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Gerd Schreiner

CDU 22.06.2023 Sitzungen 18/47

Die Landesregierung nimmt uns mit auf eine Traumreise!) Herr Gensch, ich bin sehr dankbar, dass Sie die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes in die Plenardebatte eingeführt haben, auch wenn Sie mit einer Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes so umgehen, wie Lukas Podolski Fußball beschreibt. Der sagt nämlich, Fußball ist wie Schach, nur ohne Würfel. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir haben da schwarz auf weiß, dass wir in Rheinland-Pfalz in den letzten 20 Jahren (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) fast 50 % mehr niedergelassene Ärzte im Bereich der Landesärztekammer haben, nämlich von 559 auf 821 Ärztinnen und Ärzte. Das ist ein großer Weg und ein großer Erfolg, der hier gemeinsam gelungen ist. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Warum gibt es aber Landstriche, in denen nicht nur subjektiv Eltern das Gefühl haben, sie sind nicht gut versorgt, wenn es dem Kind schlecht geht? Ich kann Ihnen aber sagen, dann, wenn es dem Kind schlecht geht, funktioniert das System hervorragend, nämlich in der Akutversorgung. Ja, es ist dann schwierig, wenn man ein paar Kilometer extra fahren muss und nicht den angestammten Kinderarzt hat. Wir haben aber deutlich mehr Arztkontakte als noch vor 20 Jahren, und wir wollen auch in vielen Bereichen deutlich mehr Arztkontakte. Das betrifft vor allem die U-Untersuchungen und die Impfungen. Deswegen haben wir zum Jahresbeginn erreicht, dass die Tätigkeit von Kinderärztinnen und Kinderärzten viel attraktiver geworden ist. Sie gelten nämlich als Fachärzte, sind im Facharztbudget enthalten, und eine Leistungsausweitung wird nicht vergütet. Das ergab zusätzliche Probleme. Deswegen haben wir erreicht, dass Präventionsmaßnahmen extrabudgetär vergütet werden, also die U-Untersuchungen und die Impfungen. Das kann bei jedem niedergelassenen Hausarzt erfolgen. Das heißt, da, wo die Eltern sind, kann sich der Hausarzt bereit erklären, die U-Untersuchungen vorzunehmen. Jeder andere Arzt kann zudem die Regelimpfungen der STIKO im Kassenbereich vornehmen, und es kann auch abgerechnet werden. Wir haben zum Zweiten erreicht, dass die Regelfälle und die Akutversorgung quasi extrabudgetär vergütet werden, nämlich durch eine Nachschusspflicht der Kostenträger, damit es nicht passiert, dass Kinderärzte mehr arbeiten, andere Bereiche mit versorgen, es aber nicht vergütet bekommen. Das, was noch im Budget ist, sind Sonderleistungen wie EKG bei Kindern. Ich finde aber, Kinderärzte sind die Hausärzte der Kinder, und sie haben in einer modernen Welt nichts im Facharztbudget verloren, sondern wir wollen sie da herausnehmen und wie Hausärztinnen und Hausärzte behandeln. Das würde auch ein Folgeproblem lösen: Die KV muss nämlich erst bei einem Versorgungsgrad von unter 50 % tätig werden. So ist es im Facharztbereich geregelt, und davor hat das Land leider keine Handhabe, selbst wenn sich die Versorgungslage nur in den 60 % bewegt. Deswegen sollten wir hier auch miteinander klar sein. Wir reden über einen freien Beruf. Wir reden über Niederlassungsfreiheit. Es ist genau so gewollt, dass die Angelegenheiten der niedergelassenen Ärzteschaft durch die Ärztekammer und die KV geregelt werden. Wir sind aber dafür da, auch anzumahnen und die Rahmenbedingungen für das zu setzen, was wir erwarten, nämlich Versorgungssicherheit, aber auch ein Willkommen im 21. Jahrhundert. Ich teile Ihre Einschätzung. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass digitale Terminvergabe nicht funktioniert. Wir wissen es aus der Pandemie. Menschen telefonieren sich die Finger wund an zehn Stellen und legen in zehn Praxen nach, anstatt über die 116 117 einen vernünftigen, ergebnisorientierten Zugang sicherzustellen. Das ist Aufgabe der KV und nicht der Landesregierung. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir wollen aber – wir kommen mit der KV auch voran, es ist hier angesprochen worden – eine bessere Niederlassungsförderung für Kinderärztinnen und Kinderärzte. Die KV fördert heute schon ein Drittel aller Facharztweiterbildungsstellen im kinderärztlichen Bereich. Das ist das richtige Signal; denn es hat nur bedingt etwas mit der Anzahl der Studienplätze zu tun. Am Ende des Studiums kommt nämlich erst einmal eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt heraus. Alles andere erfolgt in eigener Regie der Landesärztekammern und der KV durch die Facharztweiterbildung, und es ist bisher zu wenig. Wir wollen uns aber auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass wir Weiterbildungsverbünde ausbringen können, wie es bei den Hausärztinnen und Hausärzten der Fall ist, indem es auch geförderte ambulante Weiterbildungsstätten nach § 75 a SGB V gibt. Wir werden das im Zweifel, wenn wir es auf dem kooperativen Weg nicht hinbekommen, auch mit einer Bundesratsinitiative hinterlegen. Zum Dritten, weil wir nicht Herr des Verfahrens sind, wie sich Ärztinnen und Ärzte entscheiden, und ob sie in Rheinland-Pfalz nach Abschluss des Studiums Kinderarzt oder Kinderärztin werden, sind wir im Moment dabei, mit anderen Bundesländern das auszuloten. Sie kennen die Verfassungsrechtsprechung zu Quotenvorgaben beim Medizinstudium. Wir haben zum Beispiel bei etwas über 6 % die Landarztquote, wir haben eine Quote für Angehörige der Bundeswehr, und wir haben eine ÖGD-Quote. Wir werden in RheinlandPfalz in absehbarer Zeit eine Kinderarztquote für das Medizinstudium in Höhe von 3 % einführen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, das ist ein Katalog mit dem, was die Politik in Rheinland-Pfalz tut, um das Angebot zu verbessern. Richtig ist aber auch, wenn die Versorgung vor Ort nicht sichergestellt wird, dann muss die Versorgung durch die KV sichergestellt werden. So ist es schwarz auf weiß im Gesetz als Rahmenbedingung für die freie Berufswahl von Ärztinnen und Ärzten niedergelegt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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