Michael Frisch
Zuhören!) Meine Damen und Herren, wenn wir bei der Anhebung der Nivellierungssätze von Grund- und Gewerbesteuer einen klaren Urheber suchen, sollte man die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung in den letzten zehn Jahren betrachten. Die Nivellierungssätze in Rheinland-Pfalz wurden zuletzt 2014 angehoben. Fast zehn Jahre ist das nun also her; zehn Jahre, in denen eine Menge passiert ist, meine Damen und Herren. Damals herrschten wirtschaftliche Rahmenbedingungen, von denen wir heute nur träumen können. Wenn wir also von der Notwendigkeit sprechen, die Einnahmesituationen unserer Gemeinden zu verbessern, dann auch immer vor dem Hintergrund dieser Kostensteigerungen auch für unsere Kommunen. Seit 2013 hat sich der Finanzausgleich nahezu verdoppelt. Dem Land zu unterstellen, es hätte nicht ausreichend viel getan, um die Kommunen bei ihren Aufgaben zu unterstützen, ist doch weit hergeholt, muss ich an dieser Stelle sagen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine Damen und Herren, auch die rheinland-pfälzischen Gerichte und der Landesrechnungshof haben in der Vergangenheit immer wieder die Einnahmepotenziale unserer Kommunen erwähnt; jüngst der Verfassungsgerichtshof im Rahmen seines Urteils zum kommunalen Finanzausgleich. Ich möchte zitieren: Zum einen hat das Land bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs die eigenen Einnahmequellen der Kommunen zu berücksichtigen und zu prüfen, ob bestehende Einnahmepotenziale umfassend ausgeschöpft wurden. – Weiter: Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der Neukonzeption die auch bei den Kommunen bestehenden Einflussmöglichkeiten berücksichtigt und von ihnen eine größtmögliche Kraftanspannung fordert. – Meine Damen und Herren, nach diesem Urteil war es also die Aufgabe der Politik festzulegen, was angemessene Kraftanstrengung bedeutet. Was ist da naheliegender als den Blick über den Tellerrand zu nutzen und einen Vergleich mit den anderen Flächenländern in unserer Bundesrepublik herbeizuführen? Das tat man und hat festgestellt, dass das Land Rheinland-Pfalz bei seinen kommunalen Hebesätzen im direkten Vergleich der Flächenländer in der Vergangenheit unterdurchschnittlich unterwegs war. (Abg. Michael Frisch, AfD: Im Durchschnitt, Sie haben nicht zugehört!) Mit den neuen Nivellierungssätzen wurde das korrigiert. Man hat diese Nivellierungssätze also nicht gewürfelt, meine Damen und Herren. Die Sätze wurden sorgfältig abgewogen, auch in dem Wissen, dass es sich um eine unpopuläre Entscheidung handelt und sie gut begründbar sein muss. Das gehört auch zum verantwortungsvollen Arbeiten einer Regierung. Letztlich geht es darum, die Einnahmesituationen unserer Kommunen strukturell zu verbessern und deren Handlungsfähigkeit für die Zukunft sicherzustellen, auch im Gleichklang mit den zusätzlichen Leistungen des Landes, seien es der um 357 Millionen Euro höhere Finanzausgleich oder die historische Übernahme von Liquiditätskrediten unserer Kommunen, auch Altschulden genannt, in Höhe von sage und schreibe 3 Milliarden Euro. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Übrigens wird bei der Debatte um höhere Nivellierungssätze häufig missachtet, dass auch für eine Übernahme der verbleibenden Liquiditätskredite der Bund noch ein wichtiger Partner sein kann. Ob dieser überhaupt einspringt, wird auch in großer Abhängigkeit dazu stehen, ob eigene Einnahmepotenziale der Kommunen in Rheinland-Pfalz auch im Bundesvergleich angemessen ausgeschöpft werden. Meine Damen und Herren, es gibt wie immer im Abgabenrecht auch Härtefälle. Diese werden von den Gegnern der Anpassung gerne als Standard definiert, aber zur Wahrheit gehört auch, im Durchschnitt beläuft sich die Mehrbelastung bei einer Anhebung um 100 Punkte in Rheinland-Pfalz auf etwa drei Euro je Einwohner im Monat. In den Härtefällen können, wie bereits in der Vergangenheit, die Billigkeitsmaßnahmen des Abgabenrechts greifen. Wer stundungsbedürftig und stundungswürdig ist, konnte seit jeher in seiner Abgabenschuld unterstützt werden. Meine Damen und Herren, auch wenn wir alle wissen, dass Steuererhöhungen keine Begeisterungsstürme auslösen, sind sie auch für eine wirksame kommunale Daseinsvorsorge leider nicht wegzudenken. Unsere Kommunen sehen sich immer weiteren Aufgaben ausgesetzt, (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja eben!) nicht immer, weil es die Politik so will, sondern weil die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen es erfordern und dringende Investitionen in die Zukunft unserer Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger nötig sind. Hinzu kommen Preisbelastungen, die krisenbedingt in unvorstellbare Höhen geschossen sind und auch öffentliche Haushalte massiv belasten. Wir wissen sehr genau, wie schwierig es ist, vor Ort Steuererhöhungen zu beschließen und diese der Bevölkerung zu vermitteln. Dennoch gibt es manchmal Entscheidungen, die nötig sind, um ein gemeinsames Ziel nach vorne zu bringen: die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen und die Sicherung ihrer Einnahmen zu ihrer Aufgabenerfüllung. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
