landtag-rlp.de ↗

Dirk Herber

CDU 20.07.2023 Sitzungen 18/49

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer mehr Bundesländer setzen auf die Bodycam. Es sind inzwischen acht Bundesländer aktiv dabei, in anderen werden sie noch erprobt. Hessen war hier Vorreiter. Rheinland-Pfalz ist zügig nachgefolgt, aber auch nur, weil die CDU Druck gemacht hat. Das Ministerium war anfangs noch sehr zurückhaltend, aber wir haben es als zweites Bundesland tatsächlich geschafft, die Bodycam bei uns für die Polizei einzusetzen. Allerdings sind sie es aus unserer Sicht in einer noch nicht ausreichenden Zahl. Die Gewalt gegen Polizisten nimmt stetig zu. Die PKS weist für das Jahr 2022 insgesamt 1.788 Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte aus. Das ist ein Anstieg um 235 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Trotz dieses Anstiegs hat uns die Erfahrung gezeigt, Bodycams wirken deeskalierend und abschreckend. In der Praxis zeigt sich bei potenziellen Angreifern eine deutlich höhere Hemmschwelle, wenn Polizeibeamtinnen oder -beamte mit Bodycams ausgerüstet sind. Zudem trägt die Bodycam ganz erheblich zur beweiskräftigen Aufklärung von Straftaten bei, und sie trägt zur Klärung von Beschwerden über Polizisten bei, die sich dadurch in den meisten Fällen als haltlos erweisen. Bodycams leisten damit also einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten vor Angriffen, und sie leisten einen Beitrag zur klareren Beweisführung zum Vorteil von Opfern einer Straftat. Oft führt sogar schon die bloße Ankündigung einer Aufzeichnung zur Deeskalation. Die Bodycams der neuesten Generation, die auch den Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen, verfügen über einige innovative Funktionen, die aktuell aber leider noch nicht genutzt werden können. Der Grund dafür ist schlichtweg eine fehlende Rechtsgrundlage in § 31 Polizeiund Ordnungsbehördengesetz. Wenn ich also von diesen im Moment noch nicht nutzbaren, aber äußerst nützlichen Funktionen rede, dann meine ich das Pre-Recording, die automatische Aktivierung bei der Erkennung von Schussgeräuschen, die Übertragung des Livebilds in die Polizeidienststelle und die GPS-Standortbestimmung durch die am Körper der Kolleginnen und Kollegen getragene Kamera. Zudem ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Rheinland-Pfalz der Einsatz der Bodycam in Wohnungen noch nicht gestattet. Das Potenzial der Bodycam und der mögliche Nutzen für die Polizei können also noch nicht vollständig ausgeschöpft werden. Mit dem vollständigen Nutzen dieses Potenzials können wir aber die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten jeden Tag erleichtern und die Welt für sie und die Menschen, die sie schützen, ein Stück weit sicherer machen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Aus diesem Grund bringen wir diesen Gesetzentwurf heute ins parlamentarische Verfahren ein. Was wollen wir also im Einzelnen an Änderungen auf rechtssichere Füße stellen? Wir wollen den Einsatz in Wohnräumen erlauben. Bislang ist der Einsatz der Bodycam nur im öffentlichen Raum, aber nicht in Wohnungen gestattet. Die polizeiliche Praxis zeigt allerdings, dass ein großer Teil der relevanten Delikte nicht im öffentlichen Raum stattfindet. Es ist an keiner Stelle nachvollziehbar für uns, warum ein Polizist mit offenen Augen eine Wohnung betreten darf, das Gesehene in seinem Hirn abspeichern kann, es ihm aber untersagt ist, dass er diese Datenspeicherung technisch mit der Bodycam unterstützt. Die neu eingefügte Vorschrift erweitert den Einsatzbereich der Bodycam deshalb auf Wohnräume und erfasst damit auch nach § 20 POG die Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume. (Beifall der CDU) Im Unterschied zum öffentlichen Raum wollen wir als Einsatzschwelle eine dringende Gefahr für Leib oder Leben annehmen. Außer bei Gefahr im Verzug entscheidet über den Einsatz auch nicht der jeweilige Beamte, der sie trägt, sondern das kann je nach Informationslage schon bei der Anfahrt vom einsatzleitenden Beamten entschieden und kommuniziert werden. Ein DGL oder ein PvD würden das dann anordnen. Die Verwendung der erlangten Erkenntnisse wollen wir unter einen Richtervorbehalt