Anette Moesta
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Abfallvermeidung schont Ressourcen und schützt die Umwelt und die Menschen. Darin sind wir uns alle einig. Der vorliegende Gesetzentwurf passt die landesrechtlichen Regelungen an geändertes Bundesrecht an und entwickelt – so heißt es – die Instrumente für eine ökologische Kreislaufwirtschaft fort. § 6 Abs. 2 regelt die Restabfallanalyse durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und ermächtigt das Ministerium, den einzuhaltenden Stand der Technik bekanntzugeben. Diese sind spätestens alle fünf Jahre durchzuführen. Es wird damit ein neues Pflichtinstrument der Restabfallanalyse implementiert, und alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werden nach einheitlichen Maßstäben einbezogen. Diese auf der einen Seite sehr weite Fassung und Ermächtigung des Ministeriums, Standards festzulegen, und auf der anderen Seite die eng gesetzten Umsetzungs- und Analysefristen sehen wir kritisch. Hier sollte die Realität beobachtet werden und gegebenenfalls in naher Zukunft eine Anpassung erfolgen. Darauf weist auch der Verband kommunaler Unternehmen hin. Hier hätte die Akzeptanz vor Ort und auch die Umsetzungswahrscheinlichkeit durch längere Fristen gestärkt werden können, anstatt später Fristverlängerungen zu gewähren, weil es nicht genügend Anbieter für solche Analysen gibt. Kritisch sehen wir auch die Kostenschätzung für die Analyse von 20.000 Euro netto. Diese halten wir für zu gering. Auch dies muss zeitnah wieder betrachtet werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Anregung der kommunalen Spitzenverbände gefolgt wurde, endlich klarzustellen, dass die für die Sammlung und Entsorgung von wildem Müll entstehenden Aufwendungen gebührenfähig sind. Gerade das Thema „Wilder Müll“ wurde in den letzten Jahren zunehmend vor Ort zum Problem und gibt nun Rechtssicherheit. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu, erwartet aber eine Evaluation in ein bis zwei Jahren, um notwendige Anpassungen vornehmen zu können. (Beifall der CDU)
