Dr. Joachim Streit
Nur als Replik auf Herrn Innenminister Ebling. Es war im Gerichtsurteil vorher nicht gesagt, dass die Nivellierungssätze erhöht werden müssen, sondern wir haben immer gesagt, wir warten noch einmal das Ergebnis des LFAG ab, und dann können wir danach die Nivellierungssätze noch erhöhen. Durch die Erhöhung der Nivellierungssätze sind aber aus den Kassen der Kommunen Gelder an die Verbandsgemeinden und Kreise geflossen. Das heißt, diese Ebene wurde bereits gestärkt, und das müssen dann die Kommunen zusätzlich zu dem anderen, was fehlt, über die Realsteuersätze – also Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer – erhöhen. Die Aussage zur Städtebauförderung, die stimmt nicht so, wie Sie das gesagt haben, dass es dann Geld gibt, sondern die genaue Antwort ist – ich zitiere –: „Für die Bewilligungen in der Städtebauförderung [sind] insbesondere die Realsteuern mindestens in Höhe der Steuerkraftzahlen (Nivellierungssätze) gemäß LFAG in der [jeweiligen] Fassung auszuschöpfen. In begründeten Einstimmter Voraussetzungen oder Zuwendungsbestimmungen absehen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere dann, wenn sonst die Ziele der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung nicht erreicht werden (Staatsminister Michael Ebling: Aha!) Sofern Zuwendungsempfänger die Nivellierungssätze unterschreiten, kann jedoch die Gewährung von Finanzhilfen der Städtebauförderung für 2023 und die Folgejahre nicht zugesichert werden.“ (Staatsminister Michael Ebling: Ja, ist entgegen dem, was Sie gesagt haben! Sie stellen es jetzt nur anders dar, aber geschenkt! Sie haben es beim Lesen gemerkt!)
