorgestellte Entwurf müsste sich an den daraus resultierenden Vorgaben und Zielen orientieren. Wassersparen ist, wie gesagt, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Blick in die Verbrauchstatistik kann nicht schaden. 18 % des gesamten Wassers verbrauchen wir in Haushalt und Kleingewerbe auf Bundesebene, 27 % davon in der Toilettenspülung. Unsere zivilisatorische Errungenschaft der Toilettenspülung benötigt also die gleiche Menge an Wasser, wie die Landwirtschaft insgesamt zur Produktion von Lebensmitteln verbraucht, ein Faktor, den man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen kann. Ein wirksamer Ansatz, um in der Landwirtschaft Wasser optimal auszunutzen, ist die Versorgung derselben, wie schon gesagt, durch Wasser- und Bodenverbände. Voraussetzung für die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände ist jedoch das politische Signal der Administration, der Mut der Regierung, dieses Mammutprojekt gemeinsam unter der Leitung eines Hauses anzugehen. Der Beregnungsverband Vorderpfalz ermöglicht durch Nutzung des Uferfiltrats eine sinnvolle Verwendung des Wassers, bevor es in den Rhein und schließlich ins Meer fließt. Dies sollten wir uns auch in Zeiten zunutze machen, in denen eine Beregnung in der Landwirtschaft nicht notwendig ist. Das Prinzip der Infiltration ist das Gebot der Stunde, eine Infiltration, die die Neubildung an Grundwasser unterstützen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes kann ihre Lenkungsfunktion erfüllen, wenn das dadurch generierte Entgelt sinnvoll reinvestiert wird, sinnvoll im Sinne von Klimaanpassungsmaßnahmen, die durch die Administration aktiv zu fördernde Bildung von Beregnungsverbänden nach dem Vorbild des Wasser- und Bodenverbands zur Beregnung der nördlichen Vorderpfalz. Trinkwasserspender oder Dorfbrunnenprogramme sind da mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss. Auch die Bezuschussung zum Beispiel von Tröpfchenberegnung, die dort, wo sie sinnvoll ist, schon lange produktionstechnischer Standard ist, bringt der Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion nichts. Der große Wurf – ich wiederhole mich gern – gelingt uns nur mit Boden- und Wasserverbänden, die multifunktional arbeiten, das heißt, kontinuierliche Bereitstellung von Beregnungswasser in der Vegetationszeit, um eine sichere Lebensmittelproduktion zu garantieren, die uns weniger Abhängigkeit von fremden Märkten verschafft, die Infiltration durch Schluckbrunnen in der vegetationsfreien Zeit. Dieser Generalplan Wasser muss erarbeitet werden und dafür auch Geld aus dem gesamten Wassergeldbudget bereitgestellt werden. Das ist wahrlich eine Mammutaufgabe, (Beifall der CDU) die Mut, Entschlossenheit und Engagement der Administration erfordert. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihrem Vorgänger, dem Landwirtschaftsministerium, das zwischen 1960 und 1970 schon einmal einen Generalplan aufgelegt hat, der heute noch gültig und in Europa einzigartig ist. Sich an diesem Generalplan 2024 zu orientieren, ist kein geistiger Diebstahl, brächte aber reichen Segen über das Land. (Beifall der CDU – Glocke des Präsidenten) Ich wünsche mir in den folgenden Anhörungen und weiteren Beratungen, dass die vielen guten Ergänzungen in den Entwurf aufgenommen werden und dadurch ein gutes Gesetz entsteht, das dazu einen Beitrag leistet, die Nahrungsmittelproduktion auch in Zukunft klimawandelangepasst in RheinlandPfalz zu halten. (Beifall der CDU)
