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Daniel Köbler

GRÜNE 19.07.2023 Sitzungen 18/48

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Landesverfassung ist jeder kommunale Haushalt auszugleichen. Gemeinden in Rheinland-Pfalz dürfen keine Schulden machen. So steht es in unserer Landesverfassung. Das ist nur leider seit den 90er-Jahren vielerorts keine Realität mehr. So haben seit Mitte der 90er-Jahre viele Städte und Gemeinden aufgrund unterschiedlicher und sich verändernder Rahmenbedingungen negative Haushalte und Schulden gemacht. Wir sind nun seit 2013/2014 daran, diesen Trend in Rheinland-Pfalz umzukehren. Das ist eine große Aufgabe. Dass es eine große Aufgabe ist, sieht man schon daran, dass in dieser Zeit den kommunalen Finanzausgleich betreffend zwei große Reformanstrengungen hinter uns liegen. Ein Blick in die Statistik des Landesamts zeigt aber, seit dem Jahr 2014 ist die Trendwende erkennbar. Der kommunale Finanzierungssaldo ist in der Regel über alle Kommunen in Rheinland-Pfalz hinweg wieder positiv, was in den 90er-/Nullerjahren und Anfang der Zehnerjahre nicht die Realität war. Jetzt ist es aber auch so, dass diese Kraftanstrengung – das ist schon zitiert worden, das hat der Verfassungsgerichtshof auch mehrfach geurteilt – von allen Ebenen gemeinsam angegangen werden muss. Dem Land ist ins Stammbuch geschrieben worden, einen höheren Beitrag zu leisten. Das haben wir mit zwei Reformen getan. Zugleich ist den Kommunen ins Stammbuch geschrieben worden, eigene Einnahmequellen auszuschöpfen. Wenn man sieht, wie unterschiedlich die Hebesätze bei der Gewerbesteuer, aber auch bei der Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern sind, muss man eine Referenzgröße nehmen – das haben wir getan, das ist in etwa der Bundesschnitt –, auf die man rekurriert. Wenn das zu solch fatalen Zuständen, wie es vorhin ein Vorredner gesagt hat, führen würde, müssten, was die Gewerbesteuer angeht, 13 Bundesländer und bei der Grundsteuer zehn Bundesländer dahindarben, die deutlich höhere durchschnittliche Steuerhebesätze haben als die rheinland-pfälzischen Kommunen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wie kann man das vergleichen?) Ich will damit nicht die Themen kleinreden. Ich bin selbst Kommunalpolitiker. Es ist nie schön, Steuersätze zu heben. Ich sage aber auch, für diejenigen Gemeinden, die ihren Haushalt ausgeglichen bekommen, die keine Schulden angehäuft haben, gilt das erst einmal gar nicht, sondern es gilt für die Gemeinden, die verschuldet sind und keinen Haushalt hinbekommen. Sie müssen auch eigene Einnahmepotenziale ausschöpfen. Natürlich ist das keine einfache Aufgabe. Mir ist es aber eine zu populistische Grundlage, sich hier hinzustellen und zu sagen, es wird dem Bürger in die Tasche gegriffen, (Zurufe von der AfD) aber auf der anderen Seite zu sagen, das Land müsse mehr Geld geben. Ja, wo kommt denn das Geld vom Land her? – Auch das sind am Ende des Tages doch Steuereinnahmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zurufe von der AfD) Deswegen ist es diese Diskussion, die im Einzelfall keine einfache ist – das will ich gar nicht bestreiten –, nicht wert, auf dieser populistischen Grundlage geführt zu werden, wie es die AfD tut. Am Ende bedeutet der Verzicht auf Steuereinnahmen immer weniger Bildung, weniger Infrastruktur und weniger sozialen Ausgleich. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Das muss man immer dazusagen, wenn man über Steuereinnahmen und Steuerpolitik diskutiert. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Es ist populistisch und wohlfeil zu sagen, wenn die Kommunen die Steuern anheben müssen, wäre das ein Griff in die Tasche des Bürgers, aber wenn es aus Landes- oder Bundesmitteln kommt, hätte das mit dem Bürger nichts zu tun. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie greifen ihm noch mal in die Tasche! Begreifen Sie das nicht?) Erzählen Sie in der nächsten Steuerdebatte, wenn die Grunderwerbsteuer, die Einkommensteuer oder die Vermögensteuer zu diskutieren ist, es ist immer ein Griff in die Tasche des Bürgers. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ihnen kann es gar nicht genug sein damit! –

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