Johannes Zehfuß
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schäden durch Krähen bzw. Saatkrähen sind keine besondere Erscheinung des Jahres 2023, sondern beschäftigen Landwirte schon seit vielen Jahren. Das Schadensausmaß ist im Einzelfall immens. Wenn Krähenkolonien auf einer Zielfläche einfallen, können das in kurzer Zeit 100 bis 500 Tiere oder mehr sein. Es bleibt dann auf dieser Fläche kein Auge trocken. Das heißt, Saat bzw. Keimlinge oder Jungpflanzen werden systematisch zerstört mit Schadensquoten von über 90 %. Ein Beispiel hierfür ereignete sich in der zweiten Maidekade 2022 in Zweibrücken, wo es auf etwa 45 ha zum Totalschaden kam, was mit 90.000 Euro zu Buche schlägt, oder Schäden im Obstbau – der SWR berichtete in Aktuell – bei Kirschen und Erdbeeren in Mainz-Finthen mit einem Schadensvolumen von über 100.000 Euro. Das sind Schäden, von denen sich Frau Landwirtschaftsministerin Schmitt selbst ein Bild machte und eine Pressemeldung herausgab, die am 14. Juli bundesweit Verbreitung fand. Ein Meldeportal soll demnach eingerichtet werden, um einen Überblick über die Gesamtschäden in Rheinland-Pfalz und das regionale Auftreten der Krähenpopulation zu erhalten. Nice to have, aber dem geschädigten Landwirt ist damit nicht geholfen. Außerdem werden schon seit Jahren dem Bauernund Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd durch Krähen verursachte Schäden von den Landwirten gemeldet und diese innerhalb kürzester Zeit dem Umweltministerium weitergeleitet, und zwar in einem Umfang, der das Umweltministerium an den Rand seiner Belastungsfähigkeit brachte. Hinweise zu Saattiefe, Saattaktik, akustischen oder optischen Signalen sind nicht zielführend; zudem kam der wohlwollende Hinweis, dass die Krähenpopulationen stark gewachsen sind. Fakt ist: Sie haben sich allein in den letzten 15 Jahren von hohem Niveau aus mehr als verdoppelt. Besonders wertvoll ist der Verweis der Ministerin auf mögliche Ausnahmen vom Bejagungsverbot, sogenannte Vergrämungsabschüsse, der einzig wirksamen Methode. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Alle anderen vorgenannten Maßnahmen sind unwirksam. Es kann höchstens sein, dass sich eine Krähe darüber totlacht. (Heiterkeit der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Nach Aussagen von Ministerin Schmitt unterliegen solche Ausnahmen einem aufwendigen Antragsprozedere, in das mehrere Behörden involviert sind. Dazu Frau Ministerin Eder in einem SWR-Aktuell-Interview – ich zitiere –: „Bei streng geschützten Arten haben wir als Land leider überhaupt keine Handhabe, zu sagen, dass man diese Arten abschießt.“ Zudem mahnt Frau Eder in der Allgemeinen Zeitung vom 1. Juni an: Dort, wo es sie noch gibt, müssen wir wieder lernen, mit der Saatkrähe zu leben. – Als Landwirt wirft sich natürlich die Frage auf, ob nicht auch die Krähen lernen müssen, mit empfindlichen Ackerkulturen zu leben. Frau Eder, glauben Sie mir, ein Blick ins Gesetz ist immer hilfreich. Es erleichtert die Rechtsfindung. Ich zitiere auszugsweise aus dem Bundesnaturschutzgesetz, § 45 Abs. 7: „Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen aufgeführt ist – „im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen.“ Soweit die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung gegeben sind, steht deren Erteilung im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen der Behörde. Angesichts der detaillierten Voraussetzungen einer solchen Ausnahme soll es sich der Literatur nach um ein intendiertes Ermessen handeln und die Ausnahmegenehmigung bei Vorliegen der Voraussetzung regelmäßig zu erteilen sein. Ein Beispiel für eine solche Verordnung stellt etwa die brandenburgische Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt dar, die Brandenburgische Kormoranverordnung vom September 2013, man höre und staune, also schon von vor zehn Jahren. Ich stelle fest, man kann schon, wenn man denn will. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Jetzt erscheint die Anmerkung von Frau Ministerin Schmitt – jetzt verstehe ich es – zum aufwendigen Antragsprozedere in einem auch für mich greifbaren Zusammenhang. Der Landwirtschaft ist es nicht daran gelegen, die Population der Saatkrähe durch restriktive Maßnahmen zu dezimieren. Es geht lediglich um einzelne Abschüsse, die dem Landwirt einen gesicherten Anbau von Nahrungsmitteln ermöglichen und um Schäden im Vorfeld schon zu vermeiden. In der Sitzung des Agrarausschusses vom 12. Juli berichtete Frau Staatssekretärin Dick-Walther von Anträgen zu Vergrämungsabschüssen, die von den Landwirten allesamt unvollständig ausgefüllt waren und deshalb nicht bearbeitet werden konnten. – Furchtbar. Erzählen Sie diesen Sachverhalt einem geschädigten Landwirt. „Aufkommendes Unverständnis“ würde die Situation nicht annähernd korrekt beschreiben, im Mindesten „tief sitzender Ärger über ministerielle Untätigkeit und Unverständnis.“ Mit solchen Äußerungen provoziert man Politikverdrossenheit im höchsten Maße. Politik und Administration sind Diener der Gesellschaft und keine Anstalt, die der Selbstbeschäftigung dient. Deswegen brauchen wir Maßnahmen in Form von Verordnungen, die handhabbar sind – wie vorhin zitiert –; denn das geben die bestehenden Gesetze vor: Die Schäden vermeiden, bevor sie entstehen. Im Klartext heißt das, dass eine Handlungsanweisung geschrieben werden muss, die es dem Jäger möglich macht, 6 Stunden nach Schadensmeldung einen Vergrämungsabschuss vorzunehmen, ohne Rücksicht auf Wochenende oder arbeitsfreie Zeit. Im Kreis Wesel gibt es eine Verfahrensvereinfachung bei Eilentscheidungen zu artenschutzrechtlichen Befreiungen gemäß § 67 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz. Es handelt sich um Eilentscheidungen, bei denen sich das behördliche Ermessen auf null reduziert. Die Entscheidungsparameter sind klar definiert und übertragbar. Eine solche Eilentscheidung sollte auf die Krähen übertragbar sein, um eine schnelle Hilfe für die Landwirte zu ermöglichen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft vom 13. Juli ist als Schlusssatz zu lesen, dass ebenfalls zu prüfen wäre, „ob die aufwändige Einzelfallentscheidung durch eine Landesverordnung ersetzt werden kann, in der Ausnahmen vorgesehen sind“. Wir sind also schon auf dem richtigen Weg, doch ich dränge auf eine in der Tat schnelle Reaktionszeit. Krähen sind hochintelligente Wesen. Ein interessantes Nahrungsmittelvorkommen oder eine interessante Fläche, um dem Spieltrieb zu frönen, spricht sich in der Krähenkolonie innerhalb kürzester Zeit herum, im wortwörtlichen Sinne. Haben einzelne Krähen eine solche Zielfläche ausgemacht, sind nach wenigen Stunden unter Umständen mehrere Hundert Krähen am Werk. Da bleibt keine Zeit, mit der oberen Naturschutzbehörde in einen Briefwechsel zum Antrag des Antragsformulars einzutreten. Da muss innerhalb kürzester Zeit gehandelt werden, sonst ist die Messe gelesen. Sie haben jetzt das Heft zum Handeln in der Hand. Werden Sie endlich tätig. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