stellen. Damit tragen wir dem besonderen Schutzbereich von Wohnungen ausreichend Rechnung. Mit der Erweiterung des Einsatzbereichs von Bodycams auf Wohnräume ist nicht nur die Zielrichtung der präventiven Wirkung zur Verhinderung von Gewalt gegen Polizeibeamte verbunden. Es soll zugleich in Fällen von häuslicher Gewalt eine höhere Schutzwirkung für die von Gewalt bedrohten bzw. unmittelbar betroffenen Opfer erzielt werden. Im Sinne der Opfer kann ein weiteres gerichtsfestes Beweismittel ins Strafverfahren eingebracht werden. Als Zweites wollen wir das Pre-Recording ermöglichen. Beim Pre-Recording zeichnet die Kamera in Dauerschleife auf und nimmt eine Zwischenspeicherung vor. Das Gerät nimmt also permanent auf und speichert das Material der letzten 60 Sekunden in einem Flash-Speicher zwischen. Sobald die eigentliche Aufnahme gestartet wird, wird die Aufnahme der letzten 60 Sekunden vom Zwischenspeicher in den Hauptspeicher übertragen und steht zum Abruf bereit. Wir wollen dieses Pre-Recording ermöglichen, um zu gewährleisten, dass gerade in dynamischen Einsatzlagen der Auslöser für das polizeiliche Eingreifen dokumentiert ist. (Beifall bei der CDU) Als Drittes wollen wir die Nutzung der Schussknallerkennung gestatten. Bei Schussknallerkennungen löst die Kamera automatisch aus, wenn sie ein Schussgeräusch wahrnimmt. Im Zusammenspiel mit der Pre-RecordingFunktion kann dies dazu beitragen, das Vorgeschehen einer Schussabgabe und die Schussabgabe selbst zu dokumentieren. Für Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz hat dies dann den sicher auch für den einen oder anderen Laien erkennbaren Vorteil, dass sie die Kamera im Fall eines Schusswaffengebrauchs nicht erst händisch aktivieren müssen. Ich glaube, ich muss niemandem erklären, dass hierfür überhaupt gar keine Zeit bleibt. Als Viertes wollen wir die Liveübertragung in Dienststellen erlauben. Eine Liveübertragung der Aufnahme während des Geschehens, zum Beispiel in Dienst- oder Leitstellen, kann in schwierigen und besonders gefährlichen Einsatzlagen unter anderem die Beurteilung des Vorgehens und die Koordination möglicher Unterstützungsnotwendigkeiten erleichtern. Denkbar sind die verschiedensten Szenarien, vielleicht sogar im Zusammenspiel mit Notärzten oder Rettungssanitätern, die dann über die mit Bodycams ausgestatteten Polizisten in Rettungs- oder größeren Schadenslagen wichtige Hinweise geben können, da nicht selten Polizisten als Erstes am Einsatzort eintreffen oder selbst lebensrettende Maßnahmen ergreifen müssen. Wir wollen die GPS-Standorterkennung nutzen. Die Nutzung der GPS-Standorterkennung der Bodycam erleichtert die Ortung der Einsatzkräfte und damit die Koordination und Einsatzleitung. Gerade bei ortsunkundigen Kräften oder jenen, die noch nicht allzu lange im Dienstgebiet beschäftigt sind, kann ein solcher Zeitverzug beim Nachführen von Kräften vermieden werden. Auch das Bergen von hilflosen Personen aus unübersichtlichen Geländen kann so im Zusammenspiel mit anderen BOS-Kräften effizienter gestaltet werden. Die Ortung soll nur möglich sein, wenn die Kamera tatsächlich aufnimmt. Damit wird dem Datenschutz derjenigen Rechnung getragen, die die Bodycam am Körper tragen. Eine Speicherung der Daten ist ausgeschlossen. Wir wissen, dass die Bodycam kein Allheilmittel ist. Sie wird auch Taten zum Nachteil von Menschen und Polizisten, die sie zu schützen versuchen, nicht abschließend verhindern können. Dessen sind wir uns klar bewusst, aber mit den freigeschalteten Funktionen wird sie die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger auf einfache Weise um ein Vielfaches erhöhen. Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hause, ich hoffe, ich konnte Sie bereits von der Notwendigkeit der Gesetzesänderung überzeugen. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sollte dies unwahrscheinlicherweise nicht der Fall gewesen sein, freue ich mich auf die Diskussion hier und später im Ausschuss. Ich darf gleichzeitig schon ankündigen, dass wir eine Anhörung beantragen werden, um die Notwendigkeit dieser Änderung noch einmal mit Fachexpertise zu beleuchten. Danke schön. (Beifall der CDU)

Alle Reden von Dirk Herber Protokoll ↗