Hans Jürgen Noss
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben heute die Serie der Feuerwehr-Anträge der CDU, jetzt zum dritten Mal. Ich finde das gut. Beim ersten Mal ging es um die angebliche Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer, um die Geschichte des LFKA. Heute geht es darum, das ehrenamtliche Engagement in den Feuerwehren besser zu würdigen. Wir alle hier im Kreistag, (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – im Kreistag übrigens auch –, im Landtag sind, glaube ich, der Meinung, dass die Feuerwehren einen ganz, ganz wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft, für die Menschen, für ihre Sicherheit leisten, und sich dies auch entsprechend irgendwie widerspiegeln muss. Ich unterstelle einmal, dass allen Mitgliedern des Landtags die Bedeutung der Feuerwehren für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bewusst ist und die Feuerwehren unsere Unterstützung benötigen, um ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können. Das Land hat in den vergangenen Jahren die Feuerwehren tatkräftig im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unterstützt, und wird dies auch weiterhin tun. Die rückläufigen und stagnierenden Mitgliederzahlen bei den Feuerwehren bilden darüber hinaus ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Die CoronaPandemie hat nicht nur bei Feuerwehren, sondern in vielen Bereichen des Lebens, zum Beispiel bei Sport- oder Musikvereinen, für abnehmende Mitgliederzahlen gesorgt. Dabei dürfte es auch von Bedeutung sein, dass die Menschen mittlerweile ein anderes Freizeitverhalten als noch vor einigen Jahren haben und die Bereitschaft, sich längerfristig an einen Verein oder eine Institution zu binden, nicht mehr so ausgeprägt wie vielleicht früher ist. Generell zum Verständnis: § 9 a Abs. 3 des LBKG sagt aus, dass in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehren eine freiwillige Feuerwehr aufzustellen ist. Soweit freiwillige Hilfe nicht zur Verfügung steht, können die erforderlichen Personen für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst herangezogen werden. Wenn die Gemeinde als Träger der Feuerwehr in der finanziellen Lage ist, hierfür Prämien an die herangezogenen Bürger zu zahlen, bleibt ihr das unbenommen. Es ist selbstverständlich, dass unsere Feuerwehrleute gut ausgerüstet und gut ausgebildet sein müssen. Die LFKA leistet hierbei eine hervorragende Arbeit und kann durch ihre Erweiterung im Rahmen weiterer vorgesehener Baumaßnahmen sowie durch zusätzliche Lehrkräfte künftig ein erweitertes Lehrangebot anbieten. Unsere Feuerwehren sind gut ausgestattet, um ihren Auftrag auch gut erfüllen zu können. Was den angeblichen Investitionsstau bei den Feuerwehren betrifft, muss ich noch einmal betonen, dass der Brandschutz gemäß § 3 LBKG eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Daher sind in erster Linie die Gemeinden gefordert und haben die Verantwortung, dass ihre Wehren gut und vor allem sachgerecht ausgerüstet sind. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Zuschüsse sind zu bewilligen!) Das Land unterstützt die Gemeinden dabei mit Zuschüssen, die sich in erster Linie aus der VV über Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ergeben. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –
