Dr. Helmut Martin
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz ehrlich, als ich den Antrag gelesen habe, nachdem wir letzte Woche den zweiten Jahrestag der Flut hatten und nachdem im Moment sicherlich noch einmal in ganz besonderer Weise die Emotionen auch im Ahrtal hochgehen, in einer solchen Situation bringt die AfD einen Antrag ein und preist darin ein vermeintliches Wundermittel an, von dem sie selbst weiß, dass es nicht zur Verfügung steht und auch nicht wirken würde. Sie fordern jetzt, zwei Jahre nach der Flut, eine Sonderwirtschaftszone mit ganz erheblichen steuerlichen Vorteilen, also Subventionen. Dabei wissen Sie ganz genau, dass sich damals, in der Zeit nach der Flut, als die verschiedenen denkbaren Wege für eine möglichst schnelle und erfolgversprechende Hilfe erörtert wurden, der Bund und die anderen Bundesländer auf ein sehr massives finanzielles Hilfspaket in Höhe von 30 Milliarden Euro für die betroffenen Länder geeinigt haben. Sie wissen auch, dass mit dem Hinweis auf genau dieses wirklich große Hilfspaket die denkbare Alternative einer Sonderwirtschaftszone abgelehnt worden ist. Diese großartige Solidarität vom Bund und von den anderen Ländern wollen Sie jetzt mit der Forderung nach weiteren Mitteln für Steuervergünstigungen, mit Sonderabschreibungen, mit einer Umsatzsteuer von 0 % auf Bauleistungen usw. beantworten. Klar, mehr geht immer, aber wer wie die AfD immer noch mehr von den Geldgebern fordert, der mag seine parteipolitischen Vorteile darin sehen, aber Erfolg wird er damit nicht haben. Deswegen ist Ihr Antrag purer Populismus, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) In das gleiche Bild passt, wenn Sie fordern, das Vergaberecht so zu ändern, dass der Wiederaufbau einer gesamten Ortsgemeinde an einen einzigen Generalunternehmer übertragen werden kann. Erst einmal frage ich mich: Wann waren Sie das letzte Mal vor Ort? Als die CDU-Fraktion letzte Woche an der Ahr war, war in den Ortschaften schon einiges aufgebaut. Da geht es nicht mehr um den Aufbau einer ganzen Ortsgemeinde. Die Forderung ist auch schon deswegen inhaltlich schräg, weil es in einer Ortsgemeinde öffentliche und verschiedene private Eigentümer gibt. Wer soll denn bitte einen einzigen GU-Auftrag für die ganze Ortsgemeinde erteilen, und wer soll das dann auch einheitlich bezahlen? Das passt schon inhaltlich überhaupt nicht. Die Forderung ist auch wieder nur populistisch, weil wir schließlich vor einem guten Jahr das Mittelstandsförderungsgesetz geändert haben, um auch Vergaben an Generalunternehmer zu erleichtern. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau!) Wir haben das damals in sehr genauer Abwägung zwischen den aus der Not geborenen Anforderungen an schnelle und einfache Auftragserteilungen und der Auftragsbegleitung einerseits und den schutzwürdigen Interessen des Mittelstands andererseits getan. Damals haben Sie dem zugestimmt. Vor einem Jahr – ich habe das Protokoll der Sitzung des Wirtschaftsausschusses extra noch einmal gelesen – haben Sie sogar den Änderungsantrag ausdrücklich begrüßt, „weil er das ursprüngliche Ziel des Mittelstandsförderungsgesetzes im Blick behalte“, nämlich den Schutz und die Förderung des Mittelstands. Jetzt soll auf einmal viel weiter gehend, als wir es damals wohlausgewogen vereinbart hatten, viel weiter gehend, ein einziger GU für eine ganze Ortschaft beauftragt werden können. Meine Damen und Herren, vor einem Jahr so, heute so, das ist Populismus. (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Einem solchen Antrag kann man nicht zustimmen. Er hilft nicht, selbst wenn man ihn annehmen würde. Bis die europarechtlichen und bundesrechtlichen Voraussetzungen gesetzlich geregelt wären, würden wir unheimlich viel Zeit verlieren. Außerdem zeigen die Mittelabflüsse bisher, es scheitert nicht am Geld – wir haben es gehört –, vielmehr gilt, das Geld muss ausgegeben werden können. Deswegen ist an Ihrem Antrag besonders schädlich, dass er den Blick davon ablenkt, was schon jetzt oder zumindest zeitnah besser laufen könnte. Da sollten wir ansetzen, (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) damit die 620 Millionen Euro der EU nicht an den klebrigen Fingern des Bundes hängen bleiben – da müssen wir aufpassen –, damit die zum Teil als engstirnig wahrgenommene Förderbewilligung endet, wenn es darum geht, zeitgemäß und nicht eins zu eins aufzubauen. Dazu sagen Sie in dem Antrag nichts. Deshalb muss man zu Ihrem Antrag auch nicht mehr sagen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
