Pia Schellhammer
Jawohl!) Das ist doch die Situation, auf die wir gerade treffen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) 20 Jahre später stehen wir jetzt hier, und wie ist die Situation? – Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums lag die Zahl der offenen Stellen im vergangenen Jahr bei rund zwei Millionen, was den höchsten je gemessenen Wert darstellt. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahresdurchschnitt 45.800 offene Stellen gezählt. Unternehmen brauchen nach einer IHK-Befragung immer länger, um eine Stelle zu besetzen. Im Schnitt benötigt jeder zweite Betrieb dafür drei bis sechs Monate. Dabei rückt im Wettbewerb um die besten Fachkräfte die Attraktivität des Unternehmensstandorts immer stärker in den Fokus. Fachkräftemangel ist für die betroffenen Unternehmen ein Wachstumshemmnis. Deshalb brauchen wir dringend mehr Einwanderung von Fachkräften, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu sichern. Einwanderung ist eine Chance für unsere Gesellschaft und auch für unsere Unternehmen. Als eine solche Chance sollten wir sie auch begreifen und beherzt angehen. Das tut dieses Gesetz. Es ist schon viel gesagt worden. Es ist einmal die Fachkräftesäule, die weiterhin das zentrale Element in diesem Gesetz bildet. Künftig kann eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben, nicht nur in dem konkreten akademischen Abschluss, den sie mitbringt, sondern sie kann auch in anderen Branchen, in anderen Beschäftigungen arbeiten, so wie das jede Fachkraft auf dem deutschen Arbeitsmarkt auch kann. Dann haben wir die Erfahrungssäule, die die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung möglich macht, wenn die Berufserfahrung kombiniert ist mit einer im Herkunftsland anerkannten Ausbildung. Das ist ein ganz wichtiger Meilenstein in diesem Gesetz. Schließlich die Chancenkarte. Jahrelang wurde sie diskutiert, jetzt wird sie endlich eingeführt, ein neuer Aufenthaltstitel, der auf einem Punktesystem basiert und den Menschen zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Herr Vogt, es ist eben nicht so, dass man nach einem Jahr automatisch verlängern kann, sondern natürlich muss man entsprechende Gründe vorbringen, dass man sich beispielsweise in einer Weiterbildung oder Weiterqualifikation befindet, um sozusagen diesen Zeitraum zu verlängern. Insofern würde ich sagen, sind Ihre Befürchtungen, die Sie hier an die Wand gemalt haben, falsch. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –
