Dr. Joachim Streit
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dankbar für den Antrag, mit dem endlich Rechtsgrundlagen dafür geschaffen werden, dass die nachbestellten Bodycams bei der Polizei in volle Wirkung kommen. Nachdem die FREIEN WÄHLER mithilfe Kleiner Anfragen herausgearbeitet hatten, dass die meisten Bodycams der ersten Generation nicht mehr vorhanden bzw. nicht mehr funktionsfähig sind, kam im März dieses Jahres die Information aus dem Ministerium des Innern, dass mit den neu beschafften Bodycams insgesamt 430 Geräte zur Verfügung stehen. Unsere damalige Forderung nach einer flächendeckenden Ausstattung wurde leider nicht umgesetzt. Dazu hätte man 550 Bodycams einkaufen müssen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Tja!) Doch nun zum eigentlichen Antrag zur Änderung bzw. Ergänzung des § 31 POG. In einer Antwort auf meine Kleine Anfrage teilte Herr Staatsminister Ebling lapidar mit, aktuell sei keine Änderung im POG zum Einsatz der Bodycams vorgesehen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Aha!) Damit ist weiterhin ein Einsatz nur im öffentlich zugänglichen Raum zulässig. Ein Einsatz im Wohnbereich ist aktuell juristisch nicht abgedeckt. Gerade der Einsatz beim Betreten der Wohnung kann oft das Aggressionspotenzial der Bewohner reduzieren, wenn sie in die Gefahr laufen, mit dem aufgezeichneten Beweismaterial in einem späteren Strafprozess konfrontiert zu werden. Zusätzlich ist mit dem Einsatz von Bodycams im privaten Bereich auch eine Ausweitung des Schutzes der eingesetzten Beamten verbunden. Wie hat die Gewerkschaft der Polizei im Frühjahr geschrieben? Ich zitiere, mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Technik hilft uns, das Recht hinkt hinterher.“ Die Bodycams der zweiten Generation verfügen über eine Vielzahl an neuen Funktionen, welche jedoch aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage im POG deaktiviert bleiben müssen. Eine davon ist die automatische Aktivierung bei der Erkennung von Schussgeräuschen. Begründet wird dies mit der fehlenden Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen und öffentlich nicht zugänglichen Bereichen, da mit der automatischen Aktivierung nach der Schussabgabe nicht differenziert werden kann, ob sich die Bodycam in einer Wohnung oder in einem öffentlich zugänglichen Bereich befindet oder nicht. In Nordrhein-Westfalen steht dies alles, was Wohnungen und nicht öffentlich zugängliche Bereiche betrifft, bei der Auswertung unter Richtervorbehalt. Es gibt also Lösungen. Dass die GdP seit dem Jahr 2017 dafür kämpft, die Bodycam nach langer Testphase in Wohnungen einzusetzen und die Pre-Recording-Funktion genutzt werden soll, zeigt einmal mehr, dass es an einem Umsetzungswillen im Innenministerium fehlt. Im „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz 2021–2026“ der Ampelregierung heißt es hierzu – ich zitiere –: „Um die deeskalierende und schützende Wirkung von Körperkameras umfassend auszuschöpfen, werden wir unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rechtsprechung über den Einsatz auch in Wohnungen entscheiden.“ S. 155. Die Erfahrungen aus Baden-Württemberg, über die in der Anhörung im Jahr 2020 berichtet wurde – positive Rückmeldungen beim Einsatz der Bodycam –, sind leider bisher in Rheinland-Pfalz nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Zitat der Landeschefin der GdP, Sabrina Kunz – ich zitiere, mit Erlaubnis –: „Mit der Einführung der zweiten Generation der Bodycam und nach sechs Jahren Erfahrung mit dem flächendeckenden Einsatz der Bodycam müssen die rechtlichen Hürden endlich den praktischen und Eigensicherungsnotwendigkeiten angepasst werden.“ Nach Jahren des Aussitzens muss es doch möglich sein, einen tragbaren Kompromiss zu erreichen. Das erwarten die rund 10.000 Polizistinnen und Polizisten von ihrem Arbeitgeber und demzufolge auch vom Gesetzgeber. Es fehlt also nach wie vor am politischen Gestaltungswillen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens unserer Polizeikräfte. Insofern stimmen die FREIEN WÄHLER dem vorliegenden Antrag zu. Wir hätten uns natürlich sehr darüber gefreut, wenn der Innenminister zusammen mit der freudigen Botschaft der Neubeschaffung am 28. Februar dieses Jahres auch gleich eine Änderung des POG angekündigt hätte; (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau!) denn gestatten Sie mir die Frage: Warum schaffe ich die neueste Technik an, wenn ich sie nicht komplett einsetzen kann? (Beifall der FREIEN WÄHLER)
