Dennis Junk
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute in der ersten Beratung das Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Dabei geht es um eine Absenkung der Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte. In § 118 Landesbeamtengesetz soll die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte im Bereich des Justizvollzugs und des Abschiebehaftvollzugs auf 60 Jahre reduziert werden. Hier liegt derzeit eine Ungleichbehandlung vor. Insofern ist dies nachvollziehbar. In § 117 soll darüber hinaus eine Absenkung der Regelaltersgrenze für die übrigen Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Landes und der Kommunen erfolgen, nämlich für diejenigen, die bisher bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren arbeiten mussten, auf 64 bzw. sodann 63 Jahre, und es gibt noch die Besonderheit – Herr Ebling ist darauf eingegangen – mit den 62 Jahren. Die Ziele, die die Landesregierung mit dieser Änderung verfolgt, sind ebenfalls grundsätzlich nachvollziehbar und unterstützungswürdig. Sie soll der Abwanderung der übrigen Beamtinnen und Beamten im Feuerwehrdienst in den Einsatzdienst der Feuerwehren oder der Leitstellen entgegenwirken, um so wettbewerbsfähig zu bleiben und Personal zu gewinnen. Auch soll damit eine Steigerung der Attraktivität von Dienstposten bei den übrigen Beamtinnen und Beamten im Feuerwehrdienst entstehen. Auf den ersten Blick scheint das Gesetz demnach legitim, effektiv und zielgerichtet zu sein, um dem Problem entgegenzuwirken. Stellt sich die Frage: Wer sind diese übrigen Beamtinnen und Beamten? Herr Ebling hat sie aufgezählt, hauptamtliche Lehrkräfte der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie, feuerwehrtechnische Bedienstete der ADD, des Ministeriums, Brand- und Katastrophenschutzinspekteure, Wehrleiter. Auf den zweiten Blick müssen wir deshalb insgesamt aber auch die Wirkung und die Konsequenzen für und in andere Bereiche berücksichtigen. Die Altersgrenze ist in den vergangenen Jahren – Sie alle wissen das – grundsätzlich auf 67 Jahre angehoben worden. Wir diskutieren einen enormen Fachkräftemangel und gehen in dieser Phase hin und reduzieren für einen wichtigen, aber einen kleinen Bereich von Beamtinnen und Beamten die Altersgrenze um mehrere Jahre. Wichtiges Know-how geht somit auch frühere Jahre verloren. Daher stelle ich hier ganz bewusst auch die Frage in den Raum: Passt diese Reduzierung der Altersgrenze eigentlich in diese Zeit? (Beifall der CDU) Ist es wirklich die einzige Möglichkeit, beispielsweise die Fluktuation an der LFKA zu stoppen? Welche Alternativen wurden diskutiert? Ich sehe natürlich auf der einen Seite die Argumente des Landesfeuerwehrverbands, aber ich sehe auch mit Blick auf die kommunale Familie die durchaus kritischen Anmerkungen zum Beispiel des Gemeinde- und Städtebunds. Auch gebe ich zu, Alternativlösungen sind nicht einfach. Wir müssen letztlich aber immer auch den Quervergleich zu beispielsweise unseren Lehrerinnen und Lehrern ziehen. Wenn wir die Debatte deshalb aus meiner Sicht ganz ehrlich führen, dann bestünde auch die Möglichkeit, anstatt die Altersgrenze nach unten anzupassen, die Altersgrenze für die bisher bevorteilten Personengruppen nach oben anzupassen. Ich weiß, das ist unpopulär, aber wir sollten diese vorliegende Gesetzesänderung im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss noch einmal ausführlich diskutieren. (Beifall der CDU) Ich gönne jedem seine Pension, aber wir müssen auch noch einmal – ich betone das – die Auswirkungen in unterschiedliche andere Bereiche betrachten. Eines ist mir in diesem Zusammenhang insbesondere jetzt, wenn wir über die Beamtinnen und Beamten reden, besonders wichtig. Wenn wir heute über Verbesserungen im Bereich der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehren diskutieren, dann sollten wir umso mehr auch ein Zeichen zur Stärkung des Ehrenamts im Bereich der Feuerwehren setzen. Dazu bitte ich Sie bereits jetzt, unserem Antrag unter TOP 14, „Ehrenamtliches Engagement in den Feuerwehren besser würdigen“, zuzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)
