Carl-Bernhard von Heusinger
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen in diesem Plenum fast jede Sitzung über die wertvolle Arbeit unserer Feuerwehr. Ehrlicherweise wird das Wort „Wertschätzung“ in diesem Zusammenhang sehr oft benutzt, fast inflationär, und auch heute sprechen wir zweimal über die Feuerwehr, aber mit diesem Gesetzentwurf zeigen wir auch, wie Wertschätzung konkret geht. Künftig können Feuerwehrleute auch aus dem technischen Dienst früher in Rente gehen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst der Abschiebehafteinrichtungen. Konkret wollen wir die Regelungen für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes an die Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr und der Leitstellen angleichen. Wir haben eine moderate Absenkung der Regelaltersgrenzen von 67 auf 64 Jahre bzw. sodann auf 63 Jahre vorgesehen. Für Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst der Abschiebungshafteinrichtungen gilt ab sofort die besondere Altersgrenze von 60 Jahren, analog zur Altersgrenze der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten. Damit machen wir den Dienst bei der Feuerwehr und im Justizdienst attraktiver. Zeit schenken kann mehr bedeuten als Geld und auch dazu führen, dass mehr Menschen den Weg in die Feuerwehren finden. Früher in Rente gehen bedeutet, mehr Zeit mit den Enkeln, Zeit für Reisen und Zeit für das Hobby und das Ehrenamt. Endlich einmal den kompletten Moselsteig entlang wandern oder den Sprachnachweis für den nächsten Italienurlaub erwerben. All das sind Träume, die unsere Feuerwehrleute nun auch im feuerwehrtechnischen Dienst früher leben können. Ich denke, diese Änderung im Landesbeamtengesetz und im Brand- und Katastrophenschutzgesetz füllt das Wort „Wertschätzung“ mit Leben. Ich hoffe sehr, dass das, was wir hier beschließen bzw. nach den Ausschussberatungen beschließen, für diese Berufe eine Art Sogwirkung hat. Es liegt natürlich weiterhin an uns, die Werbetrommel für diese Berufe zu rühren. Wir haben einen attraktiven Preis mehr im Angebot, mit dem wir die Vorzüge bei der Feuerwehr anpreisen können. Ich glaube, eines führt nicht zum richtigen Ende, nämlich wenn wir die Altersgrenzen hochsetzen. Wenn wir im Brand- und Katastrophenschutzgesetz – das sind sehr gefahrbelastete, psychisch sehr belastende Berufe – die Altersgrenzen für diese Menschen hochsetzen, dann führt das meines Erachtens nicht dazu, dass wir die Fachkräftegewinnung in irgendeiner Form schmälern, sondern dazu, dass diejenigen, die jetzt in der Feuerwehr sind, eher früher frustriert sind. Daher glaube ich nicht, dass das das Ergebnis der Ausschussberatungen sein wird. Wir warten diese aber natürlich ab. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
