Helge Schwab
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gilt, wir setzen uns für Vielfalt in der Betreuungslandschaft ein. Das heißt, allen Familien soll eine vielfältige Auswahl an Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr gut!) Die Kindertagespflege komplettiert dabei das Angebot der frühkindlichen Erziehung und Bildung. Ja, sowohl in Kindertagesstätten als auch in der Kindertagespflege steht eine qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung der Kinder im Mittelpunkt. Dafür möchten wir uns bei allen Beteiligten vor Ort bedanken. Es gibt aber Unterschiede. Diese Unterschiede wurden erst zuletzt in der Westricher Rundschau vom 15. Juni beschrieben. Dort gab eine Tagesmutter aus Leidenschaft Einblick in ihren Alltag und den organisatorischen Raum der Kindertagespflege. Schauen wir hinein. Die Tagesmutter betreut in ihren privaten Räumlichkeiten bis zu fünf Kinder. In ihrem individuellen Fall sind die Öffnungszeiten täglich von 7.30 bis 14.00 Uhr. Die Zeiten und Wochentage können jedoch von Tagespflegekraft zu Tagespflegekraft variieren. Der Anspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung muss dabei nicht erfüllt werden. Vor Ort gibt die Tagesmutter alle Regeln und Strukturen vor, übernimmt auch die alleinige Verantwortung. In einem Vorgespräch tauschen sich Eltern und Tagespflegekraft über die jeweiligen Vorstellungen aus. Es geht um Bedürfnisse und Wünsche, wie die Kinder vor Ort betreut und gefördert werden. Wenn alles passt, Sympathie und das beidseitige Einverständnis zu den Rahmenbedingungen, wird ein Vertrag inklusive Kündigungsfrist geschlossen. Richtig gehört, ein Vertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson mit Kündigungsfrist. Das ist ein großer Unterschied zur institutionellen Betreuung in Kindertagesstätten; denn durch die Institutionalisierung wird in einem besonderen Maße Rechtssicherheit und Schutz, Vergleichbarkeit und Kontinuität geboten. Während einige Eltern die verlässliche Struktur in einer Kindertagesstätte bevorzugen, schätzen andere die Familiennähe und flexible Umgebung der privaten Kindertagespflege. (Abg. Michael Frisch, AfD: Genau!) Beide Betreuungsmodelle haben ihre Berechtigung. Die Eltern können sich für ein privates oder eben institutionelles Angebot entscheiden. Abschließend möchte ich gerne auf einen weiteren Punkt eingehen. Es steht im Antrag geschrieben: Die Kindertagespflege kann angesichts des wachsenden Fachkräfte- und Kapazitätsmangels in Kitas eine Alternative darstellen. – Hier möchte ich deutlich werden. Kindertagespflege darf nicht zum Lückenbüßer für fehlende Kitaplätze werden. Uns erreichen Nachrichten von Eltern, die keine Zusage für einen Kitaplatz erhalten haben, die mit Klage drohen und denen daraufhin ein Platz in einer Kindertagespflege angeboten wird. Hier passiert etwas aus der Not heraus. Die Tatsache, dass in einigen Regionen Kitaplätze knapp sind, sollte nicht dazu führen, dass die Kindertagespflege als zweitrangige Option betrachtet wird. Das wird der Kindertagespflege bei Weitem nicht gerecht. Sie soll eine Möglichkeit sein, für die sich Eltern bewusst entscheiden dürfen. Es braucht eine echte Wahlmöglichkeit, welche Betreuungsform für die jeweilige Familie die richtige ist. Für die Kindertagespflege bedeutet das, es braucht Wertschätzung, mehr Werbung für das familiennahe Betreuungsangebot und gerne auch eine stärkere Vernetzung zwischen Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten. Für die institutionelle Betreuung bedeutet das, die Fachkräftegewinnung und der Ausbau der Kitaplätze müssen nach wie vor höchste Priorität haben. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Unter diesen Voraussetzungen würden wir von gleichberechtigten Angeboten in der Kindertagesbetreuung sprechen. Der Antrag ist aus unserer Sicht abzulehnen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Warum? Sie haben keinen einzigen Grund genannt! Warum?) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
