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Michael Frisch

AfD 22.06.2023 Sitzungen 18/47

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum zweiten Mal steht heute die Finanzierung der verheerenden Asylpolitik auf der Agenda. Es geht um eine berechtigte Forderung von Städtetag, Gemeindebund und Landkreistag zugunsten unserer Kommunen. Die AfD-Fraktion bekennt sich zu dieser Forderung. Deshalb bringen wir sie ins Plenum ein. Wir erwarten, dass die anderen Fraktionen ihren Lippenbekenntnissen zu den Kommunen, die wir an dieser Stelle immer wieder gehört haben, endlich Taten folgen lassen. Was wollen die kommunalen Spitzenverbände? Sie wollen nichts anderes, als dass die Asylvollkosten von Städten, Gemeinden und Landkreisen erstattet werden. Diese Forderung ist zwar nicht billig, aber sie ist recht. Auf 300 Millionen Euro schätzen die Kommunalverbände die Asylvollkosten allein in diesem Jahr. Nur 120 Million Euro davon werden erstattet. (Staatsministerin Katharina Binz: Das ist falsch!) Wer soll die Differenz von 180 Millionen Euro tragen? Wer soll die Asylkosten im nächsten, übernächsten Jahr und in all den Jahren danach bezahlen? Mir scheint, Innenminister Ebling hat die Antwort bereits vor einigen Wochen gegeben. In seinem Schreiben zum kommunalen Haushaltsausgleich vom 2. Mai dieses Jahres hat er festgelegt, dass zur Haushaltssanierung der Grundsteuerhebesatz in Städten und Gemeinden erhöht werden soll. Dabei weist der Innenminister darauf hin, dass selbst ein astronomischer Hebesatz von 995 Punkten rechtskonform sei. Das ist ein bitterböser Wink mit dem Zaunpfahl. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Die Stadt Offenbach am Main hatte diese 995 % schon im Jahr 2019 eingeführt. Nach Aussagen der Kommune musste die Grundsteuer damals extrem erhöht werden, weil die zuwanderungsbedingten Kosten so hoch waren und ein Ausgleich dieser Kosten fehlte. Lesen Sie sich dazu die verzweifelt klingenden Pressemitteilungen dieser Stadt von 2019 durch. Vergleichen Sie diese Aussagen mit denen unserer Kommunen heute. Sie ähneln sich frappierend. Dabei kam es bereits in diesem Jahr zu rekordverdächtigen Hebesatzsteigerungen zulasten der Steuerzahler, weil Landesregierung und Ampelkoalition die Nivellierungssätze massiv erhöht haben. Wir wollen nicht, dass 2024 die kommunalen Steuern wieder steigen; denn unsere Bürger und Betriebe werden schon heute zu hoch belastet. Deshalb braucht es eine vollständige Erstattung der Asylkosten von Städten, Kreisen und Gemeinden durch das Land. Außerordentlich befremdlich ist, dass die Landesregierung die Asylvollkosten nicht beziffern kann. Sie kennt diese nicht, wie sie auf Anfrage meiner Kollegin Iris Nieland und mir zugeben musste. Das ist absurd, meine Damen und Herren von der Regierung. Worüber reden wir seit Jahren? – Über wachsende, meist illegale Zuwanderung, über abgelehnte aber trotzdem im Land verbleibende Asylbewerber, über Integrationsprobleme und die hohen Kosten, die genau diese Migrationspolitik verursacht hat. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem kennen Sie die kommunalen Kosten Ihrer Asylpolitik nicht. Sie verschließen Augen und Ohren davor. Also beantragen wir, dass die Asylvollkosten unserer Städte, Kreise und Gemeinden endlich ermittelt werden. Ich ahne, dass Ihnen das nicht recht ist; denn dann müssten Sie ein Preisschild an ihre Asylpolitik kleben. Wäre es Ihnen unangenehm, unseren Bürgern ehrlich zu sagen, wie viel Steuergeld für die Asylzuwanderung draufgeht, oder trauen Sie sich, die Kosten zu ermitteln und zu beziffern? Ich fordere Sie auf, trauen Sie sich, bekennen Sie Farbe. In der besagten Anfrage hatten wir gefragt, ob die Landesregierung das Konnexitätsprinzip bei den Asylkosten anwenden will. Wer bestellt, der bezahlt, eigentlich selbstverständlich. Doch die Landesregierung will die Zeche prellen. Das Konnexitätsprinzip sei nicht anzuwenden, sagt das Integrationsministerium. Man redet sich allen Ernstes damit heraus, dass die Kommunen bereits vor der Einführung des Konnexitätsausführungsgesetzes zur Asylaufnahme verpflichtet gewesen seien, als ob sich seit 2004 nichts verändert hätte. Dabei geht es inzwischen nicht mehr um berechtigtes politisches Asyl, wie es unser Grundgesetz richtigerweise vorsieht. Es geht vielmehr um illegale Massenmigration unter dem Deckmantel des Asyls. Illegale Zuwanderung ist aber nicht vom Grundgesetz gedeckt. Sie ist als Massenphänomen erst zehn Jahre nach Inkrafttreten des Konnexitätsausführungsgesetzes entstanden. Deshalb fallen die Asylvollkosten in den Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips. Deshalb ist es dreist, dass sich die Landesregierung mit einer solchen Gehirnakrobatik aus der Verantwortung zu stehlen versucht. Sie haben diese Zuwanderung politisch gewollt und vorangetrieben, schieben aber deren Folgen auf die Kommunen ab. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall der AfD –

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