Helge Schwab
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Am 24. Mai stellte das Bildungsministerium eine neue Schulordnung für den inklusiven Unterricht sowie eine modernisierte Förderschulordnung vor. Ich bin ehrlich zu Ihnen. Nach der Veröffentlichung ging ein Aufschrei durch die Reihen der Eltern, der Lehrkräfte, Verbände und auch durch die Reihen meiner Fraktion. Liebe Frau Brück, noch so oft können Sie betonen, dass keine Schließung von Förderschulen beabsichtigt ist. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ja, so ist es!) Auch Frau Dr. Hubig nehme ich das nicht ab; an dieser Stelle meine herzlichsten Grüße. Frau Ministerpräsidentin, Ihnen nehme ich es auch nicht ab. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ja, das ist dann Ihr Problem!) Dieses Statement ist nicht nur der Pressemitteilung vom 24. Mai zu entnehmen, sondern auch der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 13. Juni. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz unterstelle ich Ihnen nicht, aber ich möchte eindringlich vor der Fahrlässigkeit warnen. Mit dieser sogenannten Modernisierung werden die Förderschulen in unserem Land de facto geschwächt, aber noch viel schwerwiegender, man nimmt den Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf die Chance auf eine frühestmögliche umfassende Förderung beispielsweise an Förderschulen; denn die neuen Regelungen sehen vor, dass alle Schüler zunächst im Regelunterricht in der ersten und fünften Klasse teilnehmen und erst zu Beginn der zweiten bzw. der sechsten Klasse die Feststellung eines spezifischen Förderbedarfs erfolgt. Und weiter? Wenn die Begutachtung erst im zweiten Jahr erfolgt, kann die Zuteilung für den sonderpädagogischen Bedarf auch erst im dritten Schuljahr der Grundschule bzw. weiterführenden Schule wirksam werden. Hier geht Zeit verloren. Allen ist bekannt, Förderung können und dürfen wir nicht aufschieben. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der AfD) Umfassende Förderungen eng verbunden mit Diagnostik sind das Mittel der Wahl, und das so früh wie möglich. Doch laut Landesregierung lautet der Grundsatz, sonderpädagogischer Bedarf wird so spät wie möglich festgestellt. Diesen Grundsatz bitte ich noch einmal zu überdenken. Ein weiterer Punkt ist, für Eltern und ihre Kinder ist bereits der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule eine herausfordernde, zum Teil belastende Phase. Wenn die Entscheidung für den Besuch einer Förderschule nicht schon mit Schuleintritt erfolgt, wird ein späterer Übergang, nämlich nach Feststellung eines Bedarfs in der zweiten Klasse, kaum zumutbar und immer unwahrscheinlicher. Eine eingeschlagene Schullaufbahn wird so schnell nicht gewechselt. Pädagogen wissen das. Prägende Übergangserfahrungen werden lieber auf ein Minimum reduziert, und Förderschulen fallen eben hinten herunter. Auch zu den personellen Ressourcen, die mit der Neuerung notwendig werden, möchte ich noch etwas sagen. Die Pläne der Landesregierung, in den nächsten Jahren mehr als 250 neue Planstellen im Bereich Inklusion einzurichten, sehe ich skeptisch. Unabhängig davon, dass diese Zahl nicht ausreichen wird, frage ich mich, woher die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der derzeitigen Vergütung und Attraktivität kommen sollen, und von welchem Zeithorizont sprechen wir denn? Das bleibt unklar. Bitte bessern Sie an den genannten Stellen Ihr Vorhaben noch einmal nach. Wir stimmen uneingeschränkt zu, dass Inklusion ein Menschenrecht ist, gestärkt und nicht gestoppt werden sollte, aber mit Bedacht und Sorgfalt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber!) Gleiches gilt für die Förderschulen. Beide Formen müssen personell und strukturell bestmöglich und sicher aufgestellt werden, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der individuellen Förderung perfekt umsetzen zu können. Zuletzt will ich noch kurz auf den vorliegenden Antrag eingehen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wäre schön! –
