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Marcus Klein

CDU 22.06.2023 Sitzungen 18/47

Das wissen Sie nicht!) In Rheinland-Pfalz ist auf einer Fläche von knapp 20.000 km² nach aktuellem Stand ein einziges Wolfsrudel im Bereich Leuscheid aktiv. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Fahr doch mal in den Westerwald! Unterhalte Dich mit den Leuten! – Glocke des Präsidenten) Mit Blick auf die Weidetierhaltung kann die Ausbreitung des Wolfs mit Sicherheit zu Unsicherheiten und insbesondere bei den Weidetierhaltern zu Sorge um ihre Tiere führen. Wir sollten uns aber davor hüten, Ängste zu schüren und stattdessen eine sachliche Debatte führen. Der Wolf ist ein wildes, er ist ein scheues Raubtier, das sich gerade erst wieder behutsam in Rheinland-Pfalz ansiedelt. Er darf nach Bundesnaturschutzgesetz nicht einfach bejagt oder geschossen werden. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, die Forderung nach der Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz ist deshalb irreführend. Der Wolf bliebe weiterhin geschützt, die zusätzliche Prüfung und Abstimmung im Rahmen des Jagdgesetzes würde zu Verzögerungen führen, und die Hilfe für Weidetierhaltung bliebe symbolisch. Stattdessen arbeitet die Landesregierung gemeinsam mit der Jägerschaft, tierhaltenden Betrieben, Schaf- und Ziegenzüchterinnen und -züchtern sowie Landwirtschaft und Umweltverbänden am Wolfsmanagementplan. Im Koordinationszentrum Luchs und Wolf laufen alle Fäden zusammen. Dabei wurden Präventionsgebiete festgelegt sowie die Förderung von Maßnahmen und freiwilligen Ausgleichszahlungen durch das Land geregelt. Vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfs sind Präventionsmaßnahmen deutlich erfolgreicher als die letale Entnahme von Einzeltieren oder ganzen Rudeln. Auch die jüngsten Verwaltungsgerichtsurteile aus Bayern und Niedersachsen stärken die Position in Rheinland-Pfalz, auf Prävention zu setzen. Gerade mit Blick auf die Vereinbarkeit von Bundesnaturschutzgesetz und Fauna-FloraHabitat-Richtlinie gibt es in der Fachwelt erhebliche Bedenken gegen die bayerische Verordnung. Bayern ist ein Negativbeispiel. Auch gegen Schweden läuft derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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