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Ralf Schönborn

AfD 19.07.2023 Sitzungen 18/48

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Alle Fraktionen in diesem Parlament sind sich der Bedeutung und Tragweite der Kreislaufwirtschaft, Recycling und Mülltrennung bewusst. Umweltschutz bedeutet eben auch, Benutztes wenn möglich wiederzuverwenden oder in irgendeiner Art und Weise dem Wertstoffkreislauf zuzuführen, um Müll zu vermeiden. Umweltschutz bedeutet, Stoffströme und Stoffkreisläufe im Sinne des Umweltschutzes zu optimieren. Auch die AfD-Fraktion spricht sich selbstverständlich für diese Ziele aus. Der vorliegende Gesetzentwurf soll seinen Beitrag dazu leisten. Die durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erstellten Abfallwirtschaftskonzepte haben sich bislang bewährt. Abfallströme sind meistens kommunal oder regional organisiert. Diese bedeutende Rolle der Kommunen gilt es zu unterstreichen und auch in Zukunft zu wahren. Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Vergleichbarkeit der Abfallwirtschaftskonzepte sowie der Restabfallanalysen zu schaffen. Im Idealfall können solche Analysen ihren Beitrag zu einer gewinnbringenden und umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft leisten. Unsere leise Kritik, dass die Vorgaben für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger seitens des Ministeriums zu strikt ausfallen könnten, entkräftete Staatssekretär Dr. Manz im Umweltausschuss mit der Aussage, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht garantiert sei. Inwiefern das dann später auch tatsächlich so ist, werden wir mitverfolgen. Die Existenz von Abfallwirtschaftskonzepten und ebenso von entsprechenden Analysen begrüßen wir, beispielsweise für weitere abfallwirtschaftliche Planungen. Dass die Konzepte künftig in eine Evaluation, etwa der bestehenden Abfallsammelsysteme, einfließen sollen, ist sinnvoll. Gleiches gilt für die augenscheinliche Intensivierung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung von Vermüllung. Auch die AfD-Fraktion möchte zur Ressourceneffizienz, zur Schaffung nachhaltiger Prozesse und zum Ausschleusen von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen aus dem Wirtschaftskreislauf beitragen. Ob der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, dass Landeskreislaufwirtschaftsgesetz derart anzupassen, der richtige ist, werden wir ebenfalls nach Verabschiedung des Gesetzes in der Umsetzung mitverfolgen. Wir werden den geplanten Änderungen abfallrechtlicher Vorschriften nach einer produktiven und vertrauensvollen Aussprache im Umweltausschuss zustimmen und bitten die Landesregierung, dass sie im Sinne der kommunalen Entsorgungsträger agiert. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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